Stellenangebot / Kurmaßnahme

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Naetly
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Stellenangebot / Kurmaßnahme

Beitrag von Naetly »

Hallo,

ich habe im Oktober mein Referendariat beendet. Zur Zeit arbeite ich als Aushilfe an einer Grundschule. So wie es aussieht kann ich wohl ab dem 1.02. mit einer Festeinstellung rechnen.

Aufgrund meiner chronischen Lungenerkrankung habe ich mich Mitte des Jahres für eine Kur beworben. (GdB von 80%)
Am Wochenende kam jetzt die Nachricht, dass ich an der Kur teilnehmen darf.
Diese hat einen festgelegten Zeitraum vom 07.02.-04.03.

Jetzt ist meine Frage: wann sollte ich der Schulleitung mitteilen, dass ich eine Kurzusage habe?
Wie genau sieht das dann aus mit der Festeinstellung?
Denn es ist ja gut möglich, dass sich auch andere Leute auf die Ausschreibung bewerben.
Ich würde die Stelle an der Schule sehr gerne wahrnehmen...

Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüße :)

phstudent
Beiträge: 931
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Re: Stellenangebot / Kurmaßnahme

Beitrag von phstudent »

BL?

Rets
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Re: Stellenangebot / Kurmaßnahme

Beitrag von Rets »

Kann man sich da nicht an Leute vom (Gesamt-)Personalrat bzw. die örtliche Behindertenvertretung wenden?

Die können das doch sicher besser einschätzen und du kannst später dann immer noch sagen, dass du nach Rücksprache mit denen dich dazu entschieden hast, das frühzeitig zu benennen (oder halt nicht).

Zudem: Rein formal dürfte das bei der Einstellung vermutlich nicht berücksichtigt werden, die Rücksprache mit dem Personalrat könnte dazu beitragen, dass das auch wirklich so ist.

Kantakou
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Re: Stellenangebot / Kurmaßnahme

Beitrag von Kantakou »

Rein formal musst du das erst sagen, wenn du die Stelle hast. Beim Vorstellungsgespräch dürfen sie dich nach Krankheiten, Schwangerschaft etc. nicht fragen bzw. du darfst bei solchen Fragen lügen. Genauso, wenn du z.B. beabsichtigst, nur Teilzeit zu arbeiten. Wenn du das angeben musst, hast du die Stelle schon im Sack.
Ich mein verglichen mit dem Fall (den es durchaus öfter gibt), dass du beim Vorstellungsgespräch schwanger bist und dann demnächst in Elternzeit verschwindest, was du aber nicht sagen musst, bevor du die Stelle fest hast, kann sich die Schule noch glücklich schätzen, wenn die neu eingestellte Lehrkraft "nur" 4 Wochen wegen Kur fehlt und dann anfangen kann. ;) So lange ist das nun auch nicht. Vielleicht vergehen diese 4 Wochen eh schon dadurch, dass du noch zum Amtsarzt musst, bis die Beamtenurkunde da ist oder bis dein Arbeitsvertrag fertig vorliegt und du kannst eh faktisch erst später anfangen.

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