Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

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Some Might Say
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Some Might Say »

@Stark: Meine jetzige Schule ist zwar von der Lage alles andere als optimal für mich, aber es hätte natürlich auch schlimmer kommen können. Heißt das dann, dass der Verteilungsprozess nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder komplett von vorne beginnt und ich das Risiko eingehe, dass ich nicht einmal an die bisherige Schule in Bayern zurückkehre, sondern im Worst Case wie bei der Ersteinstellung wieder in allen beliebigen Gegenden Bayerns gelandet bin.

Ich meine, dass ich neulich in der Zeitschrift des BPV gelesen habe, dass man schon nach zwei Dienstjahren ins Ausland gehen kann. Neben der Arbeit als ADLK gibt es ja auch als Beamter die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen und dann als Ortslehrkraft an eine Auslandsschule geht. Mal abgesehen von finanziellen Nachteilen, hat man dann bei der Rückkehr dieselben Vorteile beim Einsatzort wie als ADLK (als Ortslehrkraft würde man dann ja auch nach einer Beurlaubung zurückkehren)?

Was den BPV betrifft, hatte ich damals meine Fragen direkt an einen HPR-Vertreter gestellt. Zunächst schriftlich und dann mehrmals per Telefon, ich wurde aber immer wieder vertröstet (obwohl ich gesagt habe, dass die Fragen dringend sind), bis die Anfrage schließlich komplett ignoriert wurde. Auch deswegen werde ich wahrscheinlich austreten, wäre aber durch die dreimonatige Kündigungsfrist noch bis Jahresende Mitglied. GEW ist für mich aus schulpolitischen Gründen keine Option.

Aber wenn ich jemanden vom HPR auch BPV kontaktieren kann, ist es ja umso besser. Was würde ich denn dann im Fall meiner Versetzung konkret dort erfragen können?

Stark
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Stark »

Mein Verständnis ist, wie gesagt, dass du prinzipiell schon wieder in ganz Bayern eingesetzt werden kannst, dass die Chancen auf den Wunschort deutlich höher sind, weil du eben noch vor den normalen Versetzungen und den Neueinstellungen zugeteilt wirst. Ob OLK oder ADLK dürfte da keinen Unterschied machen.

Beim HPR/bpv würde ich konkret nachfragen, wie man auf die Versetzung positiv einwirken kann, wer die richtigen Anprechpartner sind, wo du die rechtlichen Bestimmungen nachlesen kannst etc.
Gleichzeitig würde ich eben darum bitten, das sie deinen Antrag im Auge behalten bzw. mitverfolgen und würde mit ihnen vereinbaren, dass du jeden Schriftverkehr mit dem KM in Kopie auch an sie schickst, damit sie informiert bleiben.
Mit wem hattest du denn Kontakt. Ich habe mit Dagmar Bär sehr gute Erfahrungen gemacht, aber sie ist auch Vorsitzende und damit gehen Anfragen bei ihr vielleicht eher mal unter. Von Rita Bovenz habe ich auch viel Gutes gehört. Die Neue, Ina Hesse, kenne ich noch nicht.

Some Might Say
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Some Might Say »

Ok, das ist dann aber schon auch ein heißes Eisen. Es kann dann ja passieren, dass sich, wenn zum Zeitpunkt der Rückkehr aus dem Ausland keine Schule in der Wunschregion die entsprechende Fächerkombination braucht, die Situation nochmal deutlich verschlechtert.

Wie finde ich denn heraus, wer vom HPR dann konkret mein Ansprechpartner wäre?

Ich weiß nicht mehr genau, mit wem ich beim BPV damals Kontakt hatte. Vielleicht habe ich auch einfach eine stressige Zeit erwischt oder die Anfrage ist zufällig irgendwie untergegangen. Aber Service sieht halt anders aus, vor allem bei der Höhe des Beitrags.

Silke82
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Silke82 »

Some Might Say hat geschrieben:
Wie finde ich denn heraus, wer vom HPR dann konkret mein Ansprechpartner wäre?

