Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

StudenTT
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Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von StudenTT »

Hallo zusammen,

für gewöhnlich werden die Lehrer in BW ja nach 3 Jahren verbeamtet. Im Gesetzestext lese ich sehr häufig, dass die Probezeit auf 5 Jahre ausgeweitet werden kann sofern Bedenken an der Diensttauglichkeit des Beamten bestehen.

Mich würde nun interessieren, was das konkret bedeutet - Gerade als junger Lehrer ist man ja sehr häufig den Beschwerden von Eltern und Schülern ausgesetzt, mein Unterricht wird im Allgemeinen als schlecht empfunden - Aber ist das wirklich ein Grund die Probezeit zu verlängern? Ich dachte bisher immer, dass das nur in Ausnahmefällen möglich ist, zum Beispiel bei wiederholten Verspätungen oder Nichterfüllung von dienstlichen Pflichten.

Bitte hierzu mal um eure Meinungen: Was muss konkret vorliegen, damit die Probezeit eines Beamten verlängert wird?

Stark
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Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von Stark »

Ich würde mich nach sechs Jahren im Personalrat als "informierten Laien" bezeichnen. Also, hier meine begründete Einschätzung, allerdings ohne Gewähr:
StudenTT hat geschrieben:Gerade als junger Lehrer ist man ja sehr häufig den Beschwerden von Eltern und Schülern ausgesetzt, mein Unterricht wird im Allgemeinen als schlecht empfunden
Normal finde ich "häufig[e]" Beschwerden von Eltern und Schülern nicht, vor allem nicht bei jungen Lehrern, die oftmals noch recht engagiert sind, wenn es um Unterrichtsgestaltung geht, und sehr viel Wert auf ihre Beziehung zu den Schülern legen. Im direkten Vergleich zu anderen/früheren Probezeitlern wirst du da möglicherweise eher unterliegen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Verweigerung der Lebenszeitverbeamtung gut begründet sein muss. Das bedeutet, dass Verfehlungen durchaus aktenkundig sein müssen. Und in den meisten Bundesländern müssen die Lehrkräfte über negative Akteneinträge informiert werden. Wenn da bislang nichts vorliegt, musst du dir vielleicht doch nicht so viele Sorgen machen.

Bender5
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Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von Bender5 »

Stark hat geschrieben:Ich würde mich nach sechs Jahren im Personalrat als "informierten Laien" bezeichnen. Also, hier meine begründete Einschätzung, allerdings ohne Gewähr:
StudenTT hat geschrieben:Gerade als junger Lehrer ist man ja sehr häufig den Beschwerden von Eltern und Schülern ausgesetzt, mein Unterricht wird im Allgemeinen als schlecht empfunden
Normal finde ich "häufig[e]" Beschwerden von Eltern und Schülern nicht, vor allem nicht bei jungen Lehrern, die oftmals noch recht engagiert sind, wenn es um Unterrichtsgestaltung geht, und sehr viel Wert auf ihre Beziehung zu den Schülern legen. Im direkten Vergleich zu anderen/früheren Probezeitlern wirst du da möglicherweise eher unterliegen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Verweigerung der Lebenszeitverbeamtung gut begründet sein muss. Das bedeutet, dass Verfehlungen durchaus aktenkundig sein müssen. Und in den meisten Bundesländern müssen die Lehrkräfte über negative Akteneinträge informiert werden. Wenn da bislang nichts vorliegt, musst du dir vielleicht doch nicht so viele Sorgen machen.
Würde ich so unterschreiben.
Ich kenne das BW nicht im Detail, aber im Saarland z.B. bekommt man nach den halbjährlichen bzw. gegen Ende jährlichen Bewährungsfeststellungen in der Probezeit einen Wisch vorgelegt, der zu Beginn und Ende der Probezeit sehr ausführlich formuliert ist, was man alles so im Kollegium macht und in welchem Maße man geeignet ist.
Im Prinzip gibt es da 3 Kästchen zum ankreuzen, alles was vom mittleren Kasten abweicht muss sehr sehr lange und ausführlich begründet werden (also wenn man "zu gut" oder "zu schlecht" war). Erfahrungsgemäß wird es bei den meisten Schulleitern dann der mittlere Kasten wenn man sicht nicht richtig große Böcke mehrfach geleistet hat.
Ich muss aber auch zugeben, dass ich an keiner Schule an der ich bisher war mitbekommen habe, dass mal einer die Probezeit verlängert bekommen hätte, dementsprechend weiß ich auch nicht wie krass das Fehlverhalten konkret dafür sein muss.

