Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Stark
Beiträge: 925
Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von Stark »

Kiggie hat geschrieben:
Stark hat geschrieben: Oder läuft das tatsächlich anders in NRW?
In NRW hat man nach einem Jahr eine (oder pro Fach eine?) Revisionsstunde bei der Schulleitung und dann nach drei Jahren pro Fache eine Revisionsstunde und ein Kolloqium. Über diese Stunden und natürlich den Rest wird ein Gutachten vom Schulleiter verfasst. Das genannte Dienstgutachten.
Hat also einen großen Einfluss. Läuft das nämlich nicht gut, wird die Probezeit verlängert und der Schulleiter schaut dann noch einmal später den Unterricht an.
Mit anderen Worten, ich kann in NRW drei Jahre lang gar nichts machen, keine Extraaufgaben übernehmen, Eltern und Schüler beschweren sich über mich, ich gebe Arbeiten zu spät heraus etc. etc. etc. und das alles ist völlig egal, solange ich die Revisionsstunden und das Kolloquium gut mache? Oder meintest du mit dem "Rest" die generelle Arbeit in den drei Jahren? Dann dürfte die - nach meinem juristischen Verständnis - nicht einfach so stark kritisiert werden, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigert wird, wenn es keine nachweisbaren Hinweise/Gespräche über Verfehlungen im Vorfeld gegeben hat.

Kiggie
Beiträge: 99
Registriert: 28.08.2017, 19:20:26
Wohnort: NRW

Re: Verbeamtung - Verlängerung der Probezeit?

Beitrag von Kiggie »

Stark hat geschrieben:
Kiggie hat geschrieben:
Stark hat geschrieben: Oder läuft das tatsächlich anders in NRW?
In NRW hat man nach einem Jahr eine (oder pro Fach eine?) Revisionsstunde bei der Schulleitung und dann nach drei Jahren pro Fache eine Revisionsstunde und ein Kolloqium. Über diese Stunden und natürlich den Rest wird ein Gutachten vom Schulleiter verfasst. Das genannte Dienstgutachten.
Hat also einen großen Einfluss. Läuft das nämlich nicht gut, wird die Probezeit verlängert und der Schulleiter schaut dann noch einmal später den Unterricht an.
Mit anderen Worten, ich kann in NRW drei Jahre lang gar nichts machen, keine Extraaufgaben übernehmen, Eltern und Schüler beschweren sich über mich, ich gebe Arbeiten zu spät heraus etc. etc. etc. und das alles ist völlig egal, solange ich die Revisionsstunden und das Kolloquium gut mache? Oder meintest du mit dem "Rest" die generelle Arbeit in den drei Jahren? Dann dürfte die - nach meinem juristischen Verständnis - nicht einfach so stark kritisiert werden, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit verweigert wird, wenn es keine nachweisbaren Hinweise/Gespräche über Verfehlungen im Vorfeld gegeben hat.
So genau kenne ich mich nicht aus, bin noch im Ref. Wollte nur die grobe Struktur mit den Revisionsstunden anbringen. Und ja mit dem Rest meinte ich den normalen Alltag.

Wenn Eltern und Schüler sich beschweren, wird es wohl kaum ein gutes Gutachten geben.

Antworten