Ein leidliches Thema: Verbeamtung und Psychopharmaka

Löwenherz
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Re: Ein leidliches Thema: Verbeamtung und Psychopharmaka

Beitrag von Löwenherz »

Chotto hat geschrieben: Glaubt ihr, dass jemand der stabil ist - dank Tabletten- eine Chance bei der "richtigen" Verbeamtung hat, oder kann ich es vergessen sowieso vergessen?
Bei uns an der Uni (BaWü) gab es vor dem 1.Staatsexamen eine Veranstaltung der Gewerkschaft, bei der man unter anderem zum Thema Krankenversicherung intensiv beraten wurde. Das würde ich dir insofern ans Herz legen wollen, dir dort eingehendere Informationen zu holen. Hilfreich kann auch der Kontakt mit einer Behindertenvetretung im Schulamt sein (alterativ: der Gewerkschaft). Erfahrungsgemäß (ich habe selbst einen GdB) kennt man sich dort mit vielen Krankheitsbildern aus und auch inwieweit diese zum Hemmnis gerade auf dem Weg zur Verbeamtung werden können. Ohne auf meine gesundheitliche Situation weiter eingehen zu wollen, war das bei mir unproblematisch, allerdings kenne ich meine gesundheitlichen Grenzen und mein Krankheitsbild sehr gut und bin artikulatorisch begabt genug, diese einem Amtsarzt- dessen Fachbereich das nicht unbedingt sein muss- nachvollziehbar erläutern zu können.
Hilfreich ist es hier eine klare (und ehrliche) Vorstellung zu haben, in welchen Situationen die eigene Erkrankung im Rahmen des Schuldienstes eine Rolle spielt und auch, wie diese Situationen von dir gelöst werden können, um - in deinem Fall- keine akute depressive Episode zu verursachen. Spezifische Trigger könnten da interessant sein. Je selbstreflektierter du dich hier zeigen kannst, mit klarer Krankheitseinsicht, Behandlungsplan und dessen konsequenter Umsetzung, desto eher wird auch bei einer erneuten gesundheitlichen Prüfung ein (Amts-)Arzt dir einen "Persilschein" ausstellen. Hilfreich kann es auch sein, mit einer derartigen Erkrankung keine Vollzeittätigkeit anzustreben, um erforderliche Regenerationszeiten zu haben, die dir helfen auch künftig stabil zu bleiben.

Zu prüfen ist immer auch, inwieweit die Vorraussetzungen für einen GdB gegeben sind (seelische Behinderung infolge psychischer Erkrankung; Depressionen können je nach Ausprägung einen GdB durchaus rechtfertigen). Ein anerkannter Grad der Behinderung kann ein Weg sein, ungeachtet einer chronischen Erkrankung verbeamtet zu werden bei stabiler gesundheitlicher Lage (in BaWü gilt es als Schwerbehinderte_r oder Gleichgestellte_r wenigstens 5 Jahre Dienstfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit leisten zu können für die Verbeamtung).

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