[NRW] Gy/Ge Lehrer an Sek I Stelle

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Mayerbarner
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Registriert: 08.03.2017, 13:59:44

[NRW] Gy/Ge Lehrer an Sek I Stelle

Beitrag von Mayerbarner »

Guten Tag,

ich beschäftige mich seit einer Weile mit den alternativen Möglichkeiten, die ich als bald fertiger Gy/Ge- Lehrer in NRW habe, für den Fall, dass ich mit meiner Englisch/Geschichte Kombination keine Stelle an einem Gymnasium finde.
Meine Recherche ging schon etwas in die Tiefe, sodass ich neben unterschiedlichen Aussagen in diesem und anderen Foren auch auf zwei relevante Aussagen von Seiten der Landesregierung gestoßen bin, die jedoch für mich keine Klarheit schaffen, was die expliziten Voraussetzungen sind.

Da wäre zum einen Paragraph 20, Absatz 9 des Lehrerausbildungsgesetzes NRW:

(9) Abweichend von Absatz 1 tritt § 28 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), erst am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt erwerben auch Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe II sowie Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Berufskollegs die Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule), wenn mindestens eine ihrer Lehrbefähigungen einem Ausbildungsfach des angestrebten Lehramts entspricht, und die zuständige Schulaufsichtsbehörde aufgrund einer mindestens 6-monatigen hauptberuflichen Tätigkeit an Haupt- oder Realschulen oder in der Sekundarstufe I der Gesamtschulen feststellt, dass sie über die fachlichen Qualifikationen für das angestrebte Lehramt verfügen. Die Feststellung erfolgt aufgrund einer dienstlichen Beurteilung und eines zusätzlichen einstündigen Kolloquiums sowie einer Fortbildung in einem Fach des didaktischen Grundlagenstudiums nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 2. Juli 2002.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det363478

Sowie Zusätzliche Hinweise zu den Bewerbungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (27):

"Bei Bewerbungen auf Ausschreibungen der Sekundarstufe I:
Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich sein sollten, ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Grund der fehlenden Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen oder entsprechender Lehramtsbefähigungen (Laufbahn des gehobenen Dienstes) zunächst nicht möglich. Die Einstellung erfolgt als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 11. Nur unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 Lehrerausbildungsgesetz ist derzeit der Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grund- Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule) ggf. mit einer Übernahme in das Beamtenverhältnis (A 12 BBesO) möglich."

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/ ... en_27.html


Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht oder weiß, was die "Fortbildung in einem Fach des didaktischen Grundlagenstudiums nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 2. Juli 2002." genau bedeutet.
Es geht hierbei explizit um Lehrerinnen und Lehrer, die, wie im Bachelor/Master nun üblich, schulformspezifisch ausgebildet wurden.

Wäre für Input und Erfahrungen sehr dankbar.

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