Liebes Forum,
mal eine ganz dumme Frage:
Bisher wohnte ich im Ref ca. 10 km von dem Seminar entfernt (NDS) und konnte jedes Quartal die Spritkosten dem Seminar vorlegen, die ich dann zurückbekam.
Jetzt bin ich erstmal Vertretungslehrer in NRW und wohne 30 km von der Schule entfernt. Kann ich da auch die Spritkosten vorlegen oder geht das als Angestellter nur über die Pendlerpauschale und somit nur einmal mit der Steuer im Jahr.
Ändert sich das, wenn ich wieder Beamter bin?
Danke für eure Antworten!
Entfernung zum Dienstort
Re: Entfernung zum Dienstort
Du hast Deine Fahrtkosten zum Seminar erstattet bekommen? Nicht eher Deine Fahrten zur Schule?
Im Ref: Dienstort = Seminar, Fahrten zur Schule = Dienstreisen, erstattungsfähig, Fahrten zum Seminar = Arbeitsweg, nicht erstattungsfähig (nur über den EKSTAusgleich).
Im Berufsleben (egal ob Beamter, Angestellter) ist der Dienstort nur noch die Schule, da gilt also: Arbeitsweg, nicht erstattungsfähig (nur über den EKSTAusgleich)
Im Ref: Dienstort = Seminar, Fahrten zur Schule = Dienstreisen, erstattungsfähig, Fahrten zum Seminar = Arbeitsweg, nicht erstattungsfähig (nur über den EKSTAusgleich).
Im Berufsleben (egal ob Beamter, Angestellter) ist der Dienstort nur noch die Schule, da gilt also: Arbeitsweg, nicht erstattungsfähig (nur über den EKSTAusgleich)
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Re: Entfernung zum Dienstort
Wir können bei uns in NDS im Ref die Fahrtkosten zum Seminar und zu Unterrichtsbesuchen bei Mitreferendaren sowie Veranstaltungen des Seminars an anderen Orten beim Seminar einreichen und bekommen dort 20Cent/km erstattet. Die Fahrten zur Schule werden dann 1x im Jahr über die Einkommenssteuer ebenfalls für 20Cent/km abgerechnet.
Re: Entfernung zum Dienstort
Du kannst nur noch Geld über die Pendlerpauschale wieder bekommen. Das ändert sich auch nicht, wenn du verbeamtet wirst.
Einzige Ausnahme die ich kenne sind Stellen als Vertretungsreserve. Da habe ich bei Einsätzen außerhalb des Dienstortes Trennungsentschädigung bekommen.
Einzige Ausnahme die ich kenne sind Stellen als Vertretungsreserve. Da habe ich bei Einsätzen außerhalb des Dienstortes Trennungsentschädigung bekommen.
Re: Entfernung zum Dienstort
Herzlichen Dank für Eue Antworten. Jetzt ist mir alles klar.