Vom Beamten zum Angestellten - jederzeit möglich?

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Günther34
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Vom Beamten zum Angestellten - jederzeit möglich?

Beitrag von Günther34 »

Hallo ihr Lieben,

meine Frage bezieht sich auf NRW. Kann man jederzeit wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln, selbst wenn man noch in der Probezeit ist? Bleibt man dann an der Schule oder muss man diese wechseln bzw. sich neu bewerben?

Leider hat heute das Schulamt nicht mehr auf. Aber vielleicht wisst ihr das ja.

Lieben Gruß und schönes Wochenende

Günther

nrw31
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Re: Vom Beamten zum Angestellten - jederzeit möglich?

Beitrag von nrw31 »

Die Tarifbeschäftigung und das Beamtenverhältnis sind zwei rechtlicht ganz unterschiedliche, von einander unabhängige Dinge. Einen Automatismus gibt es da nicht.

Fakt ist:

1. Der Beamte kann jederzeit selbst die Entlassung beantragen. Damit endet dann das Beamtenverhältnis.

2. Es gibt keinen Rechtsanspruch von einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt zu werden.

In der Praxis stellt sich die Frage, was der Hintergrund dieses doch sehr ungewöhnlichen Ansinnens ist. Ich würde empfehlen direkt mit der zuständigen Personalabteilung bei der Bezirksregierung zu sprechen ob es da überhaupt Präzedenzfälle und eine klare Position zu gibt. Im Prinzip hat das Land da ja keinen Nachteil durch, außer dass einmalig Kosten durch die Nachversicherung entstehen würden. Persönlich würde ich aber dreimal überlegen ob das wirklich sinnvoll ist.

Amtsarzt
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Re: Vom Beamten zum Angestellten - jederzeit möglich?

Beitrag von Amtsarzt »

Die Ausführungen von NRW 31 sind für mich grundsätzlich gut nachvollziehbar. Obwohl sicherlich nicht hilfreich für den Fragesteller, wäre für mich als bekennender vielleicht sogar gelegentlich nervender Querdenker dennoch sehr reizvoll die Fragestellung, was im folgenden Verfahren verwaltungsrechtlich entschieden würde:
Jemand bekommt im Auswahlverfahren um eine Beamtenstelle, die wie bei Lehrern aber nicht zwingend mit Beamten zu besetzen ist, den Zuschlag. Vor Unterschrift erklärt der Bewerber, jedoch, er wolle sein Streitrecht als Angestellter nicht aufs Spiel setzen. Außerdem seien Beamte bei der Abgeltung von Überstunden und Rufbereitschaft schlechter gestellt als Angestellte. Da wolle er doch lieber auf seine Alimentationsansprüche verzichten und tarifrechtlich eingestellt werden. Das wird der Dienstherr sicherlich ablehnen. Wie aber würde wohl ein Verwaltungsgericht jedoch nach Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Dienstposten urteilen in Abwägung des möglichen aber nicht zwingenden Interesses des Dienstherrn an der Ausschreibung als Beamtenstelle und dem grundlegenden Streiksicherstellungsbegehren des Bewerbers, zumal der Dienstbetrieb auch durch die überwiegend im Beamtenverhältnis tätigen Kollegen sicher gestellt werden könnte (Stichwort AGG)?
Sicher, meine Frage ist hypothetisch, denn in der Verwaltung tut nach meiner Erfahrung eh fast jeder, was er will. Der Beamtenstatus wird da gerne erfolgreich vergessen, wo es um die besonderen Dienstpflichten geht. Reizvoll wären juristische Überlegungen hier dennoch.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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