Angestelltenstelle für eine Beamtenstelle absagen möglich?

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BW-Refi
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Angestelltenstelle für eine Beamtenstelle absagen möglich?

Beitrag von BW-Refi »

Hallo,

man denke sich folgende Situation:

Einem Absolvent wird ein Vertrag für eine Angestelltenstelle in einem anderen Bundesland angeboten. Die Person nimmt an, um nicht unversorgt zu bleiben.
Im Heimatbundesland wird der Person viel später eine Beamtenstelle angeboten. Das Heimatbundesland vergibt das Gros seiner Stellen erst zum Ende der Ferien. Das andere Bundesland vergibt bereits Ende Mai seine Angestelltenstellen.

Kann dem Bundesland mit der Angestelltenstelle abgesagt werden? Was muss beachtet werden? Wo liegen Fallstricke?

EDIT: Titel korrigiert, sah ja übel aus
Zuletzt geändert von BW-Refi am 12.05.2017, 18:39:11, insgesamt 1-mal geändert.

tiger
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Re: Angestelltenstelle zugunsten einer Beamtenstelle absagen

Beitrag von tiger »

Du erwähnst selbst den Vertrag. Den musst du beachten. Gemäß dem Grundsatz "Pacta sunt servanda" musst du die dort vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Eine Beamtenstelle kannst du ohnehin nicht antreten, solange ein anderes Beschäftigungsverhältnis läuft, weil Nebentätigkeiten eines Beamten genehmigungspflichtig sind.

Das Argument "um nicht unversorgt zu bleiben" ist zwar aus deiner Sicht einleuchtend, aber der Arbeitgeber, bei dem du unterschrieben hast, muss natürlich seine Stelle besetzen, weil sonst die Unterrichtsversorgung gefährdet ist. Hier darfst du nicht nur an dich selbst denken.

nrw31
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Re: Angestelltenstelle für eine Beamtenstelle absagen möglic

Beitrag von nrw31 »

Solange man sich noch in der Probezeit befindet, bei unbefristeten Verträgen nach TV-L dauert diese 6 Monate, kann man selbstverständlich mit der üblichen 2 wöchigen Kündigungsfrist kündigen. Die möglichen organisatorischen Schwierigkeiten des Arbeitgebers sind nicht das Problem des Arbeitnehmers. Allerdings sind Probezeitkündigungen auch nichts exotisches, die zuständige Personalverwaltung kennt das also.

Fazit: Soweit du noch in der Probezeit bist, ist die Kündigung zugunsten des Beamtenverhältnisses unkompliziert. Sollte die Stelle noch gar nicht angetreten sein erst recht, dann wird man den Vertrag auf Anfrage lösen, denn dann hat man wenigstens Planungssicherheit. Dann ist die Sache auch insofern einfach als sich die Frage der Parallelbeschäftigung gar nicht stellt: Beim Antritt der Beamtenstelle besteht das andere Beschäftigungsverhältnis gar nicht mehr.

Plattypus
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Re: Angestelltenstelle zugunsten einer Beamtenstelle absagen

Beitrag von Plattypus »

tiger hat geschrieben:Das Argument "um nicht unversorgt zu bleiben" ist zwar aus deiner Sicht einleuchtend, aber der Arbeitgeber, bei dem du unterschrieben hast, muss natürlich seine Stelle besetzen, weil sonst die Unterrichtsversorgung gefährdet ist. Hier darfst du nicht nur an dich selbst denken.
Moin,
bei solchen Sachen muß man ganz klar zuerst an sich selber denken. Konkret gibt es bei Angestellten-Verhältnissen in der Probezeit eine 2-Wöche Kündigungsfrist. Diese gilt ganz ausdrücklich für beide Seiten. Entsprechend kann man auch dem Arbeitgeber mit 2 Wochen Frist kündigen. Wie er das danach geregelt bekommt, braucht nicht dein Problem zu sein.

Ich denke mal, daß man auch bei später Vergabe der Beamtenstellen dies 2 Wochen vor Dienstantritt weiß?
Ansonsten würde ich es wohl drauf ankommen lassen. Sollen sie dir doch eine Ersatzlehrkraft für 2 Wochen in Rechnung stellen. Die Beamtenstelle wäre mir da wichtiger, da würde ich diese Schadenersatz-Rechnung zahlen, so es denn überhaupt soweit kommt.

Rets
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Re: Angestelltenstelle für eine Beamtenstelle absagen möglic

Beitrag von Rets »

Es könnte sein, dass durch den Bundeslandwechsel die Kulanz ein wenig heruntergeschraubt wird, aber oft ist das so:

Die Schulämter lösen die Angestelltenverhältnisse auf, sobald man eine Planstelle angeboten bekommt.

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