Vielen Dank! Dann heißt es tatsächlich abwarten.
§6 aus dem Landesbesoldungsgesetz, von Tarsier zitiert, lässt mich ebenfalls hoffen: Aber vielleicht heißt das, man soll rückwirkend den Antrag auf NAchzahlung stellen?
Bei der GEW gibt es bisher leider auch keine genauen Infos.