Hallo zusammen,
letzte Woche war ich beim Amtsarzt zur Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe . Ich war furchtbar aufgeregt und hatte dementsprechend einen Bluthochdruck von 150/100 meine ich .Das wurde aber nicht thematisiert weil ich auch gesagt hatte, dass ein "Weißkittel" Bluthochdruck vorliegt. Hatte beim Arzt auch schon Langzeitwerte deswegen machen lassen. BMI lag bei 35 und die Amtsärztin meinte, dass wenn die Blutwerte okay sind, das Zeugnis an das Schulamt gehen würde. Heute hat mich das Gesundheitsamt erreicht und meinte, dass bei zwei Faktoren (Bluthochdruck und BMI 35) sie das Zeugnis nur unter Vorbehalt ausstellen könnten und ich in zwei Jahren nochmal kommen sollte. Also Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt anscheinend ...Ich hätte ja schon beim letzten Mal vor vier Jahren erhöhte blutdruckwerte gehabt und nehme ja keine Tabletten dagegen. Dürfen die das? Warum darf ich nicht nachweisen, dass mein Blutdruck in Ordnung ist? Ich habe in zwei Jahren wieder dasselbe Problem und dann ist Ende . Danke für eure Ratschläge !
Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
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Heute hat mich das Gesundheitsamt erreicht und meinte, dass bei zwei Faktoren (Bluthochdruck und BMI 35) sie das Zeugnis nur unter Vorbehalt ausstellen könnten und ich in zwei Jahren nochmal kommen sollte. Also Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt anscheinen
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"Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt" gibt es nicht. Das wird dann eher keine Verbeamtung. Das Gesundheitsamt selbst entscheidet sowieso nicht über die Verbeamtung, sondern die jeweilige Stelle im Bundesland, in NRW z.B. dann die BezReg.Das Gesundheitsamt liefert nur den "Ratschlag" dazu.
Ansonsten: Dein Blutdruck ist nicht in Ordnung. Das was ärztlich diagnostiziert ist, ist dass du Bluthochdruck hast. Bei einem BMI von 35, der sofern nicht auf Kraftsport beruhend, auch nicht wirklich überraschend.
Was besagt denn deine Blutdrucklangzeitmessung? Hast du die Werte mitgenommen und ein ärztliches Gutachten dazu?
Heute hat mich das Gesundheitsamt erreicht und meinte, dass bei zwei Faktoren (Bluthochdruck und BMI 35) sie das Zeugnis nur unter Vorbehalt ausstellen könnten und ich in zwei Jahren nochmal kommen sollte. Also Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt anscheinen
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"Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt" gibt es nicht. Das wird dann eher keine Verbeamtung. Das Gesundheitsamt selbst entscheidet sowieso nicht über die Verbeamtung, sondern die jeweilige Stelle im Bundesland, in NRW z.B. dann die BezReg.Das Gesundheitsamt liefert nur den "Ratschlag" dazu.
Ansonsten: Dein Blutdruck ist nicht in Ordnung. Das was ärztlich diagnostiziert ist, ist dass du Bluthochdruck hast. Bei einem BMI von 35, der sofern nicht auf Kraftsport beruhend, auch nicht wirklich überraschend.
Was besagt denn deine Blutdrucklangzeitmessung? Hast du die Werte mitgenommen und ein ärztliches Gutachten dazu?
Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
Es gibt Menschen, die bei Ärzten Bluthochdruck vor Aufregung bekommen. Ich gehöre dazu. Meine Frage ist, warum dieser Vorbehalt in Betracht gezogen wird anstatt dass man mich einfach nochmal kurz zum Hausarzt schickt und die Langzeitmessung nochmal durchführt. Ich hatte, außer bei ärztlichen Untersuchungen , nie mit Bluthochdruck zu kämpfen. Meine Blutwerte sind in Ordnung und ich mache Sport. Diese Handlungsweise ist für mich nicht nachvollziehbar. Werde abwarten, was in diesem Zeugnis steht. Dann sehe ich weiter.
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
Wenn ich das richtig verstanden habe, lässt der Amtsarzt dich erst einmal in die Verbeamtung und will einfach in zwei Jahren noch einmal schauen, ob sich die Situation (Adipositas Grad II, Hypertonie Grad I) verändert. Die zwei Jahre sind wahrscheinlich angesetzt, damit das endgültige Gesundheitszeugnis dann zur Verbeamtung auf Lebenszeit pünktlich vorliegt. Im schlimmsten Fall wird dann (bei gleichbleibenden Werten) noch ein Langzeit- und ein Belastungs-EKG vom Hausarzt angefordert, was dann ja - nach deinen Aussagen - unproblematisch sein sollte.
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
Und genau das kann man doch gleich jetzt vom Hausarzt anfordern?! Anstatt dass es mich weitere Nerven kostet. Wie kann man denn nach einmaligem Blutdruckmessen von einer Hypertonie ausgehen? Ich finde das wirklich nicht fair. Dass es nicht so ist, wäre schnell geklärt. Man bereitet mir hier eine weitere Stresssituation, denn der nächste Amtsarztbesuch wird dann entscheidend. Was ist denn wenn ich bis dahin wirklich noch eine zusätzlich Erkrankung bekomme oder erhöhte Blutwerte habe? Ich habe vorher schon zwei Jahre auf Vertrag gearbeitet, sodass sich meine Lebzeitverbeamtung auf ein Jahr verkürzen könnte. Anscheinend steht dem jetzt eine einmalige erhöhte Blutdruckmessung im Wege.
Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
In der Tat könntest du die einmalige Blutdruckmessung in Zweifel ziehen, da sie nicht leitlinienkonform ist. Die Leitlinien empfehlen 3-5 Minuten Ruhepause vor der Messung und zwei aufeinanderfolgende Messungen innerhalb von 1-2 Minuten.
https://www.hochdruckliga.de/tl_files/c ... rtonie.pdf
https://www.hochdruckliga.de/tl_files/c ... rtonie.pdf
Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt
Es gibt keine Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt. In Fällem wie deinem läuft es so, dass du ganz normal verbeamtet wirst, das ist absoluter Alltag. Damit bist du drin und kannst dich freuen. Es ist lediglich vor der Lebenszeitverbeamtung eine erneute amtsärztliche Untersuchung vorgesehen - in manchen Bundesländern ist die meines wissens ohnehin Standard, in vielen allerdings in der Tat nicht.Honignase hat geschrieben:) sie das Zeugnis nur unter Vorbehalt ausstellen könnten und ich in zwei Jahren nochmal kommen sollte. Also Verbeamtung auf Probe unter Vorbehalt anscheinend ...
Die Untersuchung bei der Lebenszeit ist dann aber normalerweise eine reine Formsache. Eine Entlassung aus dem Dienst kommt da dann wirklich nur in Betracht, wenn ganz konkret eine vorzeitige und dauerhafte Dienstunfähigkeit nachweislich medizinisch wasserdicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit absehbar ist. In Fällem wie deinem, die nach der aktuellen Rechtslage durchaus zweifelhaft sind, geht es aber nur um statistische Risiken, dafür kann man keinen bereits ernannten Beamten entlassen.