Probatorische Sitzungen Amtsarzt

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Merlin*
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Probatorische Sitzungen Amtsarzt

Beitrag von Merlin* »

Hallo zusammen,

ich war vor mehr als 5 Jahren zu 5 probatorischen Sitzungen bei einem Psychologen. Dieser stellte die Diagnose Depression und wollte einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Ich habe mich aber gegen eine Therapie entschieden, weil es mir damals schlagartig besser ging. Der Antrag wurde daher nicht zu meiner Krankenkasse geschickt.

Muss ich dies beim Amtsarzt angeben? Werde ich nicht verbeamtet?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

LG

Amtsarzt
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Re: Probatorische Sitzungen Amtsarzt

Beitrag von Amtsarzt »

"Probatorische Sitzungen dienen der Einleitung einer ambulanten Psychotherapie nach § 15. Sie sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf die Therapiekontingente angerechnet"
(§ 12 Abs. 2 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 16.02.2017)
War der psychologische Psychotherapeut so gut oder so schlecht, dass es Ihnen plötzlich besser ging?
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Merlin*
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Re: Probatorische Sitzungen Amtsarzt

Beitrag von Merlin* »

Vielen Dank für die Antwort.

Ich kann gar nicht genau sagen, warum es mir damals für einige Wochen nicht gut ging. Jedenfalls fing ich das Studium an und dadurch haben sich meine Lebensumstände verbessert.

Habe ich es also richtig verstanden, dass ich bei einer möglichen Frage "Haben Sie jemals eine Therapie durchgeführt?" nein angeben kann?

Gibt es irgendeine mögliche Frage, bei welcher ich diese probatorischen Sitzungen erwähnen muss?

Vielen Dank schon mal.

Amtsarzt
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Re: Probatorische Sitzungen Amtsarzt

Beitrag von Amtsarzt »

Merlin* hat geschrieben: Gibt es irgendeine mögliche Frage, bei welcher ich diese probatorischen Sitzungen erwähnen muss?
Das ist eine rechtliche Fragestellung. Als Nichtjurist könnte ich mir als solche Fragestellung vorstellen: "Waren Sie schon mal bei Psychotherapeuten?" AW:"Ja, 5 probatorische Sitzungen wegen depressiver Verstimmungszustände, (seither nur, wenn ich mir meine Kontoauszüge anschaue und ich an ihre Gesundheit bei Ablehnung denke" Dazu rollen Sie dann bedrohlich mit den Augen und fangen zu zittern an).
Ihrer Wortwahl entnehme ich indirekt eine sehr strenge Auslegung des Verbes "müssen". Genießen Sie lieber das schöne Frühlingswetter und lassen alles locker auf sich zukommen, wenn das Ihre Persönlichkeit zulässt. Sie haben keinen Grund, kopflos zur Untersuchung zu erscheinen, nur weil Sie Angst haben, man könnte Ihnen dort denselbigen abreißen. Bedenken müsste der Amtsarzt schon sehr konkret begründen. Mutmaßungen oder der Hinweis auf eine Psychotherapie oder gar nur einige probatorische Sitzungen reichen da nicht.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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