Verbeamtung nach Fehldiagnosen

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Deutschbuch21
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2018, 18:11:23

Verbeamtung nach Fehldiagnosen

Beitrag von Deutschbuch21 »

Hallo,


ich bräuchte mal euren Rat da ich mir über diese Sache schon lange den Kopf zerbreche, wie meine Chanchen bzgl. einer zukünftigen Verbeamtung stünden.

In den Jahren 2014 und 2015 litt ich zunehmen unter Konzentrationsstörungen. Ich hatte privat ziemlich viel Stress (durch chronische Erkrankung der Eltern/Pflegebedürftigkeit musste ich mein Studium unterbrechen, bin teilweise aber auch durch wichtige Prüfungen gefallen. Diese Konzentrationsstörungen haben mich soweit beeinträchtigt, dass ich vermutet hatte das ich evtl. an ADHS leide (in meiner Kindheit hatte eine Lehrerin mal den Verdacht geäußert, aber das wurde nie weiter verfolgt).

Ich hatte ziemliche Probleme einen Arzt zu finden, der sich mit ADHS im Erwachsenenalter auseinandersetzt. Ich war insgesamt bei zwei Ärzten. Beides Allgemeinmediziner. Beim ersten hab ich mich überhaupt nicht wohlgefühlt und bin nach dem ersten Termin nicht wieder gekommen.
Beim zweiten Arzt musste ich mehrere Fragebögen ausfüllen (einen von einer anderen Person ausfüllen lassen) und der Arzt hat sich auch meine Schulzeugnisse angeschaut. Er hat mir eine ADHS im Erwachsenenalter diagnostiziert und mich mit Ritalin behandelt. Im Laufe der Behandlung bekam ich dann noch Depressionen. Er hat mir daraufhin eine chronische Depression diagnostiziert. Von meiner Hausärztin (zu dem anderen Arzt bin ich nur wegen meiner ADHS) wurden mir daraufhin Antidepressiva verschrieben, die ich aber nach einer Tablette sofort abgesetzt habe, weil sie alles schlimmer gemacht haben.

So gegen Anfang 2017 hab ich selber gemerkt das mit den Diagnosen ADHS/ chronische Depressionen irgendwas nicht stimmt, da nach dem Absetzen von Ritalin die Depressionen weg waren (und meine Konzentration wieder besser wurde) und durch gutes zureden meiner Hausärztin hab ich mich in einer Spezialklinik für ADHS für Erwachsene ambulant vorgestellt.

Dort wurde im Zuge einer intensiven Diagnostik (alles würde untersucht von Herz über Schilddrüse bis Psyche usw.) festgestellt das ich definitiv nicht unter ADHS leide.
Der Arzt hat mir gesagt das ich wahrscheinlich aufgrund der schwierigen privaten Situation unter Depressionen gelitten habe, die durch die Fehldiagnose ADHS und das Ritalin verschlimmert wurden. Eine chronische Depression sieht er in meinem Fall auch nicht, da eine chronische Depression therapieresistent sein muss und auch mindestens über zwei Jahre auftreten müsste.

So nun sitze ich hier etwas planlos und weiß nicht was ich von der ganzen Sache halten soll. Vor allem in Hinsicht auf meine berufliche Zukunft. Ich hatte meine Verbeamtung eigentlich schon abgeschrieben. Für mich steht eindeutig fest, das ich niemals ADHS oder chronische Depressionen hatte, sondern nur eine depressive Phase aufgrund meiner privaten Umstände, was auch der Arzt in auf der ADHS Station vermutet. Aber wie sieht der Amtsarzt sowas? Gelten für den Amtsarzt beide Diagnosen? Oder wiegt die Diagnose aus der Spezialklinik schwerer als die eines Allgemeinarztes? Wie müsste ich Fragen nach chronischen Krankheiten beantworten? Ich bin zurzeit ziemlich verwirrt und weiß gar nicht wie ich an die ganze Sache herangehen soll, sollte es mal zu einem Termin beim Amtsarzt kommen.

Könnt ihr mir weiterhelfen bzw. ein paar Tipps geben oder eure Sichtweise darlegen?

Danke und LG :)

tiger
Beiträge: 424
Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Verbeamtung nach Fehldiagnosen

Beitrag von tiger »

Der Amtsarzt wird sich denken, was sich jeder andere auch denken wird: dass Arztkonsultationen, Diagnosen, das Aufsuchen einer spezialisierten Klinik, womöglich mit stationären Untersuchungen, sowie Pharmakotherapien in den seltensten Fällen ohne das Auftreten von entsprechenden Symptomen bzw. Beschwerden zustandekommen.

