Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Vanadin
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Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von Vanadin »

Hallihallo,

es hat geklappt, mir wurde eine Stelle (A13) in NRW angeboten und ich gehe davon aus, dass ich bald zum Amtsarzt muss. Ich bin kerngesund und fühle mich top fit, bin jedoch nicht sicher ob mich ein Amtsarzt "durchwinken" wird, dieser Gedanke raubt mir momentan den Schlaf.

Zu meiner Krankenvorgeschichte:

- Allergiebedingtes Asthma in der Kindheit (seit über 10 Jahren beschwerde- und behandlungsfrei, letzte Lungenfunktion vor ca. 8 Jahren ohne Befund). Das Asthma wurde durch Nahrungsmittelunverträglichkeiten induziert (Schokolade, Nüsse, Milch), zudem besteht eine Allergie gegen Cephalosporine (Antibiotika) die sich jedoch nicht in Asthma sondern in Hautausschlägen äußert (ist bisher nur 1x vorgekommen, seitdem weiß ich, dass ich auf diesen Wirkstoff reagiere und sage das auch jedem Arzt, sollte ich mal bei einem sein ^^). Die Nahrungsmittelallergien "ruhen" sozusagen, ich kann also auch ne ganze Packung Snickers essen ohne zu husten ^^, auch wenn ich das nicht tuen würde :D)

- krumme Wirbelsäule in der Kindheit (ebenfalls seit weit über 10 Jahren beschwerdefrei, vollkommen "rausgewachsen" die ganze Sache)

- schwerer Fußbruch in 2013 (Arbeitsunfall) - folgenlos nach OP verheilt

- in ~2010 einmal einen Hexenschuss gehabt (Arbeit in einem Getränkemarkt neben dem Studium, klassischen Verheben, wurde eingerenkt und seitdem keine Probleme mit Rücken gehabt)

- habe mir das letzte Jahr über, durch Ref+Baby (keine Zeit normale Essgewohnheit aufrechtzuerhalten) ein paar Pfunde angefuttert, bin jedoch schon dabei diese wieder abzunehmen, vorher habe ich 4-6x die Woche Squash gespielt (je 2-3 Stunden), konnte ich im Referendariat aus finanziellen und zeitlichen Gründen nicht aufrechterhalten, die Kombination aus weniger Sport und ungesünderem Essen resultiert nun in einem BMI von ca. 30 (107kg bei 188cm)..

Ich selbst fühle mich jedoch topfit, rauche nicht (habe ich auch noch nie), trinke quasi keinen Alkohol (mal ein Glas Wein oder ein Bier beim Essen im Restaurant), mache zwar momentan wenig aber regelmäßig Sport (3x die Woche HIIT Training 15 Minuten und 1x die Woche Walken als Begleitung des Schwiegervaters [Bandschreibenvorfall]) und sehe bei meinen "Kinderkrankheiten" absolut keine Gefahr, dass diese mich daran hindern könnten, mein Pensionsalter zu erreichen.

Da die Gesetze diesbezüglich in NRW ja sehr gelockert wurden, sehe ich eigentlich ganz positiv der Untersuchung entgegen, werde den BMI bis dahin auch noch unter 30 bekommen und dem Amtsarzt deutlich machen, dass ich meine Ligaaktivität im Squash schnellst möglich wieder aufnehmen möchte und allein dadurch wieder Topfit werden muss, die "älteren" Berichte die man lesen kann sorgen dennoch dafür, dass ich momentan nurnoch sehr unruhig schlafen kann und ständig in irgendwelchen Foren darüber lese, obwohl ich mich doch viel mehr auf mein Examen vorbereiten sollte...

Liebe Grüße

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von MarlboroMan84 »

Amtsarzt abwarten. Wenn es nicht klappt, hast du die Stelle ja trotzdem sicher, nur halt als Angestellter.

