Lebenszeitverbeamtung NRW

qchn
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von qchn »

eigentlich sind nicht zwei mal zwei Besuche vorgesehen, sondern nur eine Beurteilung im 1. und eine im 3. Jahr. Die Bezirksregierungen legen das sehr unterschiedlich aus, und während zB in Arnsberg insgesamt zwei UBs üblich sind und ein UB zB auch durch eine Lernzeit oder wasweissich ersetzt werden kann und in Köln sogar eine 1-er Bewertung möglich ist, geht es in Düsseldorf eher konservativ zu, mit 4 UBs und 1 faktisch so gut wie ausgeschlossen. Ob Entwürfe verschriftlicht werden müssen, hängt allein von der Schulleitung ab.

dzeneriffa
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von dzeneriffa »

Untersuchungen beim Amtsarzt stehen planmäßig nicht mehr an. Ausnahmen gelten nur dann, wenn du in der Probezeit häufig krank fehlen würdest.

Alle anderen Fragen würde ich direkt mit der SL oder bei den Kollegen erfragen. Das unterscheidet sich von SL zu SL extrem!
schöne Grüße,

dzeneriffa

yestoerty
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von yestoerty »

qchn hat geschrieben:... geht es in Düsseldorf eher konservativ zu, mit 4 UBs und 1 faktisch so gut wie ausgeschlossen. Ob Entwürfe verschriftlicht werden müssen, hängt allein von der Schulleitung ab.
Interessant, meine Schulleiterin sagte mir damals, dass ich für einen UB doch noch einen Planung nachreichen müsste, die BezReg wolle das so...

chilipaprika
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von chilipaprika »

Bei mir hat die Schulleitung dasselbe gesagt.
Und ich glaube es ihr.
Sie hat nämlich bei ein paar Kollegen noch den kleinen Entwurf abverlangt und ab einem Zeitpunkt waren es längere. aber es heißt halt nicht, dass das Vorgehen immer einheitlich ist, sondern dass der Dezernent ab und zu neue Anweisungen gibt, auch an einzelne Schulen.

yestoerty
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von yestoerty »

Denke ich auch, vor allem weil ich den ja dann nachträglich für die Akte erst angefertigt habe. Sie will immer nur ein Thema und ein Lernziel. Und sie sagte selbst man solle sich nicht so viel Mühe geben, die würde eh sonst niemand lesen. Der Wechsel muss ca. 2012/13 gewesen sein. Für meine 1. DB brauchte ich noch kein Kolloquium, für meine 2. dann schon.

qchn
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von qchn »

Ich musstevor nem halben Jahr kein Kolloq machen. und da ich tatsächlich gerne Entwürfe schreibe, hab ich auch nen Langentwurf gemacht; meine KollegInnen hingegen alle nur zwei Seiten abgegeben. mir scheint, keineR weiss Bescheid und es hängt extrem vom Sachbearbeiter ab.

MarlboroMan84
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Re: Lebenszeitverbeamtung NRW

Beitrag von MarlboroMan84 »

Rets hat geschrieben: Ist es da üblich, alte Stunden aus dem Ref wieder zu verwenden ? (Natürlich an die Lerngruppe angepasst)...
Würde ich von abraten.

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