Familienzuschlag und Kindergeld

nrw31
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Re: Familienzuschlag und Kindergeld

Beitrag von nrw31 »

Lisalu89 hat geschrieben: Die Frage war nur, ob ich es nochmal beantragen muss, da ich jetzt eine Planstelle angetreten habe und das LBV dementsprechende Nachweise anfordert. Habe auch eine neue Personalnummer etc. Inwiefern ich jedoch erneut einen Kindergeldantrag ausfüllen muss, weiß ich halt nicht. (Hat sich wie gesagt nichts an der Betreuungssituation verändert)
Meinem Verständnis nach muss das Kindergeld nicht neu beantragt werden, da der Anspruch unbestritten ist und von der Familienkasse entsprechend durch Bescheid mitgeteilt wurde. Solange du beim LBV betreut wirst, zahlen die auch das Kindergeld, egal in welchem Beschäftigungsverhältnis du stehst.

Lediglich wenn du den öffentlichen Dienst des Landes NRW verlassen würdest, würde die Zuständigkeit für dein Kindergeld an die Bundesagentur für Arbeit bzw. ggf. den neuen öffentlichen Arbeitgeber/Dienstherrn übergehen. Selbst die würden aber, so wie ich es verstehe, den ursprünglichen Bescheid des LBV als Grundlage nehmen und sodann bis zum Ende des Anspruchszeitraums zahlen, da der Anspruch ja bereits geprüft wurde.

Die Änderung der Personalnummer ist irrelevant, das ist lediglich ein interner Verwaltungsvorgang aufgrund der verschiedenen Nummernkreise für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen in der Landesverwaltung.

Ein Anruf bei der LBV Familienkasse (nicht der Besoldungsabteilung!) dürfte hier aber unkompliziert und eindeutig Klärung bringen, deine Konstellation wird da Alltag sein.

Lisalu89
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Re: Familienzuschlag und Kindergeld

Beitrag von Lisalu89 »

Danke euch. Rufe Montag beim LBV an.

Vielleicht kannst du, nrw31, mir bei einer Sache doch noch kurz helfen: weißt du, ob bei dem ,,Anwärtergrundbetrag"(siehe Gehaltsnachweis) das Kindergeld mit drin ist?
Wenn dem nicht so ist, würde das nämlich bedeuten, dass ihr während des Refs mein Kindergeld erhalten hätte. (Davon gehe ich nicht aus, da ich mehr Geld als meine kinderlosen Mitreferendaren hatte). Lediglich der Familienzuschlag (Stufe 2) wird aufgelistet.

Was mich auch etwas wundert: laut Besoldungsrechner bekomme ich mit kind "nur" knapp 100 Euro mehr. Aber auch da müsste doch sowohl das Kindergeld als auch der Familienzuschlag bereits enthalten sein. (Da steht nur ,,nicht verheiratet / 1 Kind = 116 Euro")

Falls du Lust und Zeit hast, kannst du mir ja nochmal eine kurze Rückmeldung geben:)

nrw31
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Re: Familienzuschlag und Kindergeld

Beitrag von nrw31 »

Lisalu89 hat geschrieben:Vielleicht kannst du, nrw31, mir bei einer Sache doch noch kurz helfen: weißt du, ob bei dem ,,Anwärtergrundbetrag"(siehe Gehaltsnachweis) das Kindergeld mit drin ist?
Klare Antwort: Selbstverständlich nicht. Das Kindergeld ist eine Sozialleistung und kommt "on Top", ist in der Bezügemitteilung auch klar erkennbar.

Es ist daher in keinem Besoldungsbetrag enthalten.

Lisalu89
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Re: Familienzuschlag und Kindergeld

Beitrag von Lisalu89 »

Ich danke dir, nrw31 . Hat sich gestern noch aufgeklärt.

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