Du schreibst ja selbst (und bestreitest nicht), dass du unter Konzentrationsstörungen und Depressionen gelitten hast. Welches Etikett von welchem Arzt daraufgeklebt wird und wodurch das ausgelöst wurde, ist ja zunächst egal.

Für die Schulbehörde kommt es darauf an, dass Bewerber für die Beamtenlaufbahn ausreichend belastbar sind, damit sie nicht schon voraussehbar vor Erreichen des Pensionsalters dienstunfähig ausscheiden. Da im Lehrerberuf psychische Erkrankungen wie "Burn-out" (eine Form von Depression) überdurchschnittlich häufig sind, müsstest du dich zunächst einmal selbst fragen, ob du für diesen Beruf gesundheitlich geeignet bist.

Deutschbuch21
Beiträge: 2
Registriert: 13.06.2018, 18:11:23

Re: Verbeamtung nach Fehldiagnosen

Beitrag von Deutschbuch21 »

Hey, danke für deine Antwort.

Hab mir über die Eignung zum Beruf schon selbst viele Gedanken gemacht. Bin aber zum Schluss gekommen das ich es wenigstens versuchen will. Wie es mir evtl. In 10 Jahren geht kann ich jetzt schlecht abschätzen :).

Stationär war ich zum Glück niergendwo. Bezüglich der Diagnose, da dachte ich mir das es sehrwohl einen Unterschied macht ob es sich um eine chronische Erkrankung handelt oder nicht? Liege ich da falsch?

Ich hab jetzt nochmal im Internet gestöbert und oft habe ich gelesen das es wohl im Ermessen des Amtsarzt liegt, wie er die Situation einschätzt und wie lange es her war. Pauschal kann man das wohl nicht sagen. Ich hoffe einfach mal das Beste :).

Manirca
Beiträge: 44
Registriert: 05.08.2011, 15:47:22

Re: Verbeamtung nach Fehldiagnosen

Beitrag von Manirca »

Ich kenne inzwischen einige Kollegen, die auch nach einer kurzzeitigen depressiven Phase oder einer anderen Belastungsstörung inzwischen auf Lebenszeit verbeamtet sind. Ebenso kenne ich Kollegen, die auf Grund dessen eben nicht verbeamtet worden sind und deshalb im Angestelltenverhältnis verbleiben. Wie du es selbst schon geschrieben hast: Es liegt im Ermessen des Amtsarztes, wie er deine Situation bewertet. Es kann sicher nicht schaden, wenn aus der Spezialklinik ein entsprechendes Gutachten vorlegen kannst, dass du nicht unter ADHS leidest, diese Fehldiagnose aber zu einer falschen Medikamention geführt hat, die die Depression verschlimmert hat. Wenn du damit in der Hand dem Amtsarzt deine Situation genauso schilderst, wie du es hier im Forum getan hast, besteht die Möglichkeit (nicht die Garantie!), dass du ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wirst. Bei einigen Kollegen ist in einem ähnlichen Fall zum Beispiel die Probezeit verlängert worden (auf 5 Jahre) oder es ist vor Ablauf der Probezeit eine erneute psychologische Begutachtung angeordnet worden.

Wenn du es also in dem Beruf versuchen möchtest, bewirb dich und sieh, wie der Amtsarzt mit deinem Fall umgeht. Hast du denn das Referendariat schon absolviert? Dann könntest du ja schon deutlich besser einschätzen, ob der Lehrerberuf der richtige für dich ist und wie belastbar du derzeit so bist.

Alles Gute!

nrw31
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Wohnort: NRW / Hochschulbereich

Re: Verbeamtung nach Fehldiagnosen

Beitrag von nrw31 »

Grundsätzlich gilt bezüglich der gesundheitlichen Eignung seit 2013 verkürzt gesagt der juristische Grundsatz:

Nur wenn nachweislich konkrete, durch ärztliche Untersuchungen bestätigte im Einzelfall auf die Person bezogen medizinische Anhaltspunkte vorliegen, dass der vorliegende Gesundheitszustand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (d.h. zu mehr als 50 %) erwarten lässt dass jemand tatsächlich vorzeitig Dienstunfähig wird, kann die gesundheitliche Eignung verneint werden.
Das gilt für sämtliche Erkrankungsarten.
Deutschbuch21 hat geschrieben:Wie müsste ich Fragen nach chronischen Krankheiten beantworten?
Es wurde ja mittlerweile klar diagnostiziert, dass du nicht chronisch krank bist. Dann gibst du natürlich auch keine chronische Erkrankung an. Ganz einfach.

Es würde ja auch niemand angeben dass er Asthma hat obwohl mittlerweile festgestellt wurde, dass er es nicht hat...

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