Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Max_Cohen
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Max_Cohen »

tiger hat geschrieben: Außerdem würde ich mit diesen Fristen vorsichtig sein. Wenn die Gesetze verlangen, dass Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden, heißt das doch nicht, dass alles sofort nach 5 Jahren gelöscht wird. In den Arztpraxen, würde ich behaupten, lagert noch viel mehr altes Papier, die kämmen das bestimmt nicht jährlich durch und misten aus.
Für die Daten zur Leistungserbringung gibt es da keinen Spielraum:
§ 304 SGB V hat geschrieben: (1) Für das Löschen der für Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse gespeicherten Sozialdaten gilt § 84 Abs. 2 des Zehnten Buches entsprechend mit der Maßgabe, daß

1. die Daten nach § 292 spätestens nach zehn Jahren,
2. Daten nach § 295 Abs. 1a, 1b und 2 sowie Daten, die für die Prüfungsausschüsse und ihre Geschäftsstellen für die Prüfungen nach § 106 bis § 106c erforderlich sind, spätestens nach vier Jahren und Daten, die auf Grund der nach § 266 Abs. 7 Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs (§§ 266, 267) erforderlich sind, spätestens nach den in der Rechtsverordnung genannten Fristen

zu löschen sind. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Leistungen gewährt oder abgerechnet wurden. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 können Krankenkassen die rechtmäßig gespeicherten ärztlichen Abrechnungsdaten für Zwecke der Weiterentwicklung und Durchführung des Risikostrukturausgleichs länger aufbewahren; sie sind nach spätestens vier Jahren zu sperren und spätestens nach den in der Rechtsverordnung genannten Fristen zu löschen. Die Krankenkassen können für Zwecke der Krankenversicherung Leistungsdaten länger aufbewahren, wenn sichergestellt ist, daß ein Bezug zum Arzt und Versicherten nicht mehr herstellbar ist.
Beim Arzt kann man nach 10 Jahren Löschung beantragen, es gibt allerdings auch Ärzte, die das von sich aus tun. Jedenfalls würde ich im Fall der Fälle sofort verfügen, dass nur auf Daten, die noch existieren müssen, zurückgegriffen werden darf.

*Sissy*
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von *Sissy* »

Diese ganzen Spekulationen sind einfach unnötig. Realität ist: Keiner weiß, ob die TE nicht irgendwann bei einer drohenden Dienstunfähigkeit doch auffliegt, weil
- die Fristen zur Löschung geändert wurden
- weil der Amtsarzt begründete Zweifel darüber hat, dass die Krankheit mit diesem Verlauf schon länger bestanden haben muss
- weil der Stand der Krankheit zeigt, dass sie schon länger bestanden hat
- weil die TE sich verplappert
- weil sich die Befugnisse der Ämter ändert und sie in Krankenkassenakten einsehen darf
- weil die Krankheit innerhalb der Löschungs-Frist wieder auftritt und die Ärzte der Schweigepflicht entbunden werden müssen
- weil weil weil

Besteht heute begründete Zweifel, dass die Verbeamtung durchgeht, wegen einer Erkrankung, die besteht, muss die TE selbst mit dem Risiko leben. Eins ist sicher: Die Hürde, dass man NICHT verbeamtet wird, ist groß. Geht sie nicht durch, muss das schon viel heißen. Und dann wäre es für mich jedenfalls eher wichtig, an meine Gesundheit zu denken. Aber das muss ja jeder selber wissen.

Ich hatte mal Sorgen, dass die PKV etwas nicht anerkennt und mich nachträglich rauswirft/die Erkrankung aus dem Vertrag ausschließt. Die Krankheit war einige Tage nach dem Antrag an die PKV aufgetreten, aber wer weiß schon, was die Ärzte alles so in ihren Akten geschrieben haben. Ich hatte ein unruhiges Jahr, bis sich das geklärt hat.

