Versetzung nach Elternzeit, NRW

LuziEva
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Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von LuziEva »

Hallo zusammen!
Soweit ich weiß, kann man sich ja in NRW nach einer Elternzeit versetzen lassen, wohnortnah bis 35 km heißt es da. Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass sich das nicht auf Luftlinie, sondern auf den tatsächlichen Anfahrtsweg bezieht.Was, wenn sich die alte Schule auch innerhalb dieser Entfernung befindet, man sich aber trotzdem noch näher versetzen lassen möchte? Was, wenn es zu dieser alten Schule mehrere Alternativrouten gibt, eine davon 31km, eine 36km (nur als Beispiel)? Oder rechnet man automatisch immer mit dem kürzesten Weg, den Google Maps (wer auch sonst...) anzeigt, unabhängig davon, ob man aus verkehrstechnischen Gründen vielleicht lieber einen anderen (weiteren) fährt?
Hat man dann überhaupt eine Chance auf Versetzung, wenn die alte Schule sich ja mehr oder weniger innerhalb dieser Entfernungsangabe befindet?
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Growl
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Re: Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von Growl »

ich schließe mich hier mal an und würde gerne wissen, wie so etwas überhaupt möglich ist. Kommt man einfach an irgendeine Schule, ohne, dass da wirklich gesucht wird?
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chilipaprika
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Re: Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von chilipaprika »

Wir sind eine typische Schule, an der viele "Rückkehrer der Elternzeit" kommen. Weil wir genau unter 35 Kilometer von einem großen Teil der nächstgrößeren Stadt sind. Wenn also jemand dort wohnt und versetzt werden will (und auf diese Stadt hofft), kommt er nicht selten zu uns oder einer der anderen Schule im Speckgürtel.
Die Bezirksregierung beschließt, dass wir doch noch eine Stelle frei hätten (wegen Pensionierungen, usw...) und "fragt an", ob man Bedarf an X/Y hat. Da denkt sich die Schulleitung "ähh, ich warte auf meine neue Stelle seit 6 Monaten und wollte sie mit Y/Z ausschreiben".
Wenn die Schulleitung aber sagt, "nee, kein Bedarf", wird die Bezirksregierung keine Ausschreibung mit X/Y erlauben, weil: Y wäre ja da gewesen. und man sollte das Spiel auch nicht zu oft spielen, denn 6 Monate später weiß die Bezirksregierung noch, dass man das Fach nicht brauchte.

Fakt ist: bei uns sind in den letzten Jahren Leute dazugekommen, die Fächer brauchten wir ganz und gar nicht. Die Möglichkeit, sich zu wehren, ist also zwar "gegeben", aber nicht soooo groß. Hängt auch natürlich von der Schulleitung ab, ihrer Durchsetzungsfähigkeit und ihren Beziehungen zur Bezirksregierung ab.

Umgekehrt: als Rückkehrer kann man bei dem Angebot ja oder nein sagen. Man muss die Schule nicht annehmen.

chili

nrw31
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Re: Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von nrw31 »

LuziEva hat geschrieben: Soweit ich weiß, kann man sich ja in NRW nach einer Elternzeit versetzen lassen, wohnortnah bis 35 km heißt es da. Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass sich das nicht auf Luftlinie, sondern auf den tatsächlichen Anfahrtsweg bezieht.
Die Luftlinie ist in solchen amtlichen Zusammenhängen vollkommen irrelevant, da sie überhaupt nichts über den tatsächlichen Fahrweg aussagt. Oft gibt es Hindernisse (Flüsse, Berge, nicht durch Straßen erschlossene große landwirtschaftliche Flächen oder Wälder, Industrieanlagen, ...) die schlicht viele km weit umfahren werden müssen.
LuziEva hat geschrieben: Was, wenn sich die alte Schule auch innerhalb dieser Entfernung befindet, man sich aber trotzdem noch näher versetzen lassen möchte?
In folgendem Infoblatt ist die Situation kurz erläutert:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... kehrer.pdf

Danach sind die 35 km die Grenze für den Anspruch, einen Anspruch auf noch nähere Versetzung gibt es nicht.

Das passt auch zu Chilis Ausführungen. An seine Schule wird ja versetzt weil in der eigentlich von vielen erwünschten Großstadt nichts frei ist.
LuziEva hat geschrieben: Was, wenn es zu dieser alten Schule mehrere Alternativrouten gibt, eine davon 31km, eine 36km (nur als Beispiel)? Oder rechnet man automatisch immer mit dem kürzesten Weg, den Google Maps (wer auch sonst...) anzeigt, unabhängig davon, ob man aus verkehrstechnischen Gründen vielleicht lieber einen anderen (weiteren) fährt?
Grundsätzlich wird in solchen amtlichen Zusammenhängen immer vom kürzesten Weg ausgegangen, vgl. steuerliche Entfernungspauschale oder Reisekostenerstattung.

