Erste Beurteilung (Bayern)

nrw31
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Re: Erste Beurteilung (Bayern)

Beitrag von nrw31 »

Stark hat geschrieben: Im Übrigen ist es ein offenes Geheimnis (z.B. von meinem Schulleiter offen kommuniziert), dass die Schulleiter bestimmte Schnitte einhalten müssen. Für jeden Kollegen, den er also eine Drei oder Zwei gibt, muss er "unten" mit einer Vier oder Fünf "gegensteuern". Dass er den "verdienteren" Kollegen dann eher die besseren Noten gibt (- weil sich das auf die Beförderungen auswirkt -) und den jungen Kollegen eher die schlechteren (- weil die sowieso noch mind. zwei Beurteilungen bis zur Beförderung bekommen -) mag unfair erscheinen, entbehrt aber nicht der Logik des insgesamt doch recht verkorksten Verfahrens.
Das ist aber keine Besonderheit des Lehramtes in Bayern, sondern die bundesweite Praxis des Beamtenrechts. Das war schon alles vielfach Inhalt von Klagen. Ich bin da auch kein Experte, mir ist aber z.B. bekannt dass es schon dokumentierte und vor Gericht gelandete Fälle in Bundesbehörden, z.B. den Postnachfolgeunternehmen, gegeben hat wo es schriftliche Anweisungen an Vorgesetzte gab nicht zu viele gute Bewertungen zu vergeben da es nicht genügend Beförderungsstellen gebe. Mit der Leistung der Einzelnen hatte das gar nichts mehr zu tun, die Bewertungen wurden dem Stellenplan angepasst und nicht etwa umgekehrt, wie man es vielleicht erwarten würde.

Der Klassiker ist auch, Berufsanfänger zunächst mittelmäßig zu bewerten, damit man sie dann nach ein paar Jahren mit entsprechend besserer Bewertung befördern kann und nicht der Eindruck entsteht der/die Kollegin würde sich gar nicht mehr entwickeln.

In Bereichen ohne nennenswerte Beförderungsstellen haben die Bewertungen hingegen eine eher geringe Bedeutung. Beispiel: A12er Grundschullehrerin ohne Schulleitungsambitionen.

tiger
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Re: Erste Beurteilung (Bayern)

Beitrag von tiger »

nrw31 hat geschrieben:wo es schriftliche Anweisungen an Vorgesetzte gab nicht zu viele gute Bewertungen zu vergeben da es nicht genügend Beförderungsstellen gebe
Das war der Fehler: Man darf sowas natürlich nicht explizit sagen und schon gar nicht schriftlich festhalten.

Machen die Kultusminister doch auch so. Das offizielle Statement lautet "Der Unterricht in <hier Bundesland einsetzen> hat eine hohe Qualität." Die inoffizielle Anweisung an die Lehrer lautet, möglichst jeden unfallfrei bis zum Abitur durchzuwinken.

Chicago
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Re: Erste Beurteilung (Bayern)

Beitrag von Chicago »

Besten Dank für die vielen Infos!
Das System ist wirklich mehr als fraglich...aber daran lässt sich wohl nichts ändern.
Zumindest kann man sich so innerlich schonmal drauf einstellen, was kommt!

Illi-Noize
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Re: Erste Beurteilung (Bayern)

Beitrag von Illi-Noize »

Bin grad die Tage zufällig über

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 16-N-53681

gestolpert. Da hat sich jemand gegen seine Beurteilung gewehrt. Der MB hat ein wenig aufgebessert, es ging aber dann doch vor Gericht. Dort war die Klägerin jedoch chancenlos.

Eine Beurteilung aus der Entfernung ist natürlich schwer. Aber man kann evtl. daraus herauslesen, dass das Motto "Wer was finden will ... der findet was ... egal ob positiv oder negativ" durchaus gelten könnte.

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