Löwenherz
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Löwenherz »

*Sissy* hat geschrieben:(...) Eins ist sicher: Die Hürde, dass man NICHT verbeamtet wird, ist groß. Geht sie nicht durch, muss das schon viel heißen. (...)
In vieler Hinsicht stimmt das, allerdings hängt es manchmal auch einfach nur an dem Mut und der Kraft, eine Prüfung auf Schwerbehinderung vornehmen zu lassen. Mit meinem Krankheitsbild wäre ich ohne keinesfalls verbeamtet worden, es hat mich aber vor rund 7 Jahren viel Kraft gekostet die Entscheidung zu treffen einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen, weil ich nur ungern akzeptieren wollte, wie es mir plötzlich ging. Ich habe seitdem viele Studenten im Lehramt mit gesundheitlichen Problemen getroffen, die ohne GdB keine Chance auf Verbeamtung haben werden, die aber das Stigma einer offiziell anerkannten Behinderung ebenso fürchten, wie das Selbsteingeständnis, tatsächlich so krank zu sein. Natürlich ist das keine Rechtfertigung dafür, am Ende dem Amtsarzt wesentliche Informationen vorzuenthalten, ich verstehe aber sehr gut die Angst, die solches Verhalten motivieren kann.

Skyler
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Skyler »

Hallo,

ich überlege derzeit auch wegen dem Amtsarzt. Also wie ich es anstelle. Verschweigen ec.

Also ich habe eine Angststörung wegen der ich in Behandlung bin. Ob die irgendwann weg sein wird weiß ich nicht. Ich lebe und studiere aber damit und ich werde damit auch unterrichten können.

Ich habe sonst nichts und bin körperlich völlig fit. Sport als UF usw...

Ich bin mir relativ sicher, dass wenn ich die Erkrankung und Behandlung angebe das Beamtenverhälnis verweigert wird.

Ich halt nicht ein für die gleiche Arbeit im Angestelltenverhältnis deutlich weniger Geld zu bekommen.

Deshalb überlege ich ernsthaft die ganze Sache zu verschweigen. Im Prinzip sehe ich auch keinen Nachteil daraus.

1. Fall: Ich verschweige es. Es kommt nicht raus und habe auch keine Probleme. -> Alles gut
2. Fall: Ich verschweige es. Ich werde Dienstunfähig. Es kommt raus ich verliere meine Ansprüche und bin mein job los.
3. Fall: Ich sage die Wahrheit werde nicht verbeamtet. Werde Dienstunfähig und bin mein Job los.

Also das Ende ist in Fall 2 und 3 ziemlich gleich. Warum sollte ich also dem Amtsarzt irgendwas davon erzählen.

Wäre eine Schwerbehinderung evtl. ein Weg zur Verbeamtung ??

Bin für Ratschläge dankbar.

Löwenherz
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Löwenherz »

Skyler hat geschrieben: Also ich habe eine Angststörung wegen der ich in Behandlung bin. (...)
Ich bin mir relativ sicher, dass wenn ich die Erkrankung und Behandlung angebe das Beamtenverhälnis verweigert wird.
Nennt sich bei Angsterkrankungen "Prokrastinieren", exakt das betreibst du da gerade, sprich lebst deine Symptomatik voll aus. Therapeutische Begleitung oder Anwendung dir bekannter Kompensationsstrategien sind also definitiv angezeigt in diesem Prozess, damit sich dein Krankheitsbild nicht verschlechtert.

Deine Selbsteinschätzung ist schön, wichtiger wäre die Einschätzung deines dich behandelnden Facharztes, ob deine Angsterkrankung tatsächlich unproblematisch im Schuldienst ist. Den Stress gerade im Ref, aber auch generell im Beruf sollte man nicht unterschätzen. Das bringt bereits manche seelisch Gesunde ins Ungleichgewicht und kann eine bereits vorhandene Symptomatik verschärfen.

