Verbeamtung nach Psychotherapie

eppejan
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Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von eppejan »

Hallo :)

Ich habe mich in der Vergangenheit aufgrund einer Zwangsstörung (Waschzwang) einer ambulanten Psychotherapie unterzogen, diese dauerte ca. 6 Jahre - Medikamente habe ich ca. 4 Jahre lang genommen. Kurz vor dem Beginn meines Studium auf Lehramt schloss ich die Therapie ab, da ich mich persönlich als geheilt bezeichnen konnte, der Psychiater hat meine positive Entwicklung auch bemerkt. Nun ist es 7 Jahre her und ich befinde mich in bestem Zustand.

Ist meine gesundheitliche Geschichte eurer Meinung nach problematisch, wird der Amtsarzt mir die Verbeamtung in dem Fall verweigern? Welche Fragen werden gestellt (Bochum / NRW)?

Vielen Dank im Voraus!

Max_Cohen
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von Max_Cohen »

Hallo,

beachte die S3-Leitlinie Zwangsstörungen auf S.78ff (https://www.dgppn.de/_Resources/Persist ... 202013.pdf).

Aus der Datenlage wird man niemals gerichtsfest konstruieren können, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dienstunfähig wirst.

eppejan
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von eppejan »

Danke für die schnelle Antwort!
Also sollte ich mir eigentlich keine Sorgen um die Verbeamtung machen ?
Und noch etwas
Wie kann der Amtsarzt meinen geistigen Zustand zum Zeitpunkt der Verbeamtung untersuchen? Wird er anhand von alten Gutechten vom Psychiater spekulieren, wie ich mich in Zukunft entwickeln werde? Oder wird er eine aktuelle Stellungnahme meiner Therapeuten erbeten, und wie sollen diese wissen wie es mir nach 7 Jahren geht - treffe ich mich mit denen?


Liebe Grüße und schöne Feiertage! :)

Max_Cohen
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von Max_Cohen »

Der Amtsarzt kann dich diesbzgl. wohl kaum untersuchen, da es nicht sein Fachgebiet ist, und offensichtlich ist eine aktuelle Stellungnahme der Therapeuten auch ohne Aussagekraft. Wenn es überhaupt Zweifel geben sollte - was ich nicht glaube - gehen die seit 2013 zu Lasten des Dienstherrn.

Löwenherz
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von Löwenherz »

eppejan hat geschrieben: Wie kann der Amtsarzt meinen geistigen Zustand zum Zeitpunkt der Verbeamtung untersuchen? Wird er anhand von alten Gutechten vom Psychiater spekulieren, wie ich mich in Zukunft entwickeln werde? Oder wird er eine aktuelle Stellungnahme meiner Therapeuten erbeten, und wie sollen diese wissen wie es mir nach 7 Jahren geht - treffe ich mich mit denen?
Dazu muss der Amtsarzt einen Anhaltspunkt für ein weiter bestehendes Problem haben. Aussagen wie diese:
eppejan hat geschrieben: Kurz vor dem Beginn meines Studium auf Lehramt schloss ich die Therapie ab, da ich mich persönlich als geheilt bezeichnen konnte, der Psychiater hat meine positive Entwicklung auch bemerkt.
... können da problematisch sein, da es so klingt, als hättest du dich für geheilt erklärt, der behandelnde Arzt zwar eine positive Entwicklung bemerkt, dich aber nicht unbedingt bereits für geheilt erklärt und aus der Behadlung entlassen. Also umsichtiger formulieren, damit du dir nicht selbst die Grube gräbst oder Attest des damals behandelnden Psychiaters vorlegen mit dem Nachweis, dass die Therapie mit einem Heilungserfolg beendet werden konnte. Wenn du dann sogar nochmal ein kurzes Gesräch mit dem Psychiater führst und er den Satz ergänzt, dass es seitdem zu keinen Rückfällen oder weiteren Problemen gekommen ist, bist du auf der ganz sicheren Seite.

eppejan
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von eppejan »

Ja, ich werde es anders formulieren und versuchen so wenig darüber zu sprechen wie möglich. Die Frage ist nur, ist eine Psychotherapie, die länger als 5 Jahren zurückliegt überhaupt relevant. Da kann die Verbeamtung doch nicht untersagt werden :D

Löwenherz
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von Löwenherz »

In BaWü wird da meiner Kenntnis nach (Beratungsveranstaltung der Gewerkschaft vor dem Ref an der Uni, da gab es viele Teilnehmer, die speziell nach Therapie gefragt hatten) darauf abgestellt, dass eine therapeutische Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde vor idealiter wenigstens 2 Jahren und es seitdem zu keinen Rückfällen gekommen ist. Wie lange die Therapie zurückliegt ist also nur im Kontext mit den beiden weiteren Informationen (geheilt+rückfallsfrei) aussagekräftig, schließlich kann man Therapien auch abbrechen..

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