Verbeamtung nach Psychotherapie

eppejan
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von eppejan »

Die vergangene Zeit nach der Therapie ist doch mit dem Rückfallfaktor verbunden, oder? Sonst kann man das ja nicht so genau sagen.
Und mit der Heilung bei mir hab ich es oben, glaube ich, nicht verständlich formuliert. Ich hatte alle 2/3 Monate einen Termin bei meinem Psychiater. Und da es mir über Monate hinweg sehr gut ging und ich keine entsprechenden Beschwerden hatte, fragte er mich wie wir weitermachen (es gab ja nichts zu berichten von der Erkrankung). Daraufhin habe ich ihm dann gesagt, dass ich nur noch 2-3 Mal hingehe, um sicher zu sein, dass alles gut ist. Anders kenne ich es nicht. Was soll denn Heilung sonst bedeuten, wenn ich seitdem (7 Jahre) nichts hatte?

eppejan
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von eppejan »

Sowie ich es sehe, bin ich mit einem positiven Ergebnis aus der Therapie entlassen worden und somit hat der Dienstherr da kein Gegenargument. Findet ihr es steht überhaupt etwas im Weg? (abgeschlossene Therapie, die 7 Jahre zurückliegt, es ist zu keinen Rückfällen gekommen)Mache ich mir umsonst Sorgen? :(

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Max_Cohen
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Re: Verbeamtung nach Psychotherapie

Beitrag von Max_Cohen »

Ich hatte bei meiner obigen Argumentation noch eine Besonderheit übersehen: Deine zurückliegende Erkrankung führt zwangsläufig zu dermatologischen Folgen - die Hände einer Person mit schwerwiegendem Waschzwang sehen auch entsprechend aus.
Insofern würde ich wahrheitsgemäß angeben: früher Waschzwang, Psychotherapie vor 7 Jahren abgeschlossen, kein Rückfall + offensichtlich keine durch exzessives Waschen beschädigte Haut erkennbar.
Wie gesagt: Daraus konstruiert dir niemand gerichtsfest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für Dienstunfähigkeit.

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