Vanadin
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Re: Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von Vanadin »

MarlboroMan84 hat geschrieben:Amtsarzt abwarten. Wenn es nicht klappt, hast du die Stelle ja trotzdem sicher, nur halt als Angestellter.
Das ist mir schon klar, ich wünschte mir aber eine auf Basis eigener Erfahrungen realistische Einschätzung bezüglich meiner Chancen (auch wenn diese am Ergebnis der Untersuchung selbst nichts ändern wird), denn von dem Gehalt muss ich eine Familie ernähren, wir müssen uns wohnungstechnisch vergrößern und umziehen und da bei meiner Rechnung momentan ein Unterschied von ca. 750€ Netto monatlich rauskommt, ist das ein relevanter Faktor für die ganze Familie, denn meine Frau wird nach der Elternzeit erstmal arbeitslos sein, da sie ihre alte Stelle nicht in eine Teilzeitstelle umwandeln kann.
Momentan haben wir mein Refgehalt, ca. 1880€ Netto + Elterngeld ~650€ = 2530€

Vielleicht verrechne ich mich auch ganz einfach:
Beamter A13+Z
Brutto: 4128,96€
+ Zuschlag Stufe 2: 254,38€
Brutto gesamt: 4383,34€
Netto (Steuerklasse III): 3675,79€
-PKV: ~230€
Netto Gesamt: 3445,79

Erfüller nach E13Ü Stufe 2 (GKV 1% Zusatz)
Brutto: 3982,18€
Netto: 2706,30€

Max_Cohen
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Re: Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von Max_Cohen »

Lies dir mal die Randnummern 26 und 27 im Urteil BVerwG 2 C 16.12 durch - das hat nichts mit NRW zu tun. Folgenlos abgeheilte Erkrankungen sind irrelevant. Für eine Nicht-Beamtung muss dir rechtssicher nachgewiesen werden, dass keine andere Möglichkeit als ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst vernünftigerweise in Betracht kommt.

Dass du als Beamter ein höheres Einkommen hast ist richtig, aber bei der Rechnung kommt mir mehreres komisch vor: Mit einer arbeitslosen Frau musst du den Splittingvorteil berechnen und nicht einfach Steuerklasse III nehmen, außerdem erscheinen mir 230€ PKV für die ganze Familie reichlich wenig, schon für eine Person ist das an der Grenze des Realistischen.
Wieso solltest du übergeleitet werden? Ich gehe von einer (noch schlechteren) Bezahlung nach TV-L E13 aus.

Vanadin
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Re: Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von Vanadin »

Max_Cohen hat geschrieben:Lies dir mal die Randnummern 26 und 27 im Urteil BVerwG 2 C 16.12 durch - das hat nichts mit NRW zu tun. Folgenlos abgeheilte Erkrankungen sind irrelevant. Für eine Nicht-Beamtung muss dir rechtssicher nachgewiesen werden, dass keine andere Möglichkeit als ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst vernünftigerweise in Betracht kommt.

Dass du als Beamter ein höheres Einkommen hast ist richtig, aber bei der Rechnung kommt mir mehreres komisch vor: Mit einer arbeitslosen Frau musst du den Splittingvorteil berechnen und nicht einfach Steuerklasse III nehmen, außerdem erscheinen mir 230€ PKV für die ganze Familie reichlich wenig, schon für eine Person ist das an der Grenze des Realistischen.
Wieso solltest du übergeleitet werden? Ich gehe von einer (noch schlechteren) Bezahlung nach TV-L E13 aus.
Danke schon einmal für den Hinweis auf das Urteil und deine Erläuterungen, das beruhigt mich schon ein wenig. Denkt ihr es wäre trotzdem sinnvoll bereits im Vorfeld meine alten Kinderärzte anzurufen und um ein Schreiben zu bitten, in denen sie die abgeschlossene Therapie des Asthmas und der Wirbelsäule bestätigten und aus dieser Perspektive keine Einwände gegen eine Verbeamtung sehen würden, ggf. dies auch durch meinen aktuellen Orthopäden und Hausarzt (sofern sie mich noch kennen, war seit Jahren nicht bei denen haha :D) bestätigen lassen, oder dies nur auf Anfrage seitens des Amtsarztes zu tun?

Bzgl. meiner Rechnung: Du hast vollkommen recht. Ich habe glatt den GKV Beitrag meiner Frau vergessen, den sie dann wohl zahlen muss wenn sie arbeitslos werden sollte, eigtl. steht meiner Frau auch erst einmal ALG I zu (sie hat schließlich vor der Schwangerschaft jahrelang einbezahlt), sodass sie in Teilen darüber versichert wäre, der Kurze ist bei ihr in der Familienversicherung (GKV), dies werden wir auch versuchen so beizubehalten, da eine Versicherung der beiden in der PKV wohl um einiges teurer wäre.
Sollte ich verbeamtet werden, wovon ich jetzt erst einmal ausgehe, wird sie sich so oder so noch ein Jahr Erziehungszeit nehmen. Den Splittingfaktor hat ich wirklich nicht mit einkalkuliert, habe einfach schnell einen brutto-netto-Rechner herangezogen um grob zu überschlagen.

