Liebes Forum,
kann mir jemand etwas über den rechtlichen Status der Waldorflehrer berichten? Ich weiß, dass diese nicht verbeamtet werden, aber ist man dann wenigstens Angestellter im ÖD?
Bitte nur sichere Infos.
Es geht um NRW.
Danke vorab.
Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
Re: Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
nein, natürlich nicht. waldorfschulen sind privatschulen, letztlich gesinnungsschulen. du wirst dort auch nicht studierte kollegen haben, je nach schule. die bezahlen dir, was sie möchten (und du unterschreibst oder halt auch nicht).
und du musst die waldorfausbildung machen (primär steiner lesen und seine esoterischen schriften auslegen, hat ein bekannter gemacht), oft auf eigene kosten. ich kenne auch welche, denen es vom amt bezahlt wurde.
und du musst die waldorfausbildung machen (primär steiner lesen und seine esoterischen schriften auslegen, hat ein bekannter gemacht), oft auf eigene kosten. ich kenne auch welche, denen es vom amt bezahlt wurde.
Re: Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
Danke für die Info. Sind die Gehälter wenigstens an den ÖD angelehnt?
Weiß jemand mehr?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da nicht studierte Lehrer arbeiten - NRW setzt laut Google- Recherche mind. das 1. Staatsexamen voraus!?
Weiß jemand mehr?
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da nicht studierte Lehrer arbeiten - NRW setzt laut Google- Recherche mind. das 1. Staatsexamen voraus!?
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Re: Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
Privatschulen dürfen laut Gesetz höchstens 20% unter ÖD bezahlen.
Manche nutzen das voll aus, andere zahlen E12 oder E13 (je nach Schulart), wie es auch im ÖD der Fall wäre, teilweise sogar mit Sonderzahlung / Weihnachtsgeld.
Das musst du von Schule zu Schule erfragen, das ist nicht mal innerhalb aller Waldorf / Montessori / usw.-Schulen gleich, weil das die jeweilige Geschäftsführung bzw. der Förderverein, der dahintersteht, festlegt.
Manche nutzen das voll aus, andere zahlen E12 oder E13 (je nach Schulart), wie es auch im ÖD der Fall wäre, teilweise sogar mit Sonderzahlung / Weihnachtsgeld.
Das musst du von Schule zu Schule erfragen, das ist nicht mal innerhalb aller Waldorf / Montessori / usw.-Schulen gleich, weil das die jeweilige Geschäftsführung bzw. der Förderverein, der dahintersteht, festlegt.
Re: Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
Danke! Habe jetzt den Passus im Schulgesetz gefunden. In NRW müssen sie sogar mind. 90 % zahlen. Dann wäre es immerhin eine Alternative für mich (klar kein Vergleich zum Beamtentum).
Re: Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
Hallo! Ich habe eine ähnliche Frage: Ich würde gerne in "Susi's Nagelstudio" als Naildesignerin arbeiten. Ich weiß, dass diese nicht verbeamtet werden, aber ist man dann wenigstens Angestellte im ÖD?
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Re: Herzliche Bitte um Info/ Waldorflehrer
Wobei die allerwenigsten Waldorfschulen bis zum Abi führen und wenn gibt es natürlich nur wenige Stellen, die offiziell mit Sek II-Kollegen besetzt werden _müssen_. Die restlichen Stellen sind GHR-/Sek-I-Stellen und somit musst du dich auf 90% von E11 einstellen...