Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Antworten
Lisa17
Beiträge: 2
Registriert: 13.07.2017, 22:50:17

Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Beitrag von Lisa17 »

Hallo ihr Lieben,
ich zerbreche mir schon seit Monaten den Kopf über meinen anstehenden Amtsarztbesuch, denn ich leide an Schuppenflechten mit einer Gelenkbeteiligung. Allerdings ist von der Gelenkbeteiligung nichts zu spüren, da diese nur sehr kurz auftrat und ich seit über einem Jahr komplett Beschwerde- und Medikamentenfrei bin. Nun meine Frage an euch. Habt ihr Erfahrungen zur Verbeamtung mit dieser Erkrankung? Die Diagnose steht und ich bin nunmal leider dazu verpflichtet dies unter den chronischen Krankheiten anzugeben.
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.

nrw31
Beiträge: 1001
Registriert: 11.02.2010, 21:39:33
Wohnort: NRW / Hochschulbereich

Re: Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Beitrag von nrw31 »

Lisa17 hat geschrieben: ich zerbreche mir schon seit Monaten den Kopf über meinen anstehenden Amtsarztbesuch, denn ich leide an Schuppenflechten mit einer Gelenkbeteiligung. Allerdings ist von der Gelenkbeteiligung nichts zu spüren, da diese nur sehr kurz auftrat und ich seit über einem Jahr komplett Beschwerde- und Medikamentenfrei bin. Nun meine Frage an euch. Habt ihr Erfahrungen zur Verbeamtung mit dieser Erkrankung? Die Diagnose steht und ich bin nunmal leider dazu verpflichtet dies unter den chronischen Krankheiten anzugeben.
Wie hier schon häufiger ausgeführt:

Die Rechtslage ist seit dem Jahre 2013 aufgrund eines Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eine neue, für den potentiellen Beamten sehr positive.

Eine Erläuterung dazu findet sich z.B. hier:

http://www.felser.de/blog/bverwg-gesund ... i-beamten/

Eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen kommt nur noch dann in Betracht, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (d.h. zu mehr als 50 %) eintreten wird. Dabei muss es sich um ein konkretes Risiko aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung handeln die entsprechend ausgeprägt ist.

In deinem Fall sind außerdem zwei Aspekte besonders wichtig:

-die Erkrankung wurde zwar als "chronisch" diagnostiziert, real leidest du aber gemäß deiner Schilderung gar nicht mehr wirklich akut an ihr. Es ist vollkommen ungewiss ob und wann wieder Gelenkbeschwerden auftreten.

-Sollten zukünftig Gelenkbeschwerden auftreten, wirst du Medikamente erhalten. Du bist deshalb aber noch lange nicht dauerhaft Dienstunfähig.

Aus meiner Laiensicht erscheint es wenig wahrscheinlich, dass deine gesundheitliche Eignung verneint werden kann.

Amtsarzt
Beiträge: 578
Registriert: 24.07.2008, 9:07:19
Wohnort: Niedersachsen/nie wieder/nur bei heißem Wetter

Re: Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Beitrag von Amtsarzt »

[/quote]

Wie hier schon häufiger ausgeführt:


Eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen kommt nur noch dann in Betracht, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (d.h. zu mehr als 50 %) eintreten wird. .[/quote]

Diese Definition entspricht exakt der Definition einer Merktafel im MedSach, die von einem Jura-Professor vorgegeben wurde. Die Definition entspricht aber nicht der Def. der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, die das BVerwG in Randziffer 27 seines Urteils vom 30.10.2013 (2C16.12) vorgab und die ich wortgleich in einer schweizer Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs fand:
"Ist zum Zeitpunkt der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe oder auf Lebenszeit eine Erkrankung des Bewerbers bereits bekannt, so ist der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit des Bewerbers vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen und erheblichen Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich, wenn für die Richtigkeit dieser Annahme nach objektiven Gesichtspunkten derart gewichtige Gründe sprechen, dass andere denkbare Möglichkeiten vernünftigerweise nicht maßgeblich in Betracht kommen." (Die angesprochene "Vernunft" des BVerwG bzw. dürfte nach meiner hohen Einschätzung der Beschlüsse dieses Gerichts kaum bei 50% enden, bzw. die Maßgeblichkeit wird nicht mit 50% gleichzusetzen sein)
Das ist m.E. eine für die Bewerber eine noch wesentlich günstigere Definition.

Unterlagen, die sich auf Leitlinien der GRAPPA (Group for Research and Asessment of Psoriasis und Psoriatic Arthritis) im J Rheumatolbezogen, entnahm ich eine Folie, die als negative Prädiktoren listete:
. Nagelpsoriasis und DIP-Arthritis
• Dauer der Hautpsoriasis vor Arthritis
• Symmetrisch polyartikulärer Befall
• DIP-Befall
• synchroner Beginn von Hautbefall
und Arthritis
Welche Kriterien für einen schlechten Verlauf herangezogen werden und welche Wahrscheinlichkeiten für einen schlechten Verlauf und welcher Kombination negativer Kriterien herangezogen wurden, weiß ich leider auch nicht. Man müsste da mal näher im Internet recherchieren oder einen wirklich guten Rheumatologen fragen. Gefühlsmäßig denke ich, dass es kaum ausreichen wird, um Ihnen eine Beamtung zu verweheren. Vermutlich wird man Sie am Ende der Probezeit nachbegutachten und das war es dann auch.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

GS83
Beiträge: 22
Registriert: 07.06.2017, 22:07:16

Re: Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Beitrag von GS83 »

Hallo Lisa17,

habe dir eine PN geschickt.

LG

Lisa17
Beiträge: 2
Registriert: 13.07.2017, 22:50:17

Re: Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Beitrag von Lisa17 »

Vielen Dank für die Antworten. Damit würde mir schon sehr geholfen.

GS83
Beiträge: 22
Registriert: 07.06.2017, 22:07:16

Re: Verbeamtung trotz Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung

Beitrag von GS83 »

Und wie ist es denn bei dir ausgegangen?

Antworten