Krankenversicherung

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Luna87
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Krankenversicherung

Beitrag von Luna87 »

Hallo,

Ich habe jetzt nach dem Ref meine erste Stelle (Planstelle). Als Beamter würde ich gern in die private KV, habe aber einen BMI von 36. Bekomme ich da Probleme?

Max_Cohen
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Max_Cohen »

Hi,

die Informationslage ist äußerst dünn.
Wie warst du im Referendariat versichert, wie seit dem Ende des Referendariats?
Wenn du im Referendariat privat versichert warst, hast du den Vertrag dann ruhen lassen?

nrw31
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von nrw31 »

Luna87 hat geschrieben: Ich habe jetzt nach dem Ref meine erste Stelle (Planstelle). Als Beamter würde ich gern in die private KV, habe aber einen BMI von 36. Bekomme ich da Probleme?
Nicht alle Krankenversicherungen fragen das Gewicht ab. Wird es nicht abgefragt, muss es natürlich auch nicht angegeben werden und kann als solches entsprechend auch keine Auswirkungen auf deinen Antrag haben. Wurde Adipositas innerhalb der entsprechenden Abfragezeiträume formal ärztlich als Krankheit diagnostiziert wäre das natürlich entsprechend der Fragestellung anzugeben und die Versicherungen müssten entscheiden, ob ggf. Zuschläge verlangt würden etc.

MarlboroMan84
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von MarlboroMan84 »

Luna87 hat geschrieben:Hallo,

Ich habe jetzt nach dem Ref meine erste Stelle (Planstelle). Als Beamter würde ich gern in die private KV, habe aber einen BMI von 36. Bekomme ich da Probleme?

Die Verbeamtung ist durch?

PKV ist kein Problem, max. mit 30% Aufschlag (kann auch sein, dass du keinen Aufschlag bekommst). Allerdings musst du das zügig innerhalb von 6 Monaten machen.

Also die müssen dich nehmen, ist die sog. Öffnungsaktion.

Max_Cohen
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von Max_Cohen »

MarlboroMan84 hat geschrieben:
Luna87 hat geschrieben:Hallo,

Ich habe jetzt nach dem Ref meine erste Stelle (Planstelle). Als Beamter würde ich gern in die private KV, habe aber einen BMI von 36. Bekomme ich da Probleme?

Die Verbeamtung ist durch?

PKV ist kein Problem, max. mit 30% Aufschlag (kann auch sein, dass du keinen Aufschlag bekommst). Allerdings musst du das zügig innerhalb von 6 Monaten machen.

Also die müssen dich nehmen, ist die sog. Öffnungsaktion.
Das ist nicht ganz korrekt, und darauf zielte meine Frage ab. In der Broschüre des PKV-Verbands steht nämlich:
Wer gesetzlich oder nicht versichert ist, aber bereits in – gegebenenfalls
beihilfekonformen – Vollkostentarifen privat versichert
war, wird grundsätzlich nicht im Rahmen der Öffnungen
aufgenommen. Eine Ausnahme besteht für die folgenden Fälle:
• Die Notwendigkeit, sich erneut privat zu versichern, war bei Beendigung des ursprünglichen Vertrags nicht vorhersehbar und deshalb der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung unterblieben. Dies gilt beispielsweise bei Personen, die als Kinder über die Eltern privatversichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden.
• Angehörige, Witwen oder Waisen, die sich als ehemals Nichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gesetzlich krankenversichern mussten.
• Die Ablehnung würde im Einzelfall eine besondere Härte bedeuten.

Luna87
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Registriert: 17.08.2017, 9:52:28

Re: Krankenversicherung

Beitrag von Luna87 »

Oh da sind ja schon einige hilfreiche Antworten dabei. Danke:-).
Ich habe nach dem Ref 2 Jahre als Vertretung gearbeitet und war dann ja natürlich in der GKV. Hab leider bei der PKV keine Anwartschaft laufen lassen, da ich nicht dachte, verbeamtet zu werden (BMI).
Das war nun aber kein Problem. Am Montag habe ich einen Termin bei der Allianz. Hab meinen BMI auch geschildert und so pauschal meine er, dass das kein Problem sei (habe keine Vorerkrankungen, normalen Blutdruck).
Ich kann mich trotzdem erst über die Verbeamtung freuen, wenn ich die PKV abgeschlossen habe.

MarlboroMan84
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Re: Krankenversicherung

Beitrag von MarlboroMan84 »

Luna87 hat geschrieben: Am Montag habe ich einen Termin bei der Allianz.
Erzähle den Leuten bitte nicht deine komplette Lebensgeschichte. Von dir aus würde ich gar nicht mit irgendwelchen BMI-Geschichten, Blutwerten und Co ankommen.

Du beantwortest GENAU die Fragen EHRLICH, die er stellt. Nicht mehr, nicht weniger.

Bitte auf dem Bogen dann auch einmal durchschauen, ob er irgendwo was angegeben hat, wozu du nichts gesagt hast. Weil das machen manche Vertreter/"Berater" gerne, wenn sie wissen, dass der Antrag eigentlich nicht durchgehen würde. Das Problem hast aber nachher du, wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten.

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