Ich weiß nicht mehr genau, mit wem ich beim BPV damals Kontakt hatte. Vielleicht habe ich auch einfach eine stressige Zeit erwischt oder die Anfrage ist zufällig irgendwie untergegangen. Aber Service sieht halt anders aus, vor allem bei der Höhe des Beitrags.
Ehrlich gesagt würde ich mir da an Deiner Stelle nicht allzu große Hoffnungen auf Unterstützung vom Verband oder dem HPR machen.
Meiner Erfahrung nach kümmern sie sich v. a. um objektiv tragische Fälle, also wenn jemand z. B. zu pflegende Angehörige hat und trotzdem an das andere Ende Bayerns geschickt wurde o. ä.
Dass die falsche Stadtseite oder Region subjektiv auch sehr ungünstig wenn nicht manchmal tragisch sein kann, möchte ich dabei nicht in Abrede stellen, auf große Unterstützung vom HPR kann man in diesem Fall meiner Erfahrung nach aber nicht bauen. Bei über 800 Versetzungsgesuchen im Jahr vielleicht aber auch nicht verwunderlich...
Ich bin dem Verband jedenfalls trotz fehlender Unterstützung beim Thema Versetzung treu geblieben und wenn Du bedenkst, dass die Haftpflichtversicherung, Schlüsselversicherung, etc mit den Beiträgen abgedeckt sind und die Beiträge zudem von der Steuer abgesetzt werden können, ist es gar nicht mehr so teuer.

Stark
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Stark »

Silke82 hat geschrieben: Dass die falsche Stadtseite oder Region subjektiv auch sehr ungünstig wenn nicht manchmal tragisch sein kann, möchte ich dabei nicht in Abrede stellen, auf große Unterstützung vom HPR kann man in diesem Fall meiner Erfahrung nach aber nicht bauen. Bei über 800 Versetzungsgesuchen im Jahr vielleicht aber auch nicht verwunderlich...
Meine Erfahrung ist hingegen, dass hier eine gewisse Penetranz helfen kann. Gerade weil es so viele Fälle gibt. Die meisten füllen ja doch nur das Formular aus und hoffen auf das Beste. Da sticht man schon heraus, wenn man viele Gespräche führt und generell am Ball bleibt.

Wer genau zuständig ist, weiß ich nicht. Ich würde mal bei Rita Bovenz in der Telefonsprechstunde anrufen und einfach nachfragen, wer denn der ideale Ansprechpartner ist.

Some Might Say
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Some Might Say »

Naja, es kann auf keinen Fall schaden, wenn ich es versuche. Mein Fall ist zwar jetzt nicht tragisch, aber ich habe zumindest ein paar Argumente jenseits des Wunsches, "nur" nach Hause zu wollen.

Landei
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Landei »

Hallo,

ich "missbrauche" deine Fragen neben der Beantwortung ein wenig für eigenes Gejammer. ;-)

[quote="Some Might Say"]

"1) Auf dem aktuellen Merkblatt steht, dass das Formblatt über den Schulleiter eingereicht wird zum 30.4. Wann ungefähr sollte man dann den Schulleiter "einweihen" und wann sollte man das Formblatt abgeben?"

Dem Schulleiter gegenüber würde ich stets mit offenen Karten spielen und kein Geheimnis draus machen. Den Versetzungswunsch kann man gleich am Anfang erwähnen. Für das Formblatt gibt es ggf eh einen schulinternen Abgabetermin, war zumindest bei uns so, der war ca. 4 Wochen vorher, gleichzeitig mit zB Anträgen auf Teilzeit usw.


"2) Läuft das Ganze dann so ab, dass man alle Schulen, die in Betracht kommen, anruft beziehungsweise anschreibt bezüglich des Fächerbedarfs und dann entsprechende Schulen angibt beziehungsweise hofft, dass sie trotz anderer Angaben doch noch spontan Bedarf haben werden?"

Das kann man machen, aber bei mir verfestigt sich allmählich der Eindruck, dass das nichts bringt. Meistens hat man doch eine ganz konkrete Wunschschule, den Rest würde man zur Not halt nehmen. Bzw wenn es egal ist, dann listet man die Schulen halt auf und gut. Habe schon mitbekommen, dass Schulen Bedarf hatten, entsprechende Leute angefordert wurden, gekommen sind andere Leute und andere Fächer, alles taktieren hat nix genutzt. Und du stellst den Antrag ja sowieso, auch wenn alle infrage kommenden Schulen sagen "kein Bedarf" - eine Aussage, die TROTZDEM eine Versetzung nach sich ziehen kann, auch schon erlebt.

"3) Was muss ganz allgemein passieren, damit eine Schule Bedarf hat, der für eine Versetzung relevant ist?"

