Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

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nina.louisa
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Registriert: 18.09.2018, 23:32:08

Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

Beitrag von nina.louisa »

Hi,

ich hoffe ihr könnt mir hierbei etwas helfen:

ich habe eine Beamtenstelle zugesagt bekommen und muss diese Woche noch zum Amtsarzt (Gesundheitsamt). Dieses hat mir bereits eine Schweigepflichtsentbindung geschickt.

Auf der Entbindung steht das sie damit alle Befunde der behandelnden Ärzte einsehen dürfen. Ist dies zulässig? Ich habe in der heutigen Zeit wenig lust mich mit nur einer Unterschrift medizinisch komplett gläsern zu machen. Ich habe definitiv nicht vor etwas zu verschweigen im Gegenteil, zu groß die Angst das es in x-Jahren zu Problemen kommt weil ich etwas nicht angegeben habe.

Ich habe bereits seit knapp 10 Jahren Schuppenflechte und konnte diese dieses Jahr so erfolgreich behandeln das man nicht mehr viel davon sieht. Dennoch habe ich sehr große Angst das ich deshalb nicht verbeamtet werde. Dazu kommt noch unter anderem das ich eine Schilddrüsenunterfunktion habe und täglich 75 mg L-Thyrox nehme.

Vllt fällt jemandem was zu diesem Thema ein, konnte bisher noch nicht viel finden. Fraglich ist auch, wenn man sich gegen eine Schweigepflichtsentbindung auflehnen würde, wie gut das beim Amt ankommt bzw. beim Dienstherrn.

Getreu nach dem Motto: was muss das muss, was nicht muss das würde ich gerne weglassen.

tiger
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Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

Beitrag von tiger »

Nein, du musst keiner Schweigepflichtsentbindung zustimmen. Andererseits muss aber auch das Gesundheitsamt deiner Einstellung nicht zustimmen ... kannst du dir ja aussuchen, in Deutschland gilt freie Berufswahl.

nina.louisa
Beiträge: 3
Registriert: 18.09.2018, 23:32:08

Re: Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

Beitrag von nina.louisa »

Laut deiner Aussage kann ich ein nichtunterschreiben dann mit meiner nichtverbeamtung gleichsetzen?

Mir stellt sich eher die Frage ob die Schweigepflichtsentbindung gängiger Vorgang ist und nicht Gesundheitsamt-abhängig.

Valerianus
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Registriert: 04.09.2010, 22:41:27
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Re: Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

Beitrag von Valerianus »

Ich musste keine unterschreiben. Generelle Schweigepflichtsentbindungen sind nicht zulässig, wenn dazu keine Alternative besteht (spezielle Schweigepflichtsentbindungen auf Nachfrage, eigene Beibringung der notwendigen Unterlagen, etc.).

Rechtsgrundlagen:
BVerfG 23.10.06 VersR 06, 1669
BGH 22.2.17, IV ZR 289/14
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nina.louisa
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Registriert: 18.09.2018, 23:32:08

Re: Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

Beitrag von nina.louisa »

Wie gehe ich dann jetzt am besten vor? Erst kurz vor der Untersuchung die Entbindung unterschreiben?

Garnicht zu unterschreiben wird ja eher kontraproduktiv sein. Jemanden auf eigenes Recht hinweisen der über meine Zukunft entscheidet ... ich weiß einfach grade nicht was die beste Lösung wäre.

MarlboroMan84
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Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Schweigepflichtsentbindung vor Amtsarzttermin

Beitrag von MarlboroMan84 »

Schuppenflechte und die Schilddrüse musst du sowieso angeben, ist aber beides idR kein Hindernis für eine Verbeamtung.

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