Verbeamtung ablehnen wegen Vorstrafe und nachher Verbeamung?

Ratzefummel
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Registriert: 06.05.2017, 9:52:24

Re: Verbeamtung ablehnen wegen Vorstrafe und nachher Verbeam

Beitrag von Ratzefummel »

Also § 41 Absatz 1.2 sagt ja "Von Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, sowie von Suchvermerken darf - unbeschadet der §§ 42 und 57 - nur Kenntnis gegeben werden den obersten Bundes- und Landesbehörden".

Da steht spezifischeres ja über den Dienstherrn des Lehramts ja nicht drin.... Dienstherr für jeden Lehrer in NRW ist das Ministerium und damit die oberste Landesbehörde (im Unterschied zur Einstellungsbehörde, das ist ja der entspr. Regierungsbezirk)

Liege ich da falsch?

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