Es gibt allerdings noch die Sache mit dem zwar etwas längeren, aber "offensichtlich verkehrsgünstigeren" Weg mit einer Zeitersparnis von mindestens 10 % (Rechtssprechung im Steuerrecht) gegenüber dem kürzesten. Das muss aber wirklich dauerhaft und nachprüfbar so ein und nicht nur ab und an bei verkehrstechnischen Zufällen auf der einen oder anderen Route. Beispiel hierfür wäre eine schlecht ausgebaute Landstraße/Nebenstrecke/langsame Stadtstraßenroute/Fährverbindung vs. Autobahn/neue Umgehungsroute/Brücke etc.

Wobei man sich in diesem Fall bei geringen Unterschieden da auch ins Knie schießen könnte. Folgendes Szenario wäre denkbar:

Man lässt sich eine Entfernung zur bisherigen Schule von 40 km anerkennen und betreibt die Versetzung. Versetzt wird man dann von der Bezirksregierung an eine 33,5 km entfernte Schule in die ganze andere Himmelsrichtung vom Wohnort, die überdies ein bekanntermaßen schlechtes Arbeitsklima im Kollegium bietet. Außerdem ist die verkehrstechnische Anbindung erheblich ungünstiger ist als die der bisherigen Schule, aber man bleibt unter 35 km. Dumm gelaufen wäre das.
LuziEva hat geschrieben: Hat man dann überhaupt eine Chance auf Versetzung, wenn die alte Schule sich ja mehr oder weniger innerhalb dieser Entfernungsangabe befindet?
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, siehe Oben. Hier wäre ich auch durchaus vorsichtig nicht am Ende eine Versetzung zu bekommen die womöglich die Situation eher verschlechtert, vgl. Beispiel. Es ist nunmal so, dass es durchaus die Situation geben kann, dass in einer Kleinstadt mit z.B. nur einem kleineren Gymnasium je nach Fach und Altersstruktur über Jahre keine Stelle frei ist. Da kann einen dann niemand hin versetzen solange keiner geht oder die Schule warum auch immer mehr Stellen zugewiesen bekommt.

nrw31
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Re: Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von nrw31 »

Growl hat geschrieben:ich schließe mich hier mal an und würde gerne wissen, wie so etwas überhaupt möglich ist. Kommt man einfach an irgendeine Schule, ohne, dass da wirklich gesucht wird?
Voraussetzung ist natürlich immer eine grundsätzlich freie Stelle an einer Schule, erstmal ganz unabhängig vom Fach. Dort wo niemand benötigt wird und überhaupt keine Planstelle frei ist kann man auch nicht hin. Sprich: Wenn die 11 Kolleginnen der beschaulichen Grundschule die im eigenen malerischen Wohnort liegt und nur 3 Minuten zu Fuß von Zuhause entfernt ist alle zwischen 35 und 55 sind und in der Umgebung fest verwurzelt leben ist es eher unrealistisch in absehbarer Zeit darauf zu hoffen dorthin zu kommen.

An größeren Schulen mit potentiell mehr Fluktuation beim Personal oder überaltertem Kollegium sieht das natürlich anders aus.

Generell gilt aber, übrigens auch in den sonstigen Bereichen der Landesverwaltung: Besetzt werden können nur Stellen die es gibt.

Growl
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Re: Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von Growl »

Danke für eure Beiträge!

Es ist ja auch ein Schulformwechsel möglich, sprich: Man hatte vorher eine Gesamtschule, kann dann auf ein Gymnasium wechseln. Gilt das auch für Berufskollegs? Dort ist man ja auch A13Z und dann also laufbahngleich?
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yestoerty
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Re: Versetzung nach Elternzeit, NRW

Beitrag von yestoerty »

Muss gehen. Eine Kollegin hatte Gym studiert, war dann bei uns am BK und hat sich nach der Elternzeit wieder ans Gymnasium versetzen lassen.

Das mit dem Weg kann ich aus dem Ref bestätigen. Da hat eine Lehrerin aus Köln einen Versetzungsantrag gestellt und bekam eine neue Schule. Die lag zwar 2km näher, aber dafür hätte sie komplett durch Köln fahren müssen, was deutlich länger gedauert hätte. Sie hat die dann nicht angenommen.

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