Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

trinity123
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Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von trinity123 »

Hallo!

Mich beschäftigt das Thema Verschweigen von Vorerkrankungen beim Amtsarzt.
Ich weiß, dazu gibt es unzählige Threads in verschiedenen Foren und eine Vielzahl davon habe ich gelesen. Mir geht es aber um eine Frage, die bislang unbeantwortet blieb oder zumindest nicht erschöpfend beantwortet wurde.

Die Argumente gegen ein solches Verhalten sind zumeist diese zwei:

1) "Man ist verpflichtet die Wahrheit zu sagen!"/"Willst du wirklich mit dieser Lüge leben?"/ o.Ä.
Ich bitte in diesem Thread auf etwaige Moralpredigten zu verzichten - davon gibt es in diversen Threads genug. Wer sich von anderen Usern moralisch belehren lassen will, kann dort nachlesen.

2) "Wenn das jemals herauskommt, dann gibt es richtig Ärger, deshalb mach es lieber nicht!"

Nun gut...dass es richtig Ärger gibt, wenn es denn jemals herauskommt, ist klar, aber wie sollte es überhaupt jemals herauskommen? Etliche Male habe ich dieses Argument gelesen, ohne weiterführende Argumentation, wie es denn überhaupt herauskommen soll und wie wahrscheinlich dies ist.

Also habe ich in einschlägigen Portalen nach Gerichtsurteilen zu diesem Thema gesucht.
Gerade einmal eine Handvoll Urteile gibt es, die sich mit der Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Grund falscher Angaben beim Amtsarzt beschäftigen (Arglistige Täuschung).
Alle diese Verfahren haben zwei Gemeinsamkeiten:

1) Der Betrug flog immer durch eine spätere amtsärztliche Untersuchung im Rahmen einer Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit auf. Nicht einfach so aus dem Nichts.

2) Der Grund für das Auffliegen des Betruges ist in allen Fällen auf schiere Blödheit der entsprechenden beklagten Beamten zurückzuführen.
Sie haben bspw. ihrem behandelnden privaten Arzt erzählt, sie seien seit der Kindheit krank. Dann haben sie diesen Arzt im Rahmen der amtsärtztlichen Prüfung auf Dienst(un)fähigkeit der Schweigepflicht entbunden und so kam heraus, dass sie schon vor der amtsärztlichen Eignungsprüfung krank waren.
Oder sie haben sich bei der amtsärtztlichen Prüfung auf Dienst(un)fähigkeit schlichtweg selbst "verplappert" oder unverblümt zugegeben, damals gelogen zu haben.
Eine Soldatin hat gar mehrere Zeitungsinterviews über ihre PTBS gegeben, die sie bei der amtsärztlichen Eignungsprüfung nicht angegeben hat.
So blöd kann man doch gar nicht sein?

Fazit für mich:
Wenn man keine amtsärtztliche Prüfung auf Dienst(un)fähigkeit in seiner späteren Karriere durchläuft ist es quasi ausgeschlossen, dass der Betrug ans Tageslicht kommt.
Und selbst wenn es dazu kommen sollte, braucht man nur einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht völlig blöd anstellen und alles ist gut.
Nicht beim Amtsarzt verplappern, nicht beim privaten Arzt verplappern (und wenn doch, ihn nicht von der Schweigepflicht entbinden, sondern nochmal zu einem anderen Arzt gehen) - das ist doch nicht so schwer?

Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler oder etwas nicht beachtet?
Das einzige Problem könnte eine Entbindung der Schweigepficht der Krankenkasse sein. Dort könnten bspw. Besuche beim Therapeuten, die bei der amtsärztlichen Eignungsprüfung nicht angegeben wurden, vermerkt sein.
Aber soweit ich weiß, ist eine solche allumfassende Entbindung völlig unüblich und nicht verhältnismäßig. Der Amtsarzt kann nur gezielt und begründet die Entbindung der Schweigepflicht eines bestimmten Arztes einfordern.
Weiß dazu jemand von euch mehr?

Vielen Dank im Voraus an alle, die zu dieser Thematik etwas beisteuern können und damit eventuell auch Kollegen beruhigen, die unklugerweise bereits gelogen haben und jetzt jeden Tag Angst haben, es könnte herauskommen.

Trinity.

chilipaprika
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von chilipaprika »

Tja, vor Jahren haben auch alle Bafög-Betrüger gedacht "wie soll es jemals rauskommen?" und plötzlich haben die Finanzämter mit den Bafög-Ämtern gesprochen. tataaa...