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Stark hat geschrieben:Ich würde mich nach sechs Jahren im Personalrat als "informierten Laien" bezeichnen. Also, hier meine begründete Einschätzung, allerdings ohne Gewähr:
StudenTT hat geschrieben:Gerade als junger Lehrer ist man ja sehr häufig den Beschwerden von Eltern und Schülern ausgesetzt, mein Unterricht wird im Allgemeinen als schlecht empfunden
Normal finde ich "häufig[e]" Beschwerden von Eltern und Schülern nicht, vor allem nicht bei jungen Lehrern, die oftmals noch recht engagiert sind, wenn es um Unterrichtsgestaltung geht, und sehr viel Wert auf ihre Beziehung zu den Schülern legen. Im direkten Vergleich zu anderen/früheren Probezeitlern wirst du da möglicherweise eher unterliegen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Verweigerung der Lebenszeitverbeamtung gut begründet sein muss. Das bedeutet, dass Verfehlungen durchaus aktenkundig sein müssen. Und in den meisten Bundesländern müssen die Lehrkräfte über negative Akteneinträge informiert werden. Wenn da bislang nichts vorliegt, musst du dir vielleicht doch nicht so viele Sorgen machen.
Grundsätzlich sehe ich das auch so. "sehr häufig Beschwerden ausgesetzt" - das Gegenteil ist hier eher der Fall. Ich würde daher grundsätzlich erstmal überlegen, ob die Beschwerden begründet sind - sind sie vermutlich auch.

zur Lebenszeitverbeamtung: In NRW ist das recht einfach, unabhängig von Verfehlungen entscheidet die Schulleitung. ist das 2. dienstliche Gutachten negativ, sprich "hat sich nicht bewährt" ist es vorbei.

tiger
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Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von tiger »

StudenTT hat geschrieben:Gerade als junger Lehrer ist man ja sehr häufig den Beschwerden von Eltern und Schülern ausgesetzt, mein Unterricht wird im Allgemeinen als schlecht empfunden
Mit Verlaub: Dann läuft da aber etwas ziemlich falsch! Es gibt wohl an jeder Schule Eltern, die ziemlich abstruse, also vom allgemeinen Konsens abweichende, Ansichten haben, aber das sind Einzelfälle, die gleich bei mehreren Kollegen mit ihren verqueren Vorstellungen anecken und meist kollegiumsweit bekannt sind.

Wenn sich Schüler und Eltern (!) "sehr häufig" beschweren, dann ist dein Unterricht entweder wirklich schlecht oder du verkaufst ihn schlecht.

Stark
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Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von Stark »

MarlboroMan84 hat geschrieben: zur Lebenszeitverbeamtung: In NRW ist das recht einfach, unabhängig von Verfehlungen entscheidet die Schulleitung. ist das 2. dienstliche Gutachten negativ, sprich "hat sich nicht bewährt" ist es vorbei.
Nun bin ich schon sehr lange nicht mehr in NRW - und als ich dort noch war, habe ich mich mit Dienstrecht und dem "System" nicht wirklich beschäftigt, deshalb meine ich das nicht im Sinne eines "besser wissens" oder so. Aber: Ich kann mir vorstellen, dass ein formaler Widerspruch gegen eine Nichtbewährung relativ viel Erfolg hat, wenn in der Personalakte keine Verfehlungen oder zumindest Aktennotizen zu Kritikgesprächen enthalten sind. Sprich: Der Beamte auf Probe muss doch die Möglichkeit haben, Fehlverhalten zu bessern und das geht nur durch entsprechende Dienstgespräche.
Oder läuft das tatsächlich anders in NRW?

Kiggie
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Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von Kiggie »

Stark hat geschrieben: Oder läuft das tatsächlich anders in NRW?
In NRW hat man nach einem Jahr eine (oder pro Fach eine?) Revisionsstunde bei der Schulleitung und dann nach drei Jahren pro Fache eine Revisionsstunde und ein Kolloqium. Über diese Stunden und natürlich den Rest wird ein Gutachten vom Schulleiter verfasst. Das genannte Dienstgutachten.
Hat also einen großen Einfluss. Läuft das nämlich nicht gut, wird die Probezeit verlängert und der Schulleiter schaut dann noch einmal später den Unterricht an.

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