HESSEN HAMBURG Vorreiter?!?

Rets
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Re: HESSEN HAMBURG Vorreiter?!?

Beitrag von Rets »

Die Krankenkasse muss die Kosten nachweisen. Das ist das Einzige, was unterzeichnet werden muss. Dabei musst du eine Jahresfrist einhalten. Das Problem ist, dass die Krankenkassen oft erst 1 oder 2 Quartale später von den Leistungen erfahren, für die sie eigentlich bezahlt haben. Daher ist deine online Patientenquittung nicht aktuell. Also musst du doch von den Ärzten die abgerechneten Ziffern einholen, für die dann deine KK die entstandenen Kosten nachweist.

Finanziell ist das auch nicht wirklich reizvoll. Höchstens wenn jemand wirklich für tausende Euro Medikamente nehmen muss. Ich hatte diese Kombi im Ref und eine ambulante OP in dieser Zeit (ne unbedeutende Kleinigkeit). Ich dachte, der Zeitpunkt für die OP wäre gut getimed und würde mir ne dicke Rückzahlung einbringen. Naja. Das KH hat für die OP 300€ von der Krankenkasse bekommen, macht dann 150€ durch die Beihilfe an mich. Bei 700€, die man als A13 in die GKV einzahlt, muss man da ja nur 5 ambulante OPs pro Monat haben, damit sich das rechnet. Die Zahlen von den niedergelassenen Ärzten sind auch nicht sehr berauschend. Alles in allem ist es eine Frechheit, wie viel mehr die Ärzte bei Privatpatienten verdienen.

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