Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergeben?

Hakuna_25
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Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergeben?

Beitrag von Hakuna_25 »

Hallo alle zusammen,

mich würde interessieren, ob Lehramtler mit erstem Staatsexamen an Schulen (im Angestelltenverhältnis) auch Noten vergeben dürfen und eine Klassenführung übernehmen dürfen?

VG

niconj
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe

Beitrag von niconj »

Wenn es rechtens ist, dass sie mit 1. Staatsexamen einen Arbeitsvertrag bekommen, dürfen sie auch alles andere tun, was ein "richtiger" Lehrer darf.
Englisch/Spanisch Gymnasium

Hakuna_25
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe

Beitrag von Hakuna_25 »

Ich habe mich das gefragt, weil die 2. Staatsprüfung ja noch nicht abgelegt wurde. Könnten Eltern die Note nicht anfechten? Genau, es handelt sich um einen Angestelltenvertrag!

tiger
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe

Beitrag von tiger »

Auf welcher Grundlage sollten Eltern das anfechten können? In den Schulgesetzen und Erlassen steht meines Wissens nirgends, welches Staatsexamen / welche Staatsexamina jemand haben muss, um als Lehrkraft zu arbeiten. Das können ja auch Quereinsteiger oder Leute aus dem Ausland mit ganz anderen Studienabschlüssen sein. Lehrer ist, wer als Lehrer eingestellt wurde.

JimJupiter
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe

Beitrag von JimJupiter »

Selbstverständlich können und müssen sämtliche Lehrpersonen sämtliche Dienstpflichten übernehmen. Die Zeugnisnote vergibt ja letztlich auch nicht der einzelne Lehrer. Der einzelne Lehrer schlägt seine Bewertung in der Zeugniskonferenz begründet diesem Beschlussgremium vor. Die ZK als Beschlussgremium beschließt die Zensuren. Anfechtbarkeit besteht dann nur noch wegen formaler Fehler.

Genauso gehört zu den Dienstpflichten die Teilnahme an Lehrerkonferenzen mit Stimmrecht u.s.w.

Bei der Klassenleitung sieht das sicher anders aus. Dies ist keine Dienstpflicht für alle. Ich würde denken, dass in den meisten Bundesländern (in allen?) Menschen ohne 2. StEx nur befristet eingestellt werden, nicht unbefristet. Und da ist bereits die entscheidende Hürde. Man mutet ja keiner Klasse zu, sich auf einen Klassenlehrer einzulassen, der nur bis zum Schuljahresende sicher an der Schule bleibt. Das wäre grober pädagogischer Unfug der Schulleitung.
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II

Stark
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe

Beitrag von Stark »

JimJupiter hat geschrieben:Man mutet ja keiner Klasse zu, sich auf einen Klassenlehrer einzulassen, der nur bis zum Schuljahresende sicher an der Schule bleibt. Das wäre grober pädagogischer Unfug der Schulleitung.
Kommt wohl auf das Bundesland und die Schulart an. In Bayern wechselt am Gymnasium (zumindest an vielen Schulen) die Klassenleitung zum neuen Schuljahr in der Regel. Da könnte auch ein Vertretungsleher diese Aufgabe übernehmen. Hier ist es dann meistens die Sicht der Personalräte, dass die Kollegen mit prekären Arbeitsverhältnissen (eben Vertretungsverträgen) nicht auch noch diese Aufgabe übernehmen sollen.

Jula13
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe

Beitrag von Jula13 »

In NRW kann man nach der ADO zur Klassenleitung verpflichtet werden. Und so denn auch der Vertretungslehrer ohne 2. StEx. Dürfte aber nur im äußersten Notfall so geschehen.

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