Vielleicht kann mir ja jemand helfen...:
Man kehrt nach 12 Monaten Elternzeit zurück an eine Schule, arbeitet dort wieder Vollzeit und stellt schnell fest, dass man doch lieber wieder in Elternzeit gehen will (komplett oder mit nur ganz wenigen Stunden, also unterhälftig 0-12 Std Teilzeit). Kann man quasi sofort wieder einen Antrag auf Elternzeit stellen und ist dann 8 Wochen später (das ist ja die Frist für die Antragsstellung) bei genehmigtem Antrag direkt wieder in Elternzeit?
Und: Ist das unabhängig davon, ob man zuvor die Übertragung von max. 24 Monaten auf den Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr des Kindes bereits beantragt und genehmigt bekommen hatte?
Elternzeit NRW
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Re: Elternzeit NRW
Hallo Luzieva,
ich würde es einfach mal beantragen, eine Kollegin von mir in BW kam nach sechs Monaten und ging nach einiger Zeit wieder in Elternzeit.
Ich bin selbst nach 6 Monaten wieder in Vollzeit. Es hat mich und mein Kind wahnsinnig angestrengt und ich bin es immer noch. Reduziere, wenn es finanziell geht.
Viel Erfolg
ich würde es einfach mal beantragen, eine Kollegin von mir in BW kam nach sechs Monaten und ging nach einiger Zeit wieder in Elternzeit.
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שָׁלוֹם
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Re: Elternzeit NRW
Danke für die Antwort! Ist alles noch gar nicht akut, bin noch gemütlich in Elternzeit Aber irgendwie habe ich darüber nachgedacht, „was wäre wenn“... Eigentlich will ich das mit Vollzeit schaffen, aber ich weiß ja erst, wie es ist, wenn es soweit ist.
Und in normale Teilzeit (also mehr als 12,75 Std am Gymnasium) kann man nur zum 1.8. wechseln, oder? Gilt dann auch eine Antragsfrist von 8 Wochen?
Und in normale Teilzeit (also mehr als 12,75 Std am Gymnasium) kann man nur zum 1.8. wechseln, oder? Gilt dann auch eine Antragsfrist von 8 Wochen?
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Re: Elternzeit NRW
Ja, offiziell kannst du nur zum Halbjahr wechseln, den Antrag musst du jeweils ein Halbjahr vorher stellen.
Hast du denn wirklich nur ein Jahr Elternzeit beantragt, oder willst du danach Teilzeit in Elternzeit machen?
Nach Rückkehr aus der Elternzeit muss man sich ca. 3 Monate vorher (stand in meiner Bewilligung wann) zurückmelden und seine Stundenzahl festlegen.
Ansonsten dieser Hinweis:
§16 BEEG:
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1.
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
2.
für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Hast du denn wirklich nur ein Jahr Elternzeit beantragt, oder willst du danach Teilzeit in Elternzeit machen?
Nach Rückkehr aus der Elternzeit muss man sich ca. 3 Monate vorher (stand in meiner Bewilligung wann) zurückmelden und seine Stundenzahl festlegen.
Ansonsten dieser Hinweis:
§16 BEEG:
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1.
für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
2.
für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.
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Re: Elternzeit NRW
Also kann man neben dem 1.8. auch zum 1.2. was ändern?yestoerty hat geschrieben:Ja, offiziell kannst du nur zum Halbjahr wechseln, den Antrag musst du jeweils ein Halbjahr vorher stellen.
Genau, habe 12 Monate EZ.yestoerty hat geschrieben:Hast du denn wirklich nur ein Jahr Elternzeit beantragt, oder willst du danach Teilzeit in Elternzeit machen?
Ka genau, ist mir bekannt, trotzdem danke!]yestoerty hat geschrieben:Nach Rückkehr aus der Elternzeit muss man sich ca. 3 Monate vorher (stand in meiner Bewilligung wann) zurückmelden und seine Stundenzahl festlegen.
Habe die Übertragung der restlichen 2 Jahre EZ auf die Lebensjahre bis zum 8. bereits genehmigt bekommen.
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Re: Elternzeit NRW
Ich hab mal zwischendurch was ändern können, aber da bin ich mit Unterstützung der SL mit den Stunden hoch gegangen, da wir aufgrund einer langfristigen Krankheit einen Mangel hatten. Alles andere bringt ja ggf die UV und den Stundenplan in eine ungünstige Situation und da ist es fraglich ob die SL den wunsch bei der BezReg unterstützt.
Aber wenn du zum 1.2. was ändern willst, geht das in deinem Fall, weil du familienpolitische Gründe hast. Siehe Antrag: https://www.brd.nrw.de/schule/personala ... aubung.pdf (keine Ahnung in welchem Bezirk du bist), du musst es aber 6 Monate vorher beantragen, also ggf bevor du anfängst zu arbeiten.
Ich hab das extra noch mal rausgesucht, weil dort explizit steht, dass man sich für die ersten 2 Jahre direkt festlegen muss.
Eine erneute EZ wäre also nichts, was dir zustünde, wenn du sie nicht direkt angemeldet hättest. Das heißt aber nicht, dass sie verwehrt werden muss... also am besten frühzeitig klären. Aber die Schule kann ja auch nicht (je nach Zeitraum, Personallage...) einfach einen Ersatz aus dem Hut zaubern.
Aber wenn du zum 1.2. was ändern willst, geht das in deinem Fall, weil du familienpolitische Gründe hast. Siehe Antrag: https://www.brd.nrw.de/schule/personala ... aubung.pdf (keine Ahnung in welchem Bezirk du bist), du musst es aber 6 Monate vorher beantragen, also ggf bevor du anfängst zu arbeiten.
Ich hab das extra noch mal rausgesucht, weil dort explizit steht, dass man sich für die ersten 2 Jahre direkt festlegen muss.
Eine erneute EZ wäre also nichts, was dir zustünde, wenn du sie nicht direkt angemeldet hättest. Das heißt aber nicht, dass sie verwehrt werden muss... also am besten frühzeitig klären. Aber die Schule kann ja auch nicht (je nach Zeitraum, Personallage...) einfach einen Ersatz aus dem Hut zaubern.
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Re: Elternzeit NRW
Hmm ich hatte das immer so verstanden, dass ich mir mit der „Übertragung“ von 2 Jahren EZ auf den Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr alle Möglichkeiten offenhalte, also auch den Wechsel zurück zur EZ FRÜHER als zum 3. Geburtstag o.ä. Aber vielleicht habe ich auch gerade einen Denkfehler, und damals bei Beantragung hat alles noch Sinn gemacht. Sind ja auch alles nur Gedankenspielchen zurzeit - wie gesagt bin ich noch in den ersten 12 Monaten EZ (kehre erst Ende Mai zurück) - und da ich mich nach dem Ende habe versetzen lassen, muss ich ohnehin erstmal zurückkehren, was ich ja auch will.yestoerty hat geschrieben: Ich hab das extra noch mal rausgesucht, weil dort explizit steht, dass man sich für die ersten 2 Jahre direkt festlegen muss.
Eine erneute EZ wäre also nichts, was dir zustünde, wenn du sie nicht direkt angemeldet hättest. Das heißt aber nicht, dass sie verwehrt werden muss... also am besten frühzeitig klären. Aber die Schule kann ja auch nicht (je nach Zeitraum, Personallage...) einfach einen Ersatz aus dem Hut zaubern.
Jeeeedenfalls ganz herzlichen Dank für die Hilfen!
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