Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

JaSo88
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Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von JaSo88 »

Hallo Zusammen,

ich hoffe hier auf ein paar Erfahrungsberichte bezüglich der amtsärztlichen Untersuchung (NRW). Ich gehe im November ins Ref und mache mir ziemliche Sorgen um die anstehende amtsärztliche Untersuchung. Ich habe gehört, dass viele Amtsärzte die Verbeamtung sofort ablehnen, wenn man etwas von damaligen psychischen Problemen erzählt. Ich war mit 15 (also vor 13 Jahren während der Pubertät!) mal für 4 Wochen stationär in der Klinik. Es wurde aber keine Störung (also Depression oder ähnliches) diagnostiziert, es wurde eher als "Ausrutscher" betitelt. Jedenfalls haben ich oder meine Eltern keinerlei Unterlagen über diesen Aufenthalt. In der Klinik sagten sie damals, der Aufenthalt wird mir später nicht im Wege stehen. Ich war danach auch nie mehr ambulant irgendwo in Behandlung oder so.

Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt irgendwo gespeichert ist und ich das beim Amtsarzt angeben muss. Ich weiß, dass ich im Nachhinein echt Probleme bekommen kann, wenn ich so etwas verschweige. Ich habe jedoch Sorge, dass ich sofort abgelehnt werde, obwohl es schon so lange her ist. Ich will keine schlafenden Hunde wecken und bei der KK nachfragen.
Habt ihr Erfahrungen, worauf der Amtsarzt achtet? Muss man etwas, worüber man keine Unterlagen hat, auch angeben?

phstudent
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Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von phstudent »

JaSo88 hat geschrieben:Ich habe gehört, dass viele Amtsärzte die Verbeamtung sofort ablehnen, wenn man etwas von damaligen psychischen Problemen erzählt.
Der Amtsarzt entscheidet gar nicht über die Verbeamtung, sondern stellt lediglich ein Gutachten auf dessen Grundlage dann über die Verbeamtung entschieden wird.

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von MarlboroMan84 »

Vor dem Referendariat muss man nicht zum Amtsarzt. Erst bei der Einstellung auf Probe.


Beim Amtsarzt solltest du genau auf die Fragen antworten, hier auch ehrlich, aber nicht mehr.


Wenn die Frage lautet: "Waren Sie in den letzten 5 Jahren in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung" dann antwortest du hier ehrlich.


Wenn die Frage lautet "jemals in Behandlung" dann musst du das aber auch angeben. Falsche Angaben würde ich hier tunlichst sein lassen.



Normalerweise interessiert die das aber nicht, wenn das so lange her ist.

JaSo88
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Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von JaSo88 »

Also hier in NRW muss man auch vor dem Ref zum Amtsarzt. Das wurde mir in verschiedenen Infoveranstaltungen zum Start ins Ref und von Kommilitonen bestätigt.
Leider wurde dort aber auch gesagt, dass Rücken und Psyche immer riskante Themen sind...

Valerianus
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Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von Valerianus »

Nein, man muss in NRW vor dem Ref nicht zum Amtsarzt. Die Kommilitonen kannst du verprügeln, aber auf welcher Infoveranstaltung wurde so ein Unsinn erzählt?
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phstudent
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Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von phstudent »

Also zu NRW kann ich nichts sagen, aber in BW muss man vor dem Ref. zum Amtsarzt (bzw. inzwischen zu einem Arzt der im Auftrag des LGA die Untersuchung durchführt).

MarlboroMan84
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Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter

Beitrag von MarlboroMan84 »

JaSo88 hat geschrieben:Also hier in NRW muss man auch vor dem Ref zum Amtsarzt.

Nein, muss man nicht. Ich bin Lehrer in NRW; habe in NRW meinen VD gemacht und habe noch nie ansatzweise von irgendwem gehört, dass man vorher zum AA muss, noch musste ich selbst hin.

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