Feste Stelle ohne Verbeamtung

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Katharina02
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Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von Katharina02 »

Hallo zusammen,
ich bin gerade in der Bewerbugsphase und ich weiß nicht genau, ob ich in diesem Bundesland bleiben möchte. Deshalb will ich mich nicht im Rahmen des Beamtenverhältnisses an einen Ort und eine Schule binden, aber dennoch am besten eine feste Stelle haben.

Kann ich mich für feste Stellen bewerben, aber zunächst im Angestelltenverhältnis bleiben?

Und wenn man sich verbeamten lässt, wie schwer ist es dann einen Ort/Schule zu wechseln?

Danke euch und LG

Bender5
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Registriert: 22.05.2013, 13:51:34

Re: Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von Bender5 »

Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstehe, aber du willst Angestellte bleiben um später schneller/besser kündigen zu können wenn du das Bundesland wechselst?
Als Beamter das Bundesland zu wechseln bzw. zu tauschen ist ja nicht immer leicht, aber als Beamter "zu kündigen" (ich weiß eigentlich Beantragung der Entlassung aus dem Dienstverhältnis) ist doch sogar leichter als im Angestelltenverhältnis.
Zu jeder Zeit möglich und maximal 3 Monate Frist. Im langjährigen Angestelltenverhältnis ist das länger...
Natürlich muss man nicht ins Beamtenverhältnis, man kann auch dauerhaft im Angestelltenverhältnis bleiben, die Frage ist dann natürlich wieso sollte man?

Katharina02
Beiträge: 11
Registriert: 18.03.2017, 20:21:54

Re: Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von Katharina02 »

Soweit ich weiß, kann ich nicht wieder verbeamtet werden, wenn ich das Beamtenverhältnis kündige... deshalb wollte ich erst schauen, ob ich an Ort und Stelle glücklich werden kann mit der Situation. Dann würde ich mich verbeamten lassen. Weiß aber eben nicht, ob das geht... Weil ich als Beamtin gebunden bin...

Bender5
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Re: Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von Bender5 »

Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens nach ist das eine urban legend.
Meine Information ist da eher, dass man wenn man immer noch alle Voraussetzungen erfüllt und das neue Bundesland Lehrer verbeamtet ohne Probleme wieder neu in ein Beamtenverhältnis eintreten kann.
Da würde ich im Zweifelsfall aber bei einem Experten nachfragen.

tiger
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Registriert: 12.02.2017, 2:21:44

Re: Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von tiger »

Katharina02 hat geschrieben:Soweit ich weiß, kann ich nicht wieder verbeamtet werden, wenn ich das Beamtenverhältnis kündige...
Unsinn. Problematisch wird die erneute Verbeamtung in einem anderen Bundesland nur dann, wenn zwischenzeitlich eine ernsthafte Erkrankung dazugekommen ist, oder allenfalls, wenn du häufiger das Beamtenverhältnis gekündigt hast – nach dem dritten Mal wird die einstellende Behörde sicher vorsichtig sein und wissen wollen, was da los ist.

Katharina02
Beiträge: 11
Registriert: 18.03.2017, 20:21:54

Re: Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von Katharina02 »

Aber eine Verbeamtung im selben Bundesland ist nach einer Kündigung nicht mehr möglich?

Und noch eine Frage: Fängt man im anderen Bundesland von vorn an?

Plattypus
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Registriert: 26.04.2010, 22:57:48

Re: Feste Stelle ohne Verbeamtung

Beitrag von Plattypus »

Bender5 hat geschrieben:Als Beamter das Bundesland zu wechseln bzw. zu tauschen ist ja nicht immer leicht, aber als Beamter "zu kündigen" (ich weiß eigentlich Beantragung der Entlassung aus dem Dienstverhältnis) ist doch sogar leichter als im Angestelltenverhältnis.
Zu jeder Zeit möglich und maximal 3 Monate Frist. Im langjährigen Angestelltenverhältnis ist das länger...
Natürlich muss man nicht ins Beamtenverhältnis, man kann auch dauerhaft im Angestelltenverhältnis bleiben, die Frage ist dann natürlich wieso sollte man?
Moin,
wenn man später ins Angestelltenverhältnis will, ist eine Verbeamtung vorab echt Blödsinn. Zum Einen hat man im Angestelltenverhältnis generell nur eine 4 wöchige Kündigungsfrist, wenn man als Arbeitnehmer kündigt. Nur der Arbeitgeber hat bei einem langjährigen Angestelltenverhältnis eine Kündigungsfrist von bis zu 7 Monaten. Zum Anderen wird man, wenn man als Beamter die Entlassung beantragt, zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, aber dort wird nur der Arbeitgeberanteil nachträglich eingezahlt. Der Arbeitnehmeranteil geht also "verloren", so daß man als vormaliger Beamter in der Rentenversicherung mehr als schlecht, nämlich ganz schlecht da steht, weil man ja quasi nur die halben Beiträge (nämlich nur den Arbeitgeberanteil) eingezahlt hat und entsprechend auch nur die halbe Rente zu erwarten hat.

Mein Tipp: Strebe die Verbeamtung in dem Bundesland an, in dem du auch später bleiben willst. Muß ja nicht unbedingt an der gleichen Schule sein, aber zumindest das Bundesland sollte passen. Nach 3 Jahren an der Schule kannst du dann einen Versetzungsantrag in die Wunschregion in dem Bundesland stellen und diese Versetzungen haben immer Vorrang vor Neueinstellungen an den jeweiligen Schulen. Sollte der erste Schulleiter dich nicht gehen lassen, weil du "unabkömmlich" bist, womit er die Versetzung um bis zu 5 Jahre hinauszögern kann, versuche eine Beförderungsstelle an der neuen Wunschschule zu bekommen. Hat eine Kollegin von mir auch so gemacht. An der Wunschschule hatte sie auf einmal eine a14 Stelle und der Schulleiter mußte sie mitten im Schuljahr zu den Herbstferien gehen lassen, egal ob unabkömmlich oder nicht.

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