Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

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Stark
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Stark »

Generell gilt, dass Versetzung vor Neueinstellung geht. D.h. frei werdende Planstellen werden an Schulen - sofern sie überhaupt neu besetzt werden - erstmal durch Versetzungen gefüllt.
Dadurch ergibt sich auch die Reihenfolge, in der die Lehrkräfte verteilt werden:
1.) Rückkehrer (aus Elternzeit/Beurlaubung/Auslandsschuldienst)
2.) Versetzungen
3.) Neueinstellungen
4.) Einsatzreferendare

Du hast also durchaus einen gewissen Vorteil, zumindest gegenüber Neueinstellungen. Wenn du merkst, dass es gar nicht funktioniert, machst du erstmal ADLK irgendwo, dann müsste es klappen.

Wann man den Schulleiter informiert, hängt stark von seiner Persönlichkeit ab. Wenn man das Gefühl hat, er nimmt einen Versetzungswunsch persönlich, dann wartet man lieber. Mein Eindruck ist aber, dass das nur vereinzelt wirklich vorkommt, auch wenn viele junge Kollegen nach dem Ref so eingeschüchtert sind, dass sie es ihrem Chef unterstellen. Bei dir klingt das ohnehin so, als sei der Chef entspannt. Dann sag es ihm gleich, je früher desto besser. Erstens kann er dich dann besser über Fristen oder evtl. entstehende Gelegenheiten (Abordnungen in der Gegend, in die du willst, evtl. sogar offene Stellen etc.) informieren, zweitens kann er dann langfristig besser planen. Vielleicht hört er ja von jemanden mit deinen Fächern, den er gerne hätte aber nicht nehmen kann, weil er denkt du bleibst erstmal oder so. So oder so, beide Seiten profitieren von Ehrlichkeit.
Außerdem würde ich den HPR und evtl. deine Gewerkschaft (ich schätze mal bpv) kontaktieren und um Beratung bitten. Der HPR dürfte bei Versetzungen beteiligt sein und da schadet es nicht, wenn dein Name bekannt ist und du einen konkreten Ansprechpartner hast. Dann würde ich durchaus den Kontakt immer wieder erneuern, um in Erinnerung bleiben. Wenn du beim bpv bist, musst du nicht weiter aktiv werden, denn der HPR besteht im Prinzip aus bpv-Menschen. Evtl. solltest du da eintreten, damit sie sich auch verantwortlich fühlen, aber das ist natürlich auch eine politische Entscheidung.

Letztlich kannst du deinen Chef bitten, ob du den MB deines Zielbezirks kontaktieren darfst. Die haben evtl ein wenig Einblick in die Stellensituation und können dich beraten. Aber vorsichtig, das fällt unter "Dienstweg", deshalb muss der Chef da zustimmen. Das ist auch in Bayern eher unüblich - in anderen BLs ist der Gang ans Schulamt und zum Dezernenten eher möglich. Trotzdem kann es auch hier nicht schaden, wenn dein Name bekannt ist.

Rayanne
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Rayanne »

Zu deiner Nachfrage: Ja, man kann bis auf bis zu ein Jahr Probezeit verkürzen. So wars bei mir.

Die Beurteilung muss bis (irgendwann, nagelt mich nicht auf das genaue Datum fest...) nach Pfingsten geschrieben sein. Der letzte Besuch meiner Schulleiterin war kurz vor Pfingsten. Es ist also generell genug Zeit für drei Besuche (bei einer Kollegin fanden alle drei Besuche in der letzten möglichen Woche statt...), aber es schadet ja nicht, den Wunsch nach Verkürzung zeitnah anzusprechen. Generell kann es aber nicht untergehen, denn wenn man dafür in Frage kommt, meldet sich das KM per Brief bei der Schule.

Und zur Versetzung: Mal klappt es, mal nicht, das ist eine Lotterie. Du musst aber nicht bei allen Schulen persönlich vorsprechen. Mach dir da aber jetzt noch keine Platte, das hat echt noch Zeit.

kecks
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von kecks »

... egal. steht eigentlich alles schon im thread.

Some Might Say
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Some Might Say »

Erstmal noch mal vielen Dank für die kompetenten Antworten, das hilft mir echt weiter.

Was die Gegend betrifft, bin ich im Großraum München gelandet und will nach der Versetzung auch wieder dahin, allerdings auf die andere Seite von München (nicht nach München selbst), insofern mache ich mir schon Hoffnungen. Wobei ich wie gesagt von jemandem an der Schule weiß, der nach dem Referendariat dorthin kam und nach Unterfranken wollte, was ja als sehr schwer bis fast unmöglich gilt und trotzdem hat es bei ihm direkt nach einem Jahr geklappt.

