Hallo,
ich habe von einer Mitreferendarin mitbekommen, dass sie nach dem Referendariat zu keiner neuen Amtsarztuntersuchung gehen musste, obwohl sie lediglich den Bescheid für auf die Verbeamtung auf WIederruf beim RP abgegeben hat. Ebenso scheint es allen anderen aus dem Seminar ergangen zu sein, die auch das Kreuzchen bei "ohne Bedenken" auf dem Zettel "Verbeamtung auf Wiederruf" bekommen haben. Allerdings scheint es auch Personen zu geben, die nochmal zum Amtsarzt mussten, wenn sie nach dem Referendariat in einen anderen Regierungsbezirk gewechselt sind. Nun würde mich einfach interessieren, was denn die momentanen Regelungen sind, wann man nochmal zum Amtsarzt muss und wann nicht. Habt ihr dazu Infos bzw. Erfahrungen gemacht?
Grüße
Flosse
Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung in BW
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Re: Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung i
Vermutung: Ich glaube, es ist Ermessen der beurteilenden Person, also des Schulleiters.
Re: Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung i
Also der Schulleiter hat damit nichts zu tun.
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Re: Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung i
Kann die Erfahrung bestätigen. Auch bei mir hieß es im Gespräch eine weitere Untersuchung ist vorerst nicht nötig (und wird es wohl such nicht sein es sei denn es gibt aus irgendwelchen Gründen doch noch Bedenken).
Re: Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung i
In BaWü hat der SL mit der Einstellung nichts zu tun. Wenn es da Ermessensspielraum gibt, dann liegt der bei der einstellenden Behörde - also dem RP.
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Re: Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung i
Achso - ich war jetzt von dem Wechsel "Beamter auf Probe --> Beamter auf Lebenszeit" ausgegangen.