Absenkung Eingangsbesoldung (BW)

Findikus
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Absenkung Eingangsbesoldung (BW)

Beitrag von Findikus »

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass meine Frage: Gilt die aktuell beschlossene Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung in BW auch rückwirkend z.B. bei Einstellung zum SJ 16/17?

In den News der GEW steht etwas ungenau "Kollegen, die derzeit bzw. nach Einstellung zum SJ 17/18"

Dankeschön
Zuletzt geändert von Findikus am 19.03.2017, 21:33:31, insgesamt 1-mal geändert.

tiger
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung

Beitrag von tiger »

Ich kann dir gerade nicht folgen: Um welches Bundesland und welche Entsoldungsgruppe handelt es sich denn?

Tarsier
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Registriert: 18.03.2017, 14:01:39

Re: Absenkung Eingangsbesoldung

Beitrag von Tarsier »

Hallo miteinander,

die Frage würde mich auch interessieren, deswegen melde ich mich auch zu Wort :-)

Ich nehme an, gemeint ist der aktuelle Beschluss in BW, die Absenkung der Eingangsbesoldung ab dem 01. Januar 2018 zurückzunehmen. Hierüber hat die GEW gestern berichtet, mit dem Hinweis, dass es ratsam ist, dass die Kollegen, die derzeit oder nach Einstellung zum Schuljahr 2017/18 von der Absenkung betroffen sind, einen fristwahrenden Antrag auf Nachzahlung stellen.

Mir selbst wurde das Gehalt in den Schuljahren 2013/14 - 2015/16 um 8% gekürzt. Leider habe ich es verpasst, während dieser Zeit einen Antrag gegen die Kürzung zu stellen, wie es ja viele Kollegen gemacht haben.

Meine Hoffnung ist nun also, dass auch rückwirkend ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Ich habe im Landesbesoldungsgesetz BW (§ 6 LBesGBW) gelesen, dass Rückforderungsansprüche erst nach 3 Jahren verjähren. Daher bin ich ja guter Hoffnung...

Vielleicht kann ja jemand noch mehr dazu beitragen und vielleicht sogar abschätzen, wie die Chancen stehen, die Absenkungszahlungen zumindest der letzten 3 Jahre zurückzubekommen.

Bender5
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung

Beitrag von Bender5 »

Falls es für das Saarland gemeint ist: Nein dort gilt die Rücknahme nur für Neueinstellungen.
Lehrer die die verminderte Eingangsbesoldung derzeit haben, haben die auch bis zum Ende der vorher festgesetzten Zeit.
Außerdem ist die Rücknahme dort sowieso nur zeitlich begrenzt und kann nach einem Jahr wieder eingesetzt werden.

phstudent
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung

Beitrag von phstudent »

Ich gehe davon aus, dass es sich um BW handelt, da das verkürzte Zitat so in der GEW BW PM steht.

Wie das genau aussieht wird man erst in den nächsten Wochen genau erfahren denke ich.
@TE: Hast du denn noch in 2016 einen Widerspruch gegen die besondere Eingangsbesoldung beim LBV eingelegt?

Findikus
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung (BW)

Beitrag von Findikus »

Hallo,

ich bitte vielmals um Entschuldigung! Es geht um BW. Ich habe im Ausgangspost alles angepasst.

Leider habe ich für 2016 keinen Widespruch eingelegt. Ist deshalb die rückwirkende Erstattung verwirkt?

phstudent
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Re: Absenkung Eingangsbesoldung (BW)

Beitrag von phstudent »

Ich vermute das kann dir im Moment keiner beantworten. Wäre aber sicher kein Nachteil Widerspruch eingelegt zu haben. Allerdings hilft dir das jetzt vermutlich wenig. Mehr als abwarten und Tee trinken bleibt uns wohl im Moment nicht übrig.

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