Dass Versetzungen vor Neueinstellungen gehen, musste ich leider am eigenen Leib erfahren, denn ich war mit dem Schulleiter meiner Wunschschule seit über 2 Jahren in Kontakt und habe mich ganz klassisch mit Lebenslauf vorgestellt. Er hat mich dann mit meinen drei Fächern angefordert und meinte, dass die Chance, dass das klappt, bei etwa 80% liegt. Dann kam aber eine Versetzung dazwischen und obwohl er sich beim Ministerium gemeldet hat, war nichts zu machen. Die versetzte Lehrkraft hatte aber nur zwei meiner drei Fächer und das dritte Fach fehlt dem Schulleiter jetzt und er hat auch immer wieder betont, dass er sich sein Kollegium selbst aussuchen will, soweit es eben geht. Naja, ich werde mich da auf jeden Fall wieder melden.

Beim Philologenverband bin ich schon lange Mitglied und habe im Ref mit der dortigen Beratung auch gute Erfahrungen gemacht. In der Zeit nach dem Ref habe ich aber mehrmals erlebt, dass meine Anfragen trotz mehrmaliger Anfragen per Telefon und E-Mail schlichtweg nicht beantwortet wurden. Als ich dann erfahren habe, was die Mitgliedschaft für Leute mit Planstelle kostet, habe ich eigentlich schon beschlossen, auszutreten, denn nur für die Zeitschrift ist es mir das nicht wert.

@Stark: Das mit dem Auslandsschuldienst klingt interessant. Wir haben uns darüber ja schon mal ausgetauscht und du warst ja wie ich schon an einer deutschen Auslandsschule. Ich habe auch damals an meiner Auslandsschule mitbekommen, dass eine ADLK bei der Rückkehr nach Bayern den gleichen Versetzungsantrag ausgefüllt hat, den ich dann auch ausfüllen muss. Ich kann ja meines Wissens nach zwei Jahren in den Auslandsschuldienst, was auch definitiv wieder eine Option für mich wäre. Wenn ich dann zurückkehre, habe ich dann eine Garantie, dass ich zumindest an meiner bisherigen Schule in Bayern bleiben kann oder eben theoretisch einer meiner Versetzungswünsche erfüllt wird oder kann ich wieder wie bei der Ersteinstellung überall in Bayern landen?

Noch eine allgemeine Frage beschäftigt mich wegen der Verbeamtung: Ist der ganze Ablauf eigentlich eher Formsache oder kann da einiges schiefgehen? Ich habe noch nie gehört, dass jemand nicht verbeamtet wurde. Müsste man da was Schwerwiegendes falsch machen oder wie muss man sich das vorstellen?

kecks
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von kecks »

um nicht verbeamtet zu werden, musst du schon was gravierendes falschmachen, a la schüler schlagen, fahrlässig mit gravierenden folgen für kind etc.. da würde ich mir überhaupt keine gedanken drüber machen, wenn deine noten bisher gepasst haben.

um vorzeitig verbeamtet zu werden brauchst du dagegen neben den noten und deiner leistung an der schule v.a. eine entsprechend eingestellte schulleitung. da gibt es große unterschiede. manche winken durch, manche entscheiden die verkürzte probezeit auf fallbasis, manche machen das grundsätzlich nicht.

Illi-Noize
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Illi-Noize »

Some Might Say hat geschrieben:
Noch eine allgemeine Frage beschäftigt mich wegen der Verbeamtung: Ist der ganze Ablauf eigentlich eher Formsache oder kann da einiges schiefgehen? Ich habe noch nie gehört, dass jemand nicht verbeamtet wurde. Müsste man da was Schwerwiegendes falsch machen oder wie muss man sich das vorstellen?
Ich kenne einen Fall, da gab es ein "noch nicht geeigent", da mehrfach Termine nicht eingehalten worden sind. Scheint also im Allgemeinen eher eine reine Formsache zu sein ... aber man macht sich da natürlich schon Gedanken, da man im Prinzip dem Schulleiter mehr oder weniger komplett ausgeliefert ist.

Stark
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Re: Verbeamtung und Versetzung (Gymnasium, Bayern)

Beitrag von Stark »

Zu den Rückkehrern aus dem Ausland:
Das war damals, glaube ich, schon das gleiche Formular, aber man hat extra angegeben, dass man aus einer Beurlaubung zurückkehrt. Der Auslandsschuldienst zählt als eine besondere Form der Beurlaubung, da man als ADLK ein neues Vertragsverhältnis mit dem BVA/ZfA abschließt. Normalerweise darf man während einer Beurlaubung nämlich nicht so ohne weiteres arbeiten, deshalb ist es eben eine Sonderform der Beurlaubung, um diesen Vertrag abschließen zu können.
Jedenfalls konnte man in dem Formular explizit angeben, dass man eben im Moment beurlaubt ist, so dass im KM dann wohl die Rückkehrer von den "normalen" Versetzungswünschen getrennt werden.
Aus dieser Verteilungshierarchie kommt auch der Mythos/das Gerücht, dass man sich nach dem Ausslandsschuldienst die Stelle aussuchen kann. Das stimmt so natürlich nicht, da man aber eben im "ersten Stapel" liegt, der bearbeitet wird, hat man deutlich bessere Karten. Mit anderen Worten: Du kannst theoretisch überall landen, hast aber bessere Möglichkeiten das zu steuern, auch weil du das System besser kennst und darin manövrieren kannst. Mein Chef hat mir damals zugesagt, dass er mich nach drei Jahren an die Schule zurückholen kann, nach sechs Jahren kann er mir keine Garantier geben. Der war aber auch recht gut vernetzt. Keine Ahnung, wie das bei "normalen" Schulleitern ausgesehen hätte. ch bin mir sicher, wenn er der Chef deiner Wunschschule gewesen wäre, wärst du dahin gekommen, trotz Neuenstellung vs. Versetzung.
Ich glaube aber, dass man nach der Lebenszeitverbeamtung ein paar Jahre gearbeitet haben muss, um sich als ADLK bewerben zu dürfen. Das wird aber immer mal wieder geändert, so dass ich natürlich nicht weiß, wie es aktuell gehandhabt wird.

