Meinem Verständnis nach muss das Kindergeld nicht neu beantragt werden, da der Anspruch unbestritten ist und von der Familienkasse entsprechend durch Bescheid mitgeteilt wurde. Solange du beim LBV betreut wirst, zahlen die auch das Kindergeld, egal in welchem Beschäftigungsverhältnis du stehst.Lisalu89 hat geschrieben: Die Frage war nur, ob ich es nochmal beantragen muss, da ich jetzt eine Planstelle angetreten habe und das LBV dementsprechende Nachweise anfordert. Habe auch eine neue Personalnummer etc. Inwiefern ich jedoch erneut einen Kindergeldantrag ausfüllen muss, weiß ich halt nicht. (Hat sich wie gesagt nichts an der Betreuungssituation verändert)
Lediglich wenn du den öffentlichen Dienst des Landes NRW verlassen würdest, würde die Zuständigkeit für dein Kindergeld an die Bundesagentur für Arbeit bzw. ggf. den neuen öffentlichen Arbeitgeber/Dienstherrn übergehen. Selbst die würden aber, so wie ich es verstehe, den ursprünglichen Bescheid des LBV als Grundlage nehmen und sodann bis zum Ende des Anspruchszeitraums zahlen, da der Anspruch ja bereits geprüft wurde.
Die Änderung der Personalnummer ist irrelevant, das ist lediglich ein interner Verwaltungsvorgang aufgrund der verschiedenen Nummernkreise für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen in der Landesverwaltung.
Ein Anruf bei der LBV Familienkasse (nicht der Besoldungsabteilung!) dürfte hier aber unkompliziert und eindeutig Klärung bringen, deine Konstellation wird da Alltag sein.