Eine genaue Berechnung von alledem ist aufgrund der vielen Variablen erstmal unmöglich, aber danke für den Hinweis, die Differenz wird sich dann wohl eher auf ~400-500 und nicht auf 750€ beziehen.

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von MarlboroMan84 »

Vanadin hat geschrieben: Vielleicht verrechne ich mich auch ganz einfach:
Beamter A13+Z
Brutto: 4128,96€
+ Zuschlag Stufe 2: 254,38€
Brutto gesamt: 4383,34€
Netto (Steuerklasse III): 3675,79€
-PKV: ~230€
Netto Gesamt: 3445,79

Erfüller nach E13Ü Stufe 2 (GKV 1% Zusatz)
Brutto: 3982,18€
Netto: 2706,30€
Du vergisst bei deiner Rechnung, dass du mit 230 EUR PKV bei den meisten Versicherern bei 50% Beihilfe schon für dich alleine nicht hinkommen wirst, die Kostendämpfungspauschale musst du auch abrechnen, sowie den Splittingvorteil.

Natürlich bekommt man als Beamter mehr Geld - fraglos. Aber so einfach wie du es dir hier machst, ist es nicht.


Elterngeld unterliegt übrigens dem Progressionsvorbehalt

Warum kann deine Frau ihre Stelle nicht in eine Teilzeitstelle umwandeln? Da besteht ein Rechtsanspruch drauf - außer sie arbeitet in einer kleinen Klitsche.

Vanadin
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Re: Verbeamtung NRW - Amtsarzt

Beitrag von Vanadin »

MarlboroMan84 hat geschrieben:
Vanadin hat geschrieben: Vielleicht verrechne ich mich auch ganz einfach:
Beamter A13+Z
Brutto: 4128,96€
+ Zuschlag Stufe 2: 254,38€
Brutto gesamt: 4383,34€
Netto (Steuerklasse III): 3675,79€
-PKV: ~230€
Netto Gesamt: 3445,79

Erfüller nach E13Ü Stufe 2 (GKV 1% Zusatz)
Brutto: 3982,18€
Netto: 2706,30€
Du vergisst bei deiner Rechnung, dass du mit 230 EUR PKV bei den meisten Versicherern bei 50% Beihilfe schon für dich alleine nicht hinkommen wirst, die Kostendämpfungspauschale musst du auch abrechnen, sowie den Splittingvorteil.

Natürlich bekommt man als Beamter mehr Geld - fraglos. Aber so einfach wie du es dir hier machst, ist es nicht.


Elterngeld unterliegt übrigens dem Progressionsvorbehalt

Warum kann deine Frau ihre Stelle nicht in eine Teilzeitstelle umwandeln? Da besteht ein Rechtsanspruch drauf - außer sie arbeitet in einer kleinen Klitsche.
Dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt weiß ich, ich hoffe den dadurch entstehenden "Rückzahlungsanspruch" durch Pendlerpauschale und Webungskosten ausgleichen zu können, aber ja, für das kommende Kalenderjahr wird es wahrscheinlich keine Steuerrückzahlung geben.

Dass meine Rechnung sehr hinkt habe ich bereits erkannt, bin trotzdem mal gespannt wie es weiterlaufen wird :D

Sie arbeitet im Zahnmedizinischen Bereich (weniger als 10 Angestellte), ganz unglückliche Geschichte. Kurzversion: Ihre Schwangerschaftsvertretung ist auch schwanger geworden, es musste eine dritte Kraft angestellt werden und meine Frau wird voraussichtlich nach der Elternzeit gekündigt, denn Rechtsanspruch hat sie nur auf die Vollzeitstelle die sie vorher hatte, sie möchte/kann aber aufgrund der Erziehung unseres Sohnes maximal eine Halbzeit-Stelle wieder annehmen, auf die sie keinen Rechtsanspruch hat und für die es in ihrer Praxis auch kein Bedarf mehr gibt, da sowohl der Vertrag der ursprünglichen Schwangerschaftsvertretung als auch der Vertrag der neuen Kraft wohl weit über den Wiedereinstellungstag meiner Frau hinausgehen...

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