Amtsarzt/ Zusatzuntersuchung

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Maryteacher
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Amtsarzt/ Zusatzuntersuchung

Beitrag von Maryteacher »

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich der Verbeamtung. In meiner Jugendzeit war ich zwei mal in stationärer Behandlung aufgrund von Essstörung und Schwierigkeiten zu Hause, da meine jüngere Schwester lebensbedrohlich erkrankt war. Ebenso erfolgte bis vor sieben Jahren eine ambulante Therapie, die mit dem zweiten Klinikbesuch endete. Ab da war ich symptom- und therapiefrei.Mein Studium und Ref absolvierte ich ohne Fehlzeiten. Nun, nachdem die Amtsärztin nach der Untersuchung bestehende Gutachten angefordert hat ( Inhalt des Klinikgutachtens:signifikante Verbesserungen, keine Einschränkungen etc. und ambulantes Gutachten: günstige Prognose) würde ich nun zu einer Zusatzbegutachtung beim sozialpsychatrischen Dienst des Gesundheitsamtes eingeladen. Ich mache mir nun große Sorgen und kann dies nicht richtig einschätzen.
Zuletzt geändert von Maryteacher am 24.08.2017, 13:12:32, insgesamt 1-mal geändert.

nrw31
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Re: Amtarzt

Beitrag von nrw31 »

Maryteacher hat geschrieben:Nun, nachdem die Amtsärztin nach der Untersuchung bestehende Gutachten angefordert hat ( Inhalt des Klinikgutachtens:signifikante Verbesserungen, keine Einschränkungen etc. und ambulantes Gutachten: günstige Prognose) würde ich nun zu einer Zusatzbegutachtung beim sozialpsychatrischen Dienst des Gesundheitsamtes eingeladen. Ich mache mir nun große Sorgen und kann dies nicht richtig einschätzen.
Ich würde dem erstmal keine besondere Bedeutung beimessen, das hört sich nach der üblichen Vorgehensweise im Gesundheitsamt an: Da ein Amtsarzt normalerweise kein Psychater ist, kann und wird er häufig ohne fachärztliche Unterstützung kein abschließendes Urteil zur Einordnung komplexer psychischer Krankheitsbilder und Befunde fällen wollen. Dem sozialpsychatrischen Dienst kommt nun die Aufgabe zu einzuschätzen, wie die Gutachten einzuordnen sind und er soll vermutlich bei deinem Termin im Amt prüfen, ob es aktuell Hinweise darauf gibt, dass du momentan psychisch akut krank bist.

Aufgrund der langen Zeit von sieben Jahren seit der letzten Behandlung, der Beschwerdefreiheit und dem erfolgreich absolvierten Referendariat ohne Fehlzeiten sowie der Tatsache, dass deine Erkrankungen den eindeutig dokumentierten Ursprung in der damaligen Lebenssituation hatte, die sich mittlerweile geändert hat, würde ich der Begutachtung zuversichtlich entgegensehen. Du bist ja seit langem Gesund und wenn dem so ist, ist die Rechtslage mittlerweile auf deiner Seite. Abstrakte statistische Risiken sind nicht ausreichend, um die gesundheitliche Eignung zu verneinen.

Maryteacher
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Re: Amtsarzt/ Zusatzuntersuchung

Beitrag von Maryteacher »

Vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich hoffe einfach, dass es ein reiner Verwaltungsakt ist und es keine Probleme geben wird...Es ist einfach total beunruhigend, dass man die Verfahrensschritte nicht einschätzen kann und im Ungewissen ist.

Amtsarzt
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Re: Amtsarzt/ Zusatzuntersuchung

Beitrag von Amtsarzt »

Der Amtsarzt, insbesondere wenn er noch jünger ist, wird sich wahrscheinlich nur absichern wollen, es sei denn, dass fachliche Lücken entdeckt wurden oder der Bericht/das Gutachten in sich widersprüchliche Passagen enthält. Grundsätzlich: Es wäre schon pervers, wenn ein Amtsarzt Freude empfinden würde, Ihnen Kummer oder Sorgen zu bereiten, er muss allerdings gewissen Pflichten nachkommen. Seien Sie guten Mutes! Sollten Schwierigkeiten sich tatsächlich ergeben, so können Sie die Aussagen der abschließenden amtsärztlichen Mitteilung immer noch mit Ihren tatsächlichen Verhältnissen und den Hinweisen in der Leitlinie für Essstörungen vergleichen. Die gibt es nach meiner schwachen Erinnerung durchaus. Hinterher, aber nicht vorher, denn es wird schon alles gut gehen. Verwenden Sie Ihre Freizeit für andere, genussvollere Dinge! Ich habe bei meiner Antwort mir ebenfalls nicht die Mühe gemacht, näher nachzuschauen. Denken Sie daran, alles was unklar bleibt, darf nicht zu Ihren Ungunsten verwendet werden, es sei denn, so denke ich mal, sie würden derartige Informationen absichtlich zurückhalten. Da Sie während der Untersuchung aber freimütig über die Störung berichteten, besteht allerdings kein Anhalt für solch eine gewagte Vermutung.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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