Amtsarzt, Verbeamtung auf Probe

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Minou1986
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Amtsarzt, Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Minou1986 »

Hallo,

Ich habe grade meinen Text nochmal gelesen, den ich heute morgen getippt habe :)

Wahrscheinlich zu lang, dass ihn jemand überhaupt liest :)

Ich formuliere mein Anliegen einfach kürzer:

In Anbetracht der neuen Rechtssprechung bezüglich Verbeamtung:

Welche Art von Krankheit kann da noch zum Ausschluss führen?

Wenn ich das richtig verstehe, müsste es schon etwas schwerwiegendes sein??

Habt ihr da in den Jahren seit der Änderung Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße Minou

tiger
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Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Amtsarzt, Verbeamtung auf Probe

Beitrag von tiger »

Es gibt da keinen Katalog. Es liegt weitgehend im Ermessen des Amtsarztes, welche Einschätzung er der einstellenden Behörde mitteilt.

Das liegt wohl daran, dass es bei vielen Erkrankungen ein breites Spektrum an Schweregraden gibt und die Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Während der eine Referendar nach einem erlittenen Bandscheibenvorfall keine Einschränkungen hat, kann der andere vielleicht schon mit 25 Jahren kaum noch laufen. Während die eine Referendarin für ein paar Monate Antidepressiva genommen hat, damit sie eine schwierige Lebensphase leichter durchstehen kann, ist es bei der anderen Referendarin erst der Anfang einer langen Phase schwerwiegender psychischer Probleme, die letztendlich zur Dienstunfähigkeit führen.

Der Amtsarzt kann dem zu Begutachtenden also einen Strick drehen, indem er Vorerkrankungen oder überstandene Erkrankungen "aufbauscht", er kann aber genauso mit einem Federstrich entscheiden, dass die entsprechenden Krankheiten hinsichtlich der Eignung für den Lehrerberuf irrelevant sind, und dann wird nie wieder jemand danach fragen.

Rets
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Re: Amtsarzt, Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Rets »

Frag doch mal deine Ärzte. Deren Urteil zählt zwar letztlich nicht, gleichwohl haben Facharztberichte etc. für den Amtsarzt schon ein gewisses Gewicht.

Bei mir ging es um eine Lappalie, zumindest hatten meine Ärzte dies als solche bezeichnet. Dementsprechend bin ich da dann nicht mehr weiter nachgestiegen (obwohl ich vom letzten Arzt eine Überweisung zur Uniklinik bekommen hatte, die mit dem Verweis erteilt wurde "Ich sehe da keinen Handlungsbedarf, aber vielleicht haben meine Kollegen noch ne Idee. Können Sie mal ausprobieren."). Der Amtsarzt wollte noch vom Uniklinikum den Lappaliennachweis, welcher prompt erteilt wurde, und die Sache war erledigt.

Amtsarzt
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Re: Amtsarzt, Verbeamtung auf Probe

Beitrag von Amtsarzt »

Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine schwere Krebserkrankung mit schlechter Prognose und Sie würden innerhalb eines Zeitraum von unter 5 Jahren dienstunfähig. Würden Sie trotzdem beamtet, so würden die Versorgungsansprüche zwar bei der Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt, die Zusatzversorgung der Angestellten bliebe Ihnen jedoch vorenthalten. Sie würden folglich als Angestellter hier besser fahren (wohin auch immer). Unter diesen fürsorgerischen Aspekten war nämlich seinerzeit bei Bundesbeamten die 5-Jahresprognose bei schwerbehinderten Beamten von der sozialliberalen Koalition eingeführt worden (heute kaum mehr vorstellbar). Da die starren Grenzen zwischen Schwer- und Leichtbehinderten inzwischen seit der EU-Behinderten-Richtlinie zugunsten einer an der individuellen Behinderung ausgerichteten Betrachtungsweise einerseits und der Zumutbarkeit von Zugeständnissen seitens der Arbeitgeber andererseits aufgeweicht wurden bei gleichzeitiger Höherbewertung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Ämtern gibt es bei gegenwärtiger Eignung in der Tat aufgrund einer negativen Prognose nur noch wenige Hindernisgründe. Dummheit gehört jedenfalls nicht dazu. Diese gilt bei Beamten, wenn überhaupt, so doch nicht als abstellbarer Mangel. Bestand dieser Mangel bereits bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und war bekannt, so kann der Mangel -jedenfalls bei fehlender eigener Beeinflussungsmöglichkeit- nicht mehr als Argument verwendet werden, um später die Beamtung auf Lebenszeit zu versagen. Hat bei mir, mal abgesehen von der Berufswahl, prima geklappt!
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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