Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung in BW

flosse
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Registriert: 05.08.2017, 19:31:49

Re: Nach Referendariat nochmal zum Amtsarzt? Neue Regelung i

Beitrag von flosse »

Also der Schulleiter hat damit nichts zu tun, dem kann es ja egal sein ob man verbeamtet wird oder nicht, schließlich kann die Schule ja auch gewechselt werden.
@ Blauschimmel: Hast du dann auch nur das Formular "Verbeamtung auf Wiederruf" abgegeben?

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