"man sieht sich immer zwei Mal im Leben"


nein, es war keine Beruhigung. aber es sollte auch keine werden.

trinity123
Beiträge: 5
Registriert: 21.10.2018, 14:32:26

Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von trinity123 »

Danke für die Antwort.

Das ist ja nun aber ein völlig anders gelagerter Sachverhalt.
In meiner Darstellung ist das Rechtsgut der ärztlichen Schweigepflicht von zentraler Bedeutung. Sollte diese jemals durch den Staat beschnitten werden, ist die Rücknahme der Ernennung zum Beamten sicherlich meine geringste Sorge bzw. hätte ich diesem Staat schon längst den Rücken gekehrt.

Gibt es vielleicht andere User, die einen produktiven Beitrag zu meinen Fragen leisten könnten?
Darüber würde ich mich sehr freuen!

Trinity.

*Sissy*
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von *Sissy* »

Ist doch reine Hypothese:

Du hast bereits den einzigen Grund genannt, der dazu beiträgt, dass das ganze auffliegt: Du wurdest zum Amtsarzt geschickt, weil eine Dienstunfähigkeit droht. Wenn Du also eine Krankheit hast, bei der es wahrscheinlich ist, dass Du irgendwann mal dienstunfähig wirst, solltest Du tunlichst NICHT mogeln. Denn wenn es tatsächlich auffliegt, bist Du Deinen Job und Deine Pensionsansprüche los.

Reicht Dir dieses Argument nicht? Dann weiß ich nicht, was noch schlimmeres passieren könnte.

trinity123
Beiträge: 5
Registriert: 21.10.2018, 14:32:26

Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von trinity123 »

Vielen Dank für deine Antwort!

Richtig. Ich meinte ja nun aber, dass, selbst wenn es zu einer amtsärztlichen Überprüfung der Dienst(un)fähigkeit im späteren Verlauf kommt, dies nicht zwangsläufig zu einem Auffliegen des Betrugs führt.
Man muss sich nur klug verhalten und nicht "verplappern" (und nicht so dumm wie die Kollegen aus den von mir genannten Verfahren agieren).
Die einzige Chance sehe ich wie gesagt, wenn man die Krankenkasse komplett von der Schweigepflicht entbinden müsste und dadurch alle jemals (!) getätigten Arztbesuch ans Licht kämen.
Kennt sich jemand aus, ob das realistisch ist?
Oder kann jemand etwas allgemein dazu sagen, ob man die Krankenkasse bspw. schon bei der amtsärztlichen Eignungsprüfung zur Verbeamtung von der Schweigepflicht entbinden muss?
Mir ist so etwas nicht bekannt. Es geht immer nur um einzelne Ärzte, z.B. Hausarzt etc.

Trinity.

Hubselzwerg
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Hubselzwerg »

Es gibt ja keinen Grund, Erkrankungen die NICHT zu einer Dienstunfähigkeit führen beim Amtsarzt zu verschweigen.

Und wenn man die verschweigt, die irgendwann zur Dienstunfähigkeit führen, dann fällt die Erkrankung nunmal spätestens dann auf. Und du willst dann beweisen, dass du zum Zeitpunkt der anstehenden Verbeamtung nichts von deiner Erkrankung wusstest? Oder sowas wie "ach, das hatte ich damals ganz vergessen, dass ich xy habe"?
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tiger
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von tiger »

Wenn eine Vorerkrankung besteht, die sich verschweigen lässt – meistens sowas wie Depression oder Bandscheibenvorfall oder dergleichen – dann führt diese Vorerkrankung typischerweise zu weiteren ärztlichen Konsultationen. Also nichts mit, jemand hat sich bei seinem Hausarzt "verplappert", denn die psychischen Erkrankungen kommen ja immer wieder und die Wirbelsäule wird mit zunehmendem Alter auch nicht besser. Und seinen behandelnden Arzt über relevante Vorerkrankungen im Unklaren zu lassen wäre nun wirklich nicht besonders klug.

Kommt es dann zur Dienstunfähigkeit, z. B. wegen psychischer Probleme, wird der Dienstherr natürlich ganz genau wissen wollen, ob das seinerzeit verschwiegen worden ist. Und dann werden die behandelnden Ärzte Auskunft geben müssen, und zwar nicht gegenüber der Schulbehörde, sondern gegenüber dem Gericht, dass diesen Fall zu beurteilen hat.

Wie oben schon geschrieben wurde, wäre in diesem Fall dein Job weg und deine Versorgungsansprüche ebenfalls. Du stündest gewissermaßen vor dem Nichts, zumindest finanziell. Ob man das riskieren will – man weiß ja nicht, was kommt - sollte man sich sehr genau überlegen.

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