Absenkung Eingangsbesoldung (BW)

Findikus
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung (BW)

Beitrag von Findikus »

Vielen Dank! Dann heißt es tatsächlich abwarten.

§6 aus dem Landesbesoldungsgesetz, von Tarsier zitiert, lässt mich ebenfalls hoffen: Aber vielleicht heißt das, man soll rückwirkend den Antrag auf NAchzahlung stellen?

Bei der GEW gibt es bisher leider auch keine genauen Infos.

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