Das irritiert mich jetzt sehr... Es wurde ständig davon geredet. Dann werde ich wohl auf das Einstellungsangebot warten, welches innerhalb der nächsten Tage kommen wird, da müsste das ja stehen, falls ich hin muss. Ich werde berichten.
Nun ja, dasselbe Problem würde jedoch da sein, wenn ich nach dem Ref zum Amtsarzt muss. Also hat noch jemand Erfahrungen damit?
Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter
Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter
Bei der zweiten Aussage stimme ich zu, zu der ersten weise ich aber zusätzlich auf den Datenschutz hin:MarlboroMan84 hat geschrieben: Wenn die Frage lautet "jemals in Behandlung" dann musst du das aber auch angeben. Falsche Angaben würde ich hier tunlichst sein lassen.
Normalerweise interessiert die das aber nicht, wenn das so lange her ist.
https://www.kvno.de/60neues/2015/15_05_ ... index.html
Abrechnungsdaten werden von der Krankenkasse bzw. der kassenärztlichen Vereinigung gem. § 304 SGB V je nach Art vier oder zehn Jahre lang gespeichert.
Ich selbst lasse Behandlungsdokumentationen von Ärzten nach 10 Jahren vernichten. Bei den Praxen, die daran gedacht haben, habe ich den Verzicht auf Schadensersatzansprüche erklärt (vgl. § 199 Abs. 2 BGB, 30 Jahre Verjährungsfrist).
Re: Verbeamtung trotz Klinikaufenthalt im Teenageralter
Von wem denn? Und warum glaubst du irgendjemandem.JaSo88 hat geschrieben:Das irritiert mich jetzt sehr... Es wurde ständig davon geredet.
Bei Sevon steht doch auch nirgends ein Wort von Amtsärtzlicher Untersuchung vor dem VD :frage:JaSo88 hat geschrieben:Dann werde ich wohl auf das Einstellungsangebot warten, welches innerhalb der nächsten Tage kommen wird, da müsste das ja stehen, falls ich hin muss.