Vertretungsstelle kündigen

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Katharina02
Beiträge: 11
Registriert: 18.03.2017, 20:21:54

Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von Katharina02 »

Hallo zusammen,
ich habe mich für die Übergangszeit an einer Grundschule beworben und wurde genommen. Ich musste unterschreiben, dass ich bereit bin, die Stelle anzutreten. Ich habe allerdings noch keinen Vertrag unterschrieben.
Nun mache ich gerade eine Woche Praktikum an der Schule (Ich bin eigentlich Gymnasiallehrerin) und stelle fest, dass die Schule wirklich sehr schwierig ist und es ganz viele Probleme gibt. Ich soll in den Ferien beim Schulamt vorbei kommen und den Vertrag holen. Meine Frage ist: Wie verbindlich war meine Unterschrift, dass ich die Stelle antreten möchte, ohne den Vertrag?
Und wie sieht es mit einer Kündigung in dieser Anstellung überhaupt aus?

Ich wäre dankbar für eure Hilfe

cyhyryiys
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Re: Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von cyhyryiys »

TV-L? Dann gelten die dortigen Regelungen.
Übrigens: auch mündliche Zusagen sind bindend.

Das_Mü
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Re: Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von Das_Mü »

cyhyryiys hat geschrieben:TV-L? Dann gelten die dortigen Regelungen.
Übrigens: auch mündliche Zusagen sind bindend.
So ein Quatsch: Das Arbeitsverhältnis wird geschlossen, wenn ein schriftlicher Vertrag zustande kommt, bzw. eine Arbeit aufgenommen wird, die eine Tätigkeit, einen Arbeitsplatz sowie bspw. einen Stundenplan beinhaltet. Wird diese Tätigkeit auch ohne Vertrag in beiderseitigem Einverständnis aufgenommen, besteht ein Arbeitsverhältnis. Eine rein mündliche Absichtserklärung der Vertragszeichnung ist völlig unbindend (vgl. BGB 611 ff.).
Daneben sieht der TV-L in § 2 einen schriftlichen Vertrag vor. Solange dieser nicht gezeichnet wurde, besteht auch kein Arbeitsverhältnis.
Was das allerdings für die Angebote für andere Vertretungsstellen aus der Behörde betrifft, weiß ich natürlich nicht.

Beste Grüße und schöne Ostern :)

sabisteb
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Registriert: 02.10.2015, 15:09:13

Re: Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von sabisteb »

Bei TV-L dürfen beide Seiten in der sechsmonatigen Kündigungszeit jederzeit kündigen.

Kantakou
Beiträge: 43
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Re: Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von Kantakou »

Ist die Kündigungszeit im TV-L nicht 2 Wochen in der Probezeit und danach zunächst 4 Wochen (je nach Dauer der Beschäftigung verlängert sie sich)?

Theoretisch würde ich sagen, dass ohne unterschriebenen Vertrag noch überhaupt nichts bindend ist und du lediglich die Stelle angenommen hast. Einfach, weil du ohne Vertrag strenggenommen noch nicht arbeiten darfst (bis dahin giltst du in deinem Fall halt als Praktikant und in manchen Bundesländern zumindest darfst du somit selbst als examinierte Lehrerin nicht alleine vor eine Klasse, trägst keine Aufsichtsverantwortung u.ä.) und auch noch nicht bezahlt wirst (erst ab dem Tag, wo du den Vetrag hast). Ich kenne viele solche Fälle (bin selbst auch einer gewesen) und weiß da wirklich nicht, wie verbindlich die Stellenzusage ist. Ich selbst habe jedenfalls bis zum Arbeitsvertrag meine Stelle absolut nicht als "sicher" empfunden, ich hatte mich lediglich bereit erklärt, die Stelle anzutreten. Und Hartz4 habe ich auch bis zum Unterschreiben im Schulamt bezogen.

Raus kommst du aus der Stelle ggf. relativ leicht, wenn du eine deiner Lehramtsbefähigung entsprechende Planstelle antreten willst. Da existiert bei mir zumindest grad gar keine Kündigungsfrist. Bei anderen Stellen (wenn ich z.B. eine Vertretungsstelle an der Gesamtschule antreten will) muss ich soweit ich weiß die Kündigungsfristen einhalten.

Ich würd also an deiner Stelle davon ausgehen, dass deine Absichtserklärung noch nicht besonders bindend ist bisher. Den TV-L Vertrag solltest du aber dann ggf. nicht noch unterschreiben, danach wirds auf jeden Fall schwieriger, wieder rauszukommen.

Katharina02
Beiträge: 11
Registriert: 18.03.2017, 20:21:54

Re: Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von Katharina02 »

danke euch für eure Antworten. Ich werde die Stele annehmen. Ich würde mich allerdings freuen, wenn jemand Genaueres über die Kündigungsfrist sagen könnte. In meinem Vertrag steht nichts drin.

Das_Mü
Beiträge: 93
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Re: Vertretungsstelle kündigen

Beitrag von Das_Mü »

§ 34
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1)
1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren
5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Quelle: TVL
http://www.tdl-online.de/fileadmin/down ... VT_neu.pdf

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