Hallo ihr Lieben,
ist unter euch jmd. aus MV?
Ich werde mich jetzt für das Ref. für die Einstellung zum Februar bewerben. Nun bekam ich in den letzten Tagen die Nachricht, dass ich schwanger bin. Auf verschiedenen Internetseiten habe ich festgestellt, dass in vielen Bundesländern während der Ref.unterbrechung die Bezüge nicht weitergezahlt werden. Ist das hier in MV auch so? Ich konnte leider keine Informationen dazu finden und hoffe nun auf euer Insiderwissen Ich würde nämlich schon beabsichtigen min. ein halbes Jahr zu pausieren.
Vielen Dank für eure Infos!
Liebe Grüße
Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
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Re: Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
Im Mutterschutz (also die paar Wochen vorher und nachher) bekommst du deine Bezüge ganz normal weiter, anschließend kannst du entweder natürlich wieder mit dem Ref weitermachen oder du gehst in Elternzeit mit Elterngeld.
Das wird bei dir aber auch kaum was sein, weil das Elterngeld mit dem Durchschnitt der vorherigen 12 Monate berechnet wird, das wird bei dir vermutlich kaum was sein, ergo dürftest du um die 300 EUR Elterngeld bekommen (plus Kindergeld). Aber Bezüge bekommst du nicht.
Ansonsten musst du das Ref natürlich nicht unterbrechen.
Das wird bei dir aber auch kaum was sein, weil das Elterngeld mit dem Durchschnitt der vorherigen 12 Monate berechnet wird, das wird bei dir vermutlich kaum was sein, ergo dürftest du um die 300 EUR Elterngeld bekommen (plus Kindergeld). Aber Bezüge bekommst du nicht.
Ansonsten musst du das Ref natürlich nicht unterbrechen.
Re: Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
Vielen Dank für deine Rückmeldung MarlboroMan
Re: Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
Hallo klara89,
alles Liebe zur Schwangerschaft!
In allen Bundesländern wird es wohl der Fall sein, dass während der absoluten Elternzeit keine Bezüge gezahlt werden. Das ist auch nur logisch, da du deine Arbeitskraft nicht zu Verfüfung stellst. Stattdessen erhälst du ja Elterngeld. Das Elterngeld orientiert sich an den Einnahmen der letzten 12 Monate vor der Geburt, es gibt aber auch einen Mindestbetrag (die von MM genannten 300 Euro). Du bleibst aber beihilfefähig
alles Liebe zur Schwangerschaft!
In allen Bundesländern wird es wohl der Fall sein, dass während der absoluten Elternzeit keine Bezüge gezahlt werden. Das ist auch nur logisch, da du deine Arbeitskraft nicht zu Verfüfung stellst. Stattdessen erhälst du ja Elterngeld. Das Elterngeld orientiert sich an den Einnahmen der letzten 12 Monate vor der Geburt, es gibt aber auch einen Mindestbetrag (die von MM genannten 300 Euro). Du bleibst aber beihilfefähig
Re: Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
Vielen Dank kuddelmux
Was meinst du mit beihilfefähig? Sorry, aber was Förderungen und so angeht, kenne ich mich echt überhaupt nicht aus.
Was meinst du mit beihilfefähig? Sorry, aber was Förderungen und so angeht, kenne ich mich echt überhaupt nicht aus.
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Re: Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfeberechtigt heißt, dass du weiterhin Beihilfe vom Land beziehen kannst, was vor allem dann sehr hilfreich ist, wenn du dich während des Referendariats privat versichert hast (normalerweise: 50% PKV, 50% Beihilfe). Wärst du nicht mehr beihilfeberechtigt, müsstest du die PKV auf 100% aufstocken, was ziemlich teuer werden könnte...
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)
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Re: Schwangerschaft REF in M-V Mecklenburg-Vorpommern
wobei die Aufnahme in die PKV (sofern die TE nicht schon vorher privat versichert war) vermutlich nicht gelingen wird, wenn sie die Frage "Sind Sie schwanger?" wahrheitsgemäß antwortet. Bzw. mit Kugelbauch den Antrag ausfüllt. Ich glaube mich zu erinnern, dass bestehende Schwangerschaften ausgeschlossen werden ...