Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

phstudent
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von phstudent »

Was Valerianus sagt kann man nur unterschreiben. Zudem hilft es dir auch nicht dich hier in einem Forum noch zehnmal zu beschweren wie unfair das sei, dadurch ändert sich das Zeugnis auch nicht :roll:

Honignase
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von Honignase »

Und damit beenden wir das hier. Ich hab alles dazu gesagt.

Amtsarzt
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von Amtsarzt »

Eine amtsärztliche Begutachtung eines BMI im Bereich 30-34,9 ohne Einbeziehung metabolischer Faktoren wurde auf der Ebene der OVG auch vor Änderung der Rechtsprechung durch das BVerwG in die Tonne getreten (vergl. Rechsprechung des OVG Düsseldorf im Zeitraum bis 2013).
Aus meiner Sicht sind die zu ermittelnden medizinischen Sachverhalte in der amtsärztlichen Risikodiskussion gleich geblieben. Allein die juristisch geprägten Schlussfolgerungen aus den ermittelbaren Risiken und den letztlich verbleibenden Wissenslücken sind andere geworden. Auch der Maßstab der relevanten Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses in der Zukunft hat sich geändert. Puristisch gesehen, hat sich an der ´medizinischen Beurteilung gar nichts geändert, in der Praxis hingegen schon. Denn, obwohl nach der von mir begrüßten Forderung des BVerwG ein amtsärztliches Votum zu juristischen Sachverhalten vom Gericht (und damit natürlich auch für die Schulbehörde) im vollen Umfang überprüfbar sein muss, hat(te) sich eingebürgert, dass Sachbearbeiter in Ermangelung eigener juristischer Kompetenz/Ausbildung amtsärztliche fachfremde Voten ungeprüft übernahmen/übernehmen. Ein Mirakel bleibt für mich, wie der Behörde ohne Diagnosenennung, die nach der aktuellen datenschutzrechtlich geprägten Auslegung des BBG nicht verhältnismäßig sein soll, und darauf fußender Bemühung von Leitlinien diese Überprüfung durch die armen Sachbearbeiter möglich sein soll.
Aus einigen Beiträgen gewann ich den Eindruck, dass im Gegensatz zu Niedersachsen auch NRW bei der Definition der mitzuteilenden "tragenden Gründe" auf die Bundeslinie eingeschwenkt sein könnte. Weiß da evt. NRW31 etwas mehr? Sollten die nunmehr äußerst seltenen Konstellationen, bei denen eine Beamtung aus gesundheitlichen Gründen behördlich abzulehnen ist, zu einer Auffassung geführt haben, dass die Nachvollziehbarkeit im Regelfall entbehrlich ist?
Für wesenlich besser hielte ich einen Ansatz, der mir aus einigen Bundesländern berichtet wurde, dass zunächst ein Screening durch eine Fragebogenaktion durchgeführt wird (also durchaus eine -andernorts abgelehnte- Diagnosenabfrage?) und nur bei Auffälligkeiten eine amtsärztliche Beurteilung eingeholt wird, die (hoffentlich) auch in diesen Fällen in der Risikodiskussion die Diagnose nennen darf, sei es auch nur zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit für Behörde und betroffene Personen durch Nennung der fachlichen Grundlage der Beurteilung. Selbst bei einer Abweichung von einer Leitlinie gehört es sich aus meiner Sicht, sich mit dieser auseinanderzusetzen und eine solche Abweichung zu begründen. Spannend bleibt die Entwicklung allemal.
Selbstverständlich müsste sich der Umfang solcher Fragebögen an den Erfordernissen der jeweiligen Laufbahn orientieren. Einheitlichen Fragebögen würde ansonsten der Verdacht anhaften, dass auch unverhältnismäßige Aspekte erfragt werden.

Für die singuläre Betrachtung des Blutdrucks, womöglich auch noch nur zu einem bestimmten nicht repräsentativen Zeitpunkt dürfte der gleiche Maßstab anzuwenden sein.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Honignase
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von Honignase »

Eine Frage noch: Das Gesundheitsamt hat zurückgemeldet, dass trotz meiner Langzeitblutdrucksmessung, die besagt dass mein Mittelwert 125/80 beträgt ,
das Gesundheitzeugnis rechtens ist und der BMI von 35 noch eine Rolle spielen
würde. Ist das so haltbar?

MarlboroMan84
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von MarlboroMan84 »

Frag einen Rechtsanwalt. Da du mit einem BMI von 35 schon im Bereich der Adipositas (Fettsucht) Typ II liegst, ist halt das Risiko für eine vorzeitige Dienstunfähigkeit extrem erhöht.
Das Risiko für Begleiterkrankungen ist "hoch"

Thisbe
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von Thisbe »

Honignase hat geschrieben:? Ich habe in zwei Jahren wieder dasselbe Problem und dann ist Ende. Danke für eure Ratschläge !
Ich meine das jetzt nicht zynisch: Wieso arbeitest du nicht daran? 10 kg runter und der Drops wird wohl, auch wenn du immer noch übergewichtigt bist, gelutscht sein. Davon profitierst du doch weitaus mehr als von einer Verbeamtung auf Lebenszeit.

Honignase
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Re: Gesundheitszeugnis unter Vorbehalt

Beitrag von Honignase »

Der aktuelle Stand ist folgender:
1. Meine Lebzeitverbeamtung ist bereits nächstes
Jahr im Juli durch die Verkürzung meiner Probezeit.
Ich habe bereits mit einem Anwalt gesprochen . Klar
kann ich in der Zeit 10 kg abnehmen. Aber ich bin ja jetzt
gesund. Was ist wenn im Juli unerwarteterweise etwas
anderes zum Vorschein kommt? Darüber mache ich mir
ernsthaft Gedanken.
.
2. Am Telefon hatte man mir gesagt, dass man über den
Faktor BMI ja hinwegsehen könnte, wenn der hohe Blutdruck
nicht gegeben wäre. Ich würde ja keine Tabletten dagegen nehmen
was sehr riskant sei. (Obwohl ich versucht habe zu erklären, dass
ich diese Aufregung immer bei Ärzten habe). Ich fühle mich sehr
ungerecht behandelt.

3. Ja mein BMI ist hoch. Ich rauche nicht und bewege mich viel.
Auf Klassenfahrten bin ich problemlos mit Schülern 10 km am
Tag gelaufen. Ich habe keine anderen Erkrankungen. Wenn man
mir jetzt anstatt des Blutdrucks auf einmal weismachen will, dass
das jetzt der einzige ausschlaggebende Faktor ist..

Hab den Anwalt eingeschaltet. Wir werden sehen.

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