Das würde mich echt auch mal interessieren.
Nun mein Gejammer: Ich war einige Jahre im ländlichen Oberbayern tätig, bin Beamter auf Lebenszeit. Nun wollte ich mich aus der Elternzeit kommend nach Niederbayern versetzen lassen, meine Heimat. Zum September 17 erster Versuch, ich gestehe noch nicht soooo dringend, Kinder noch klein, aber ich wollte mal anfangen. Habe nur eine Schule angegeben, alles andere käme einfach in diesem Schuljahr nicht infrage. Wenn es dringend gewesen wäre, hätte ich mehr angegeben, werde ich in Zukunft machen. Wie auch immer: Versetzung (mit Teilzeitantrag für 6 Stunden) abgelehnt, kein Bedarf.
Ich war enttäuscht, denn hoffen tut man ja immer. Zudem wusste ich von einer ehem. Kollegin, die in derselben Situation versetzt wurde, obwohl es vorher hieß: kein Bedarf. Übrigens auch in eine Region, wo angeblich kein Lehrer gebraucht wird - hier war ja auch von einer derartigen Versetzung nach Unterfranken die Rede, geklappt beim ersten Versuch.
Das Schuljahr beginnt und ich kenne Leute an meiner Wunschschule und man fragt natürlich nach. Gut, es kam tatsächlich kein Lehrer mit exakt meiner Kombi, aber 3 Leute, die ebenfalls mein Hauptfach haben, davon einer Vollzeit, der offenbar von einer Schule hinversetzt wurde, die näher liegt als mein ursprünglicher Dienstort - und so wie es scheint ohne soziale Kriterien (das weiß ich nicht sicher).
Bitte nicht missverstehen: Mir ist klar, dass ich nicht erwarten kann, dass meine Wünsche sofort erfüllt werden, nur was ich nicht verstehe: Ich beantrage 6 Stunden Teilzeit und es heißt kein Bedarf, es kommen aber 3 Leute mit meinem Fach. Ich hätte dieses Fach auch bloß 4h unterrichtet oder zur Not 8.

"Ist es egal, aus welchem Grund die Schule Lehrer braucht (neue Schule, Ruhestand, Krankheit, Mutterschaft, anderer Versetzung) oder sind nur bestimmte Gründe für eine Versetzung relevant und anderer Bedarf wird mit Vertretungsstellen oder Referendaren gedeckt?"

Ein Mysterium für mich.
Ich kenne jemand, der ebenfalls in eine offenbar grundsätzlich bedarfslose Region will, Vollzeit, keine sozialen Kriterien. Wurde schon 2x von Schule 1 und dann 1x von Schule 2 namentlich angefordert, Schulen hatten alle Bedarf. Es hat kein einziges Mal geklappt. Ziemlich sicher kamen dann Lehrer mit sozialen Kriterien, also Kindern, bestimmt auch eher in Teilzeit, die dann aber den tatsächlichen Bedarf nicht decken konnten?! Ist sowas dann egal und Problem des Schulleiters, der dann noch wen auftreiben muss?!? Offenbar.
Es wird ja häufig betont, eine namentliche Anforderung würde doch was bringen. Mag sein, aber da muss dann alles andere (und ich könnte gar nicht genau sagen was alles) auch passen und dann wäre man vermutlich ohne die Anforderung auch versetzt worden.


Und ich will noch eine Frage anhängen.
Ein Bekannter ist Polizeibeamter und behauptet immer, wenn ich weiter von daheim wegversetzt werde als mein Dienstort vor der Elternzeit, dann bekomme ich Trennungsgeld. Stimmt das???

Ich würde mich freuen, wenn noch wer mitliest und Licht in mein Dunkel bringen kann. Mir ist auch klar, dass es schlimmere Fälle als meinen gibt, aber irgendwann endet meine Elternzeit ...

Achja, ich stand im Kontakt mit dem HPR und dem bpv (Telefonsprechstunde). Man sieht ja was es gebracht hat. :-| Im Wesentlichen wurde mir "nur" das gesagt, was in der aktuellen bpv Zeitung zum Thema Versetzungen steht (was mich immer nervt, ist der Hinweis, dass man die Wunschschulen breit streuen soll - am Land gibt's da einfach nicht so viele Optionen, sonst fährt man ewig rum), aber ich will nicht ausschließen, dass es dort für einzelne Fälle auch gezielte Tipps gibt und man war insgesamt hilfsbereit und freundlich. Wunder darf man nicht erwarten und viel Glück braucht es auch. Selbiges wünsche ich dir für deine Versetzung!!
im Sommer 2008 Ref beendet

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