Versetzung nach Ausland

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Growl
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Versetzung nach Ausland

Beitrag von Growl »

Liebe Leute,

Ich bin in NRW im Beamtenverhältnis, möchte aber nochmal ins Ausland. Vor allem jetzt passt es ganz gut ohne Frau und Kinder. Ich habe jetzt eine gute Stelle am Gymnasium. Wenn ich nun für 2 Jahre o.ä. ins Ausland gehe, wie läuft das mit der Rückkehr? Komme ich automatisch an die alte Schule oder gilt das als Beurlaubung, sodass ich das Versetzungsverfahren auf oliver.nrw durchlaufen muss?

Ich danke euch schon mal für euren Rat.

Lg,
Growl
NRW GYM D/L/kR

Jméno
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Re: Versetzung nach Ausland

Beitrag von Jméno »

Du wirst aus dem Landesdienst beurlaubt, wenn du dich als LPLK meldest.

Ich meine mich zu erinnern, dass du für einen gewissen Zeitraum das Recht hast, danach an deine alte Schule zurückversetzt zu werden. Allerdings hab ich die Deadline dafür nicht im Kopf, weil ich ohnehin ins Ausland gegangen bin, um danach in eine andere Region zu wechseln.
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!

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