Verlust des Beamtenstatus bei Bundeslandwechsel

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Ariadne
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Verlust des Beamtenstatus bei Bundeslandwechsel

Beitrag von Ariadne »

Hallo!
Dies ist keine Ref.-Frage, allerdings hoffe ich, dass mir jmd. der erfahreneren Kollegen weiterhelfen kann. Ich plane im Sommer einen Bundeslandwechsel von HB nach Nds. Eine Freundin erzählte mir heute, dass ich meine Verbeamtung auf Lebenszeit aufgeben müsste, um in Nds. erstmal wieder auf Probe anzufangen. Stimmt das? Habe im Netz nur eine Angabe gefunden, in der geschrieben wurde, dass der neue Dienstherr mich quasi so übernimmt, wie der aktuelle Stand ist, d.h. für mich, dass sich nichts ändern würde? Bin gerade sehr verunsichert...

tiger
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Re: Verlust des Beamtenstatus bei Bundeslandwechsel

Beitrag von tiger »

"Eine Freundin erzählte mir heute" ist viel schlechter als "Im Gesetz steht".

sabisteb
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Registriert: 02.10.2015, 15:09:13

Re: Verlust des Beamtenstatus bei Bundeslandwechsel

Beitrag von sabisteb »

Ich glaube, man braucht einen Tauschpartner, mit dem man die Stellen tauscht. War zumindest an der Uni so. Wenn einer ein Bundesland erlässt muss aus dem Bundeland einer mit gleichem Stellentyp rüber kommen. Dann werden die Stellennummern getauscht und gut.
Mein Cousine hat aber über zwei Jahre für eine Tauschpartnerin Hessen/BW Grundschullehramt warten müssen.

Stark
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Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Verlust des Beamtenstatus bei Bundeslandwechsel

Beitrag von Stark »

Keine Ahnung, wie das in Bremen und NS ist, aber normalerweise gibt es drei Möglichkeiten:

1.) Ländertauschverfahren
Du stellst fristgemäß einen Antrag auf dem Dienstweg (meist ein halbes Jahr vorher). Wenn dem Antrag von Seite des KM stattgegeben wird, dann kommst du ins Ländertauschverfahren. Dabei geht es nicht darum, einen direkten Tauschpartner zu haben oder zu finden. Vielmehr verhandeln die Bundesländer untereinander, so dass es am Ende zu keinen Stellenveränderungen kommt. Das ganze nennt sich offiziell "planstellenneutrales Ländertauschverfahren".
Beispiel:
Du willst nach Niedersachsen. Evtl. will in Niedersachsen ein Kollege mit deinem Lehramt und deiner Kombi nach Hessen. Dort wiederum will einer nach Bayern. Und aus Bayern will einer nach Bremen. Dann klappt das auch.

2.) Direktbewerbung
Als Beamter eines Bundeslandes kannst du in der Regel an der Stellenvergabe eines anderen Bundeslandes teilnehmen - sofern der Dienstherr dir dafür eine Freigabeerklärung gibt. Die musst du - ebenfalls auf dem Dienstweg - beantragen. Hast du die Freigabeerklärung bekommen, bewirbst du dich im Zielbundesland. Falls du dort eine Stelle bekommst, kannst du wechseln, ohne den Beamtenstatus, die Erfahrungsstufen und die Pensionsansprüche zu verlieren.

3.) Kündigung
Wenn du keine Freigabe erhältst bzw. dein Antrag auf Teilnahme im Ländertauschverfahren abgelehnt wird, kannst du noch die Entlassung aus dem Dienst beantragen. Dann verlierst du den Beamtenstatus, deine Erfahrungsstufen und deine bisherigen Pensionsansprüche. Im Falle einer Einstellung im neuen Bundesland würdest du wieder von vorne anfangen. Ob evtl. etwas angerechnet oder übernommen wird, ist dann möglicherweise Verhandlungssache, wobei der öffentliche Dienst da sehr unflexibel ist.

Kann man alles im Internet nachlesen: Bei den betroffenen Bundesländern und bei der KMK. Würde ich dir auch dringend raten, um die speziellen Regelungen bei deinen Bundesländern zu erfahren.

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