Einen GdB kann man für eine Angsterkrankung durchaus erlangen. Aufgrund der besonderen beruflichen Belastungen (die sich gerade auf seelische Erkrankungen stark auswirken), wäre bei GdB < 50 auch eine Gleichstellung realistisch (und damit die Behandlung als Schwerbehinderter). Spiel in jedem Fall mit offenen Karten beim Amtsarzt. Wer schon derart prokrastiniert beim Gedanken an ein potentielles Untersuchungsergebnis ist realistischerweise auch nicht stabil genug mit solch einer gewaltigen Lüge zu leben. Das wird mindestens unterschwellig als Angst in dir weiterleben- keine besonders gesunde Vorraussetzung für einen Menschen mit Angsterkrankung in einer Hochbelastungsphase wie dem Ref... Ganz nebenbei gesagt finde ich es das allerletzte sich durchs Leben durchlügen und durchbescheißen zu wollen, nur um sich bestimmte Vorteile zu sichern, die man womöglich auch auf ehrliche Weise erlangen könnte und wenn nicht, das eben auch legitime Gründe hat. Du willst Beamter deines Landes werden, dazu gehört es einen Amtseid auf die Landesverfassung und das Grundgesetz abzulegen, die zu achten und zu schützen Teil deiner beruflichen Verpflichtungen sein wird. Überleg dir ganz kurz, wie du es als Lehrer handhaben wirst, wenn SuS abschreiben, plagiieren, konstant die Unwahrheit sagen und damit zeigen, dass sie null Respekt und Achtung vor geltenden Regeln und Recht haben und dann frag dich, mit welcher Glaubwürdigkeit du hier einen Regelverstoß sanktionieren kannst, wenn du selbst es mit der Wahrheit nicht allzu genau nimmst. Moralisches Verhalten beginnt bei dir selbst, erst dann kannst du dir anmaßen andere unterrichten zu wollen. "Nutzenmaximierer" braucht keine Schule.

Skyler
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Skyler »

Ich glaube nicht, dass du den Begriff Prokrastination so richtig verstanden hast.

Ich wollt auch keine Moralpredigt von dir hören.
Wenn du es genau wissen willst: Mir ist dieser Amtseid und alles Andere auch völlig egal.
Mir gehts dabei nur ums Geld und die Vorteile. Wenn Angestellete (netto) geanusoviel verdienen und gleiche Vorteile in Bezug auf Altersversorgung genießen würden, gäbs da keine Diskussion.
So, mache ich aber die gleiche Arbeit und erhalte weniger Lohn. Finde ich ungerecht. Im übrigen find ich das ganze Beamtentum müsste abgeschafft werden. Wozu diese Unterschiede?
Kein Arbeitgeber darf Karnkheitsbilder erfragen oder Bewerber aus gesundheitlichen Gründen ablehnen. Ist gesetzlich geregelt (Menschenrechte und so.) Stell dir vor ein Arbeitgeber würde verlangen das der AN seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Der Staat nimmt sich da schön Sonderrechte heraus. Menschen die eh schon aufgrund ihrer Krankheit benachteiligt sind werden dann berufssystematisch auch noch diskrimiert. Was dein Vergleich mit der Klasse angeht, so kann ich dir sagen, dass ich stets bestrebt bin meine Schüler gleich und gerecht zu behandeln. Ich würde niemals einen Schüler aufgrund einer Einschränkung benachteilgen oder ihm etwas verwehren was ich Anderen gestatte.

Der Staat/das Land möchte nur gesunde junge Lehrer die möglichst bis Pensionanspruch voll durcharbeiten und nicht ausfallen deshalb veranstaltet er das Ganze.
Überleg mal wer hier nun der Nutzenmaximierer ist.

Stark
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Re: Arglistige Täuschung beim Amtsarzt.

Beitrag von Stark »

Skyler hat geschrieben: Ich wollt auch keine Moralpredigt von dir hören.
Leider ist aber nun ein Forum nicht nur dafür da, dir das zu sagen, was du gerne hören möchtest. Damit wirst du wohl leben müssen, wenn du dich hier in zweifelhafter Art und Weise äußerst.

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