Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Mrs. Schnut
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Mrs. Schnut »

Hallo zusammen.

Ich habe nun Antworten vom Amtsarzt und von der Bezirksregierung erhalten.

Zu allererst wurde ich vom Amtsarzt informiert, dass er sich nun doch eine aktuelle Beurteilung von meiner Therapeutin einholen würde, was mich sehr gefreut hat. Denn gegenüber den alten Arztberichten und der Beurteilung meiner Therapeutin ist mein positiver Genesungsverlauf der Depressionen so schriftlich verdeutlicht.
Nach einiger Zeit habe ich weitere Post vom Amtsarzt erhalten. Ich solle den Amtsarzt schriftlich von seiner Schweigepflicht entbinden, sodass er sein Gutachten der Bezirksregierung senden darf. Weiterhin hat er mir darin mitgeteilt, dass ich "ausreichend dienstfähig" für das Referendariat sei und weist darauf hin, dass ich zur Beamtung auf Lebenszeit den Amtsarzt erneut aufsuchen müsse. Ich habe mein unterzeichnetes Schreiben persönlich dem Amtsarzt übergeben und er hat mir persönlich seine aktuelle Einschätzung gespiegelt. Es hat mich total gewundert, dass das erste Gespräch sich so unangenehm anfühlte und das zweite jetzt echt nett war. Vielleicht liegt es an meinem subjektiven Empfinden...

Nun hat mich die Bezirksregierung gestern darüber informiert, dass ich nun im Bewerbungsprozess sei. Meinem Wiedereinstieg steht somit nichts mehr im Wege!

Ich freue mich nun riesig, dass der Verlauf so super ist, wobei meine Einschätzung/mein Gefühl anders war :)

Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützungen und Aufklärungen hier im Forum. Diese haben mir sehr sehr geholfen!!!!!!!!

Amtsarzt
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Re: Wiedereinstieg in das Referendariat nach Depressionen

Beitrag von Amtsarzt »

Ich glaube nicht, dass der erste Eindruck entscheidend geprägt war von Ihrem subjektiven Empfinden. Wesentlich mehr Einfluss wird wohl der informelle Austausch zwischen Bezirksregierung und Amtsarzt gehabt haben. Ähnlich wie Lehrer fühlen sich auch Ärzte aufgrund einer scheinbaren Machtstellung oft als Halbgötter. Das liegt auf der anderen Seite aber auch am mangelhaften Wissen und nicht immer unbegründeten Ängsten auf der Referendarseite. Schön, wenn ich ein wenig zur Transparenz beigetragen haben sollte.
Anmerkung: Sehr bezeichnend ist die von Ihnen berichtete Anmerkung des Amtsarztes, er müsse von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber der Bezirksregierung freigestellt werden. Zwar haben nach meinem Kenntnisstand die meisten Landesbeamtengesetzte keine speziellen Ausführungen zu den Einstellungsuntersuchungen, bei der Beurteilung der Dienstfähigkeiten sind nach den mir bekannten Landesbeamtengesetzen die Betroffenen amtsärztlich sogar vor der Untersuchung explizit darauf hinzuweisen, dass die Amtsärzte hier gerade nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Selbstverständlich muss die Mitteilung aber einerseits verhältnismäßig sein, andererseits aber lt. Vorgaben des BVerwG den Dienstherrn und potenziell auch das Verwaltungsgericht in die Lage versetzten, zu einer eigenständigen Beurteilung des juristischen Sachverhalts der aktuellen Dienstfähigkeit und der Prognose zu kommen. Hieran orientiert sich die Verhältnismäßigkeit der Mitteilung. Soweit z.B. das Gendiagnostikgesetz als lex spezialis dagegen steht ist diesem natürlich Vorrang einzuräumen. Diese Einschränkungen halte ich für durchaus nachvollziehbar. Ohne zu einer abschließenden Meinung zu solchen Einschränkungen gekommen zu sein, werte ich eine Durchlöcherung, sei diese gesetzlich oder durch den -ich formuliere es mal polemisch- Datenschutz als Selbstzweck als Vorboten einer gebotenen Angleichung des Beamtenrechts an das Tarifrecht im öffentlichen Dienst.
Zum Ansinnen, Ihre Therapeutin zu befragen: Nach einem Uralturteil des BGH gelten behandelnde Ärzte sinngemäß als Anwälte ihrer Patienten. Es sei deshalb problematisch, diese zu Sachverständigen zu bestellen. Wer Berichte im psychotherapeutischen Bereich anfordert, erhält erfahrungsgemäß eine Menge interessanter Beruteilungen, aber wenig wirklich verwertbare objektive Befunde. Wenn das so weitergeht, so fürchte ich, muss ich mir die Arbeit dennoch selbst machen und trotz aller hygienischer Bedenken selbst in die Hände spucken. (Das Leben ist halt ein Jammertal) Ihnen aber einen herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die Zukunft!
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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