Ärztliche Untersuchung, seroneg. Spondarthritis in Remission

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justusjonas
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Ärztliche Untersuchung, seroneg. Spondarthritis in Remission

Beitrag von justusjonas »

Hallo ihr Lieben,

auch ich muss euch leider mit dem leidigen Thema belästigen und wäre über jede Meinung und insbesondere Erfahrungsberichte sehr dankbar!

Ich habe vor, im Januar 2018 in Baden-Württemberg ins Referendariat (Lehramt am Gymnasium) zu gehen. Nun steht bei mir noch die ärztliche Untersuchung an. Ich bin 1992 geboren und hatte ca. 2007 Beschwerden in der Leistengegend, zuletzt hatte ich die Beschwerden aber ca. im Jahr 2009. Seitdem habe ich wirklich gar nichts mehr gemerkt (das ist jetzt nicht gelogen), keinerlei Medikamente genommen und bin fit. Die "aktuelle" Diagnose aus dem November 2011, von meinem letzten Besuch in der Praxis, lautet (meine Rheumatologin ist leider bereits verstorben):

Diagnose: Seronegative Spondarthritis in Remission
Befund: Dem Patienten geht es gut. Keine synovitischen Schwellungen. Keine Morgensteifigkeit.
Laborwerte: Blutbild, AP, y-GT, GPT, Kreatinin, Eisen, Elektrophorese, LDH im Normbereich
Therapievorschlag/Procedere: Abwartendes Verhalten. Wiedervorstellung bei typischer Symptomatik.

Wie schätzt ihr das ein, wie stehen meine Chancen für die Verbeamtung auf Widerruf? Meine Rheumatologin meinte bereits damals, dass es auch sein kann, dass die Krankheit (da ich ja noch sehr jung war) sich ganz verwächst und ich quasi "geheilt" bin.

Wie gesagt, ich wäre über jeden Hinweis/ jede Anregung/Meinung etc. dankbar!

Liebe Grüße
justusjonas

nrw31
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Re: Ärztliche Untersuchung, seroneg. Spondarthritis in Remis

Beitrag von nrw31 »

Ich verweise hierzu mal auf den ebenfalls aktuellen Thread

http://referendar.de/forum/viewtopic.php?f=6&t=34396

wo der Nutzer Max_Cohen alles wichtige grundsätzliche zur Thematik, insbesondere auch die rechtliche Situation, schreibt. Das kann man auch auf deinen Fall übertragen.

Aus Beschwerdefreiheit seit 2009 (!) kann niemand ein erhöhtes Risiko der vorzeitigen Dienstunfähgkeit ableiten, das ist schon nach gesundem Menschenverstand absolut abwegig. Die genaue Erkrankung spielt da aus meiner Sicht noch nicht einmal wirklich eine Rolle.

Die Verbeamtung auf Widerruf während des Referendariates steht aber sowieso unter normalen Umständen nie in Frage. Die ist nur dann gefährdet, wenn du deinen Beruf objektiv aktuell gar nicht ausüben kannst und das kann man fast immer ausschließen, außer in seltenen Extremfällen.

justusjonas
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Re: Ärztliche Untersuchung, seroneg. Spondarthritis in Remis

Beitrag von justusjonas »

Hey nrw31,

erst einmal vielen Dank für deine Antwort! Dass das "nach gesundem Menschenverstand absolut abwegig" ist, um dich mal zu zitieren, sehe ich ja genauso. Aber man liest halt im Internet so viele verschiedene Berichte/Urteile/..., dass ich da gar nicht mehr wusste, was ich glauben soll. Den anderen Thread hatte ich auch gelesen, aber da ging es halt nicht genau um "meine" spezielle Diagnose.

Nochmal 2 Fragen, wenn du da nochmal was dazu sagen könntest wär super nett - auch wenn sich bestimmt manches wiederholt, ich hör lieber einmal zu viel als zu wenig.
1) Du bist also zusammengefasst der Meinung, dass ich zumindest gute Chancen habe, verbeamtet zu werden wenn ich das richtig deute. Meinst du damit AUCH die Verbeamtung auf Lebenszeit nach dem Ref oder ist die Situation da anders?
2) Zur "neuen" Rechtslage seit 2013(?). Lege ich dass richtig aus, dass wenn quasi mit 51%iger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass ich meinen Dienst in voller Länge absolvieren kann, dann auch verbeamtet werden muss? Das wäre ja "überwiegend" mMn, mehr als die Hälfte.

Danke dir nochmal!
Gruß
JJ

nrw31
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Re: Ärztliche Untersuchung, seroneg. Spondarthritis in Remis

Beitrag von nrw31 »

justusjonas hat geschrieben: 1) Du bist also zusammengefasst der Meinung, dass ich zumindest gute Chancen habe, verbeamtet zu werden wenn ich das richtig deute. Meinst du damit AUCH die Verbeamtung auf Lebenszeit nach dem Ref oder ist die Situation da anders?
Die Frage geht von einem grundsätzlichen Missverständnis aus. Wirklich relevant ist die Thematik nämlich nur (!) bei der Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit. Die Verbeamtung auf Widerruf gilt nur für die Zeit des Referendariates ("auf Widerruf") und ist damit für den Dienstherrn kein ernsthaftes Risiko. Siehe auch meine Ausführungen oben.
justusjonas hat geschrieben: 2) Zur "neuen" Rechtslage seit 2013(?). Lege ich dass richtig aus, dass wenn quasi mit 51%iger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass ich meinen Dienst in voller Länge absolvieren kann, dann auch verbeamtet werden muss? Das wäre ja "überwiegend" mMn, mehr als die Hälfte.
Im Prinzip ist das korrekt, wobei es keine festgelegten "Wahrscheinlichkeitstabellen" o.ä. gibt. Letztlich geht es darum, dass der Amtsarzt als Ergebnis seiner Untersuchung konkrete, nachprüfbare Anhaltspunkte liefert, dass es realistisch tatsächlich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit kommen könnte bzw. voraussichtlich kommen wird.
Daran scheitert es für den Dienstherrn aber meistens schon ganz grundsätzlich, weil viele Krankheitsverläufe so genau gar nicht vorausgesagt werden können, dass man mit Sicherheit schon jetzt eine vorläufige Dienstunfähigkeit in Jahrzehnten absehen könnte. Und genau da setzen die Urteile ja auch an: Im Zweifel muss der Dienstherr halt einstellen und kann nicht wegen allgemeiner statistischen Wahrscheinlichkeiten eine Einstellung im besonderen Einzelfall ablehnen.

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