Das ist aber keine Besonderheit des Lehramtes in Bayern, sondern die bundesweite Praxis des Beamtenrechts. Das war schon alles vielfach Inhalt von Klagen. Ich bin da auch kein Experte, mir ist aber z.B. bekannt dass es schon dokumentierte und vor Gericht gelandete Fälle in Bundesbehörden, z.B. den Postnachfolgeunternehmen, gegeben hat wo es schriftliche Anweisungen an Vorgesetzte gab nicht zu viele gute Bewertungen zu vergeben da es nicht genügend Beförderungsstellen gebe. Mit der Leistung der Einzelnen hatte das gar nichts mehr zu tun, die Bewertungen wurden dem Stellenplan angepasst und nicht etwa umgekehrt, wie man es vielleicht erwarten würde.Stark hat geschrieben: Im Übrigen ist es ein offenes Geheimnis (z.B. von meinem Schulleiter offen kommuniziert), dass die Schulleiter bestimmte Schnitte einhalten müssen. Für jeden Kollegen, den er also eine Drei oder Zwei gibt, muss er "unten" mit einer Vier oder Fünf "gegensteuern". Dass er den "verdienteren" Kollegen dann eher die besseren Noten gibt (- weil sich das auf die Beförderungen auswirkt -) und den jungen Kollegen eher die schlechteren (- weil die sowieso noch mind. zwei Beurteilungen bis zur Beförderung bekommen -) mag unfair erscheinen, entbehrt aber nicht der Logik des insgesamt doch recht verkorksten Verfahrens.
Der Klassiker ist auch, Berufsanfänger zunächst mittelmäßig zu bewerten, damit man sie dann nach ein paar Jahren mit entsprechend besserer Bewertung befördern kann und nicht der Eindruck entsteht der/die Kollegin würde sich gar nicht mehr entwickeln.
In Bereichen ohne nennenswerte Beförderungsstellen haben die Bewertungen hingegen eine eher geringe Bedeutung. Beispiel: A12er Grundschullehrerin ohne Schulleitungsambitionen.