Zum HPR/bpv:
Das stimmt, die sind nicht immer so schnell mit Antworten. Ich glaube, hier kommt es darauf an, jemanden vom HPR direkt anzuschreiben.
Kurzer Exkurs (weil ich das selbst erst nach ein paar Jahren kapiert habe):
Der HPR hat theoretisch (!) nichts mit dem bpv zu tun. So wie der PR an den einzelnen Schulen ist er ein offizielles Gremium für die Personalvertretung im KM. Damit sind sie für alle Fragestellungen zuständig, die über die einzelnen Schulen hinausgehen, also Versetzungen, schulrechtliche Regelungen und Verordnungen, die alle betreffen etc. In Bundesländern, die nach Schulamtsbezirken aufgeteilt sind, gibt es häufig noch einen Gesamt- oder Bezirkspersonalrat, der dann für Themen verantwortlich ist, die nur den Schulamtsbezirk betreffen (Versetzungen innerhalb des Bezirkts etc.). Das gibt es aber in Bayern nicht, so dass bei allen Fragestellungen, die über eine Schule hinausgehen, gleich der HPR zuständig ist. Deshalb wird alle vier Jahre bei der Wahl des Schul-PRs auch gleich der HPR mitgewählt. Die Mitglieder des HPR müssten dabei theoretisch (!) auch nicht im bpv sein.
Nun ist es aber politisch so, dass man für den HPR faktisch gar nicht aufgestellt wird, wenn man nicht die Rückendeckung eines Verbands hat. Deshalb sind die Mitglieder im HPR größtenteils identisch mit den Personen, die entsprechend einflussreiche Positionen im bpv innehaben.
Wenn du also jetzt ein offizielles Anliegen an deine rechtlich vorgeschriebene Personalvertretung (HPR) hast, dann musst du gezielt so jemanden anschreiben und dabei seine HPR-Kontaktdaten nutzen. Dazu musst du auch nicht im bpv sein, denn die müssen dich qua deiner Beschäftigung im Schuldienst so oder so vertreten. Häufig können die entsprechenden Personen aber ihre HPR-Identität nicht sauber von ihrer bpv-Identität trennen, so dass es hier durchaus auch hilfreich sein kann, Verbandsmitglied zu sein und parallel auch Vertretung durch den Verband einzufordern.

Zur Probezeit:
Ich kenne keinen, der nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde, wenn er mal eine Planstelle hatte. Mein (laienhaftes) Rechtsverständnis würde auch vermuten lassen, dass eine Nichtverbeamtung formaljuristisch wasserdicht sein muss. Es muss also entsprechende Akteneinträge geben, denen formale Dienstgespräche mit Verwarnungen und Tadeln vorausgegangen sein müssen. Mit anderen Worten: Wenn sich diese Gefahr anbahnt, dann wirst du es zweifelsfrei merken und wenn das nicht der Fall gewesen ist, kannst du wohl juristisch dagegen vorgehen.
O-Ton meines Schulleiters damals: "Da müssten Sie jetzt schon silberne Löffel stehlen, dass da jetzt noch was schiefgehen kann."
Es zählen übrigens nicht nur die drei UBs, sondern auch Engagement im Schulleben, Einhalten von Terminen, Umgang mit Schülern und Eltern und Umgang mit Kollegen. Das alles gibt dann das Gesamtpaket.

Wenn du noch bpv-Mitglied bist, schau mal nach Infomaterial auf der Homepage. Da gibt es oft etwas. Die GEW ist, was den Infoservice angeht, deutlich besser aufgestellt. Leider vertreten sie eine Schulpolitik, mit der ich mich so gar nicht anfreunden kann, sonst wäre ich schon übergelaufen. Außerdem ist der bpv politisch für Gymnasiallehrer die bessere Interessensvertretung, weil sie den Status Quo des Gymnasiums und der Gymnasiallehrer am besten verteidigen - häufig aber auf Kosten der anderen Schularten. Das ist ein ganz weites Feld, wo man sich hier zwischen Idealismus, politischem Selbstverständnis und gesundem Opportunismus selbst positioniert.

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