Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergeben?
Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe
an bayerischen gymnasien ist klassleitung durch befristete vertretungskräfte - die teils nur ein halbjahr vor ort sind - völlig normal. zumindest stellvertretende klassleitung haben sehr viele.
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe
Interessant. Bei uns wird in der Regel versucht, dass man in 5/6, 7/8 und 9/10 im Idealfall die gleiche Klassenleitung hat. Ich hatte bisher eine Klasse immer mindestens 2 Jahre, nur 1 mal ging es nicht, da ich dort eine 10. als neue Klassenleitung übernommen hatte. Meine aktuelle Klasse führe ich nächstes Jahr sogar ins 3. Jahr (8 / 9 / 10).Stark hat geschrieben:Kommt wohl auf das Bundesland und die Schulart an. In Bayern wechselt am Gymnasium (zumindest an vielen Schulen) die Klassenleitung zum neuen Schuljahr in der Regel.JimJupiter hat geschrieben:Man mutet ja keiner Klasse zu, sich auf einen Klassenlehrer einzulassen, der nur bis zum Schuljahresende sicher an der Schule bleibt. Das wäre grober pädagogischer Unfug der Schulleitung.
Um das Zitat von ganz oben noch aufzugreifen: Klassleitung von Vertretungskräften ist bei uns ganz normal - und die alle haben maximal Jahresverträge.
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Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe
Ist in BaWü auch so. Normalerweise sollte die Klassenleitung 2 Jahre sein. Durch Erkrankungen und insbesondere durch Schwangerschaften wird der 2-Jahres Rhythmus aber oft auch durchbrochen.
Die Entscheidung darüber treffen die Schulleitungen, eine VwV diesbezügllich gibt es nicht.
Lehrkräfte mit nur einem Staatsexamen dürfen an öffentlichen Schulen in aller Regel nicht selbstständig unterrichten (und damit auch keine Noten erteilen).
Gruß
Zitro
Die Entscheidung darüber treffen die Schulleitungen, eine VwV diesbezügllich gibt es nicht.
Lehrkräfte mit nur einem Staatsexamen dürfen an öffentlichen Schulen in aller Regel nicht selbstständig unterrichten (und damit auch keine Noten erteilen).
Gruß
Zitro
heiter weiter!
Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe
In unserem 5. Jahrgang haben sich von zehn neuen Klassenlehrer-Kollegen (fünfzügig, Doppelbesetzung) fünf wegbeworben, eine geht in Pension, eine ist schwanger und im Mutterschutz/Elternzeit und eine befristet angestellt. Wir planen gerade für die sechste Klasse eine Klassenfahrt, an der die Kollegen wahrscheinlich nicht teilnehmen werden... Nur mal so...^^
Our destiny is frequently met in the very paths we take to avoid it.
Re: Dürfen Lehramtler mit 1. Staatsexamen auch Noten vergebe
Allerdings ist es in der APO GoSt für NRW geregelt, dass Abiturprüfungen nur diejenigen abnehmen dürfen (auch als Schriftführer), die beide Staatsexamina haben. Nur einfach mal der Vollständigkeit halber ;- ptiger hat geschrieben:Auf welcher Grundlage sollten Eltern das anfechten können? In den Schulgesetzen und Erlassen steht meines Wissens nirgends, welches Staatsexamen / welche Staatsexamina jemand haben muss, um als Lehrkraft zu arbeiten. Das können ja auch Quereinsteiger oder Leute aus dem Ausland mit ganz anderen Studienabschlüssen sein. Lehrer ist, wer als Lehrer eingestellt wurde.