Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

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Postfaktisch85
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Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

Beitrag von Postfaktisch85 »

Hallo zusammen,

ich habe von mehreren verbeamteten Freunden gehört, dass im Fragebogen für die Einstellung (Amtsarzt in NRW) angegeben werden musste, ob und wann man bereits mal beim Amtsarzt gewesen ist.
Mich würde interessieren, welche Bedeutung diese Info für den Amtsarzt hat. Darf/Wird er die alten Akten/ggf. Gutachten anfordern, z.B. wenn man früher bei der Musterung war oder etwa eine Verbeamtung auf Zeit/Probe hatte, jetzt aber die Lebenszeitverbeamtung (ggf. bei einem ganz anderen Dienstherren) auf dem Plan steht? Eigentlich bestehen die typischen erteilten Schweigepflichtsentbindungen doch nur hinsichtlich privater Ärzte bzw. im Verhältnis zum einstellenden Dienstherrn, so dass der Amtsarzt weder den alten Amtsarzt kontaktieren darf, noch umgekehrt der alte Amtsarzt die Unterlagen herausgeben darf. Eine solche Kommunikation könnte ja auch nicht "ungefährlich" sein, wenn etwa bei einer Musterung gewisse Dinge "dramatisiert" wurden (um einer Einziehung zu entgehen) oder wenn bei einer Zeitstelle gewisse Krankheiten als "irrelevant" betrachtet oder gar vergessen wurden, die man aber bei der Lebenszeitverbeamtung doch offensiv ansprechen will.
Zuletzt geändert von Postfaktisch85 am 24.02.2017, 19:11:12, insgesamt 1-mal geändert.

tiger
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Re: Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

Beitrag von tiger »

Postfaktisch85 hat geschrieben:Eine solche Kommunikation könnte ja auch nicht "ungefährlich" sein, wenn etwa bei einer Musterung gewisse Dinge "dramatisiert" wurden (um einer Einziehung zu entgehen)
Tja, Lügen haben eben kurze Beine. Irgendwann werden sie von der Wahrheit eingeholt. Wenn also jemand bei der Musterung eine Diagnose vorgetäuscht oder aufgebauscht hat (geht z. B. gut bei psychischen Krankheiten, weil man das Gegenteil nicht beweisen kann), der ist dann eben als Beamter auch nicht tauglich. Den Gesundheitszustand kann man schließlich nicht so hindrehen, wie es einem passt.
Zuletzt geändert von tiger am 25.02.2017, 19:49:49, insgesamt 1-mal geändert.

chilipaprika
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Re: Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

Beitrag von chilipaprika »

so ist es.

und selbst, wenn der Amstarzt nicht kontaktiert werden darf, kann der Arzt dann nachfragen, was dazu führte, dass man eben ausgemustert wurde bzw. warum man woanders nicht dies und das gemacht hat. (falls man eben angibt, dass man schon beim Amtsarzt war. Was man ja tut / muss, wenn es der Fall ist.)

Amtsarzt
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Re: Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

Beitrag von Amtsarzt »

Grundsätzlich dürfen Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den diese erhoben wurden. Ein Bedarf an Daten über frühere amtsärztliche Untersuchungen könnte sich aus meiner Sicht z.B. dann ergeben, wenn diese für die Beurteilung der Prognose relevant sein könnten oder der aktuell zuständige Amtsarzt speziell auf Bedenken/Einschränkungen u.a. in früheren amtsärztlichen Zeugnissen eingehen möchte, damit die Auftragsbehörde nicht den Eindruck sich widersprechender Zeugnisse gewinnt. Hat z.B. ein amtsärztliches Zeugnis aufgrund metabolischer Parameter von einer Beamtung abgeraten, so sollte bei der Nachuntersuchung sich der Amtsarzt mit den vorherigen Ablehnungsgründen auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch einmal auseinandersetzen.
Gewinnt ein Amtsarzt den begründeten (!!!) Verdacht auf einen durch Falschaussage erschlichenen Verwaltungsakt, so ist doch nichts dagegen einzuwenden, wenn er das Einverständnis zum Ergebnis einer Musterungsuntersuchung begehrt? Wie in anderen Bereichen der öffentlichen Sicherheit auch, genügt dabei aber nicht die theoretische Möglichkeit einer Falschaussage wider besseren Wissens. Ich kann mir praktisch nicht vorstellen, wie ein Amtsarzt diesen Verdacht auf eine Falschaussage hinreichend begründen könnte. Denke, die geäußerten Befürchtungen sind rein theoretischer Natur. Mir ist so etwas in 30 Jahren noch nicht untergekommen.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

armmeise
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Re: Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

Beitrag von armmeise »

tiger hat geschrieben: Tja, Lügen haben eben kurze Beine. Irgendwann werden sie von der Wahrheit eingeholt. Wenn also jemand bei der Musterung eine Diagnose vorgetäuscht oder aufgebauscht hat (geht z. B. gut bei psychischen Krankheiten, weil man das Gegenteil nicht beweisen kann), der ist dann eben als Beamter auch nicht tauglich. Den Gesundheitszustand kann man schließlich nicht so hindrehen, wie es einem passt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Untersuchung von der Musterung irgendetwas mit der Untersuchung für eine Verbeamtung zu tun hat. Ich glaube das ist reines Wunschdenken von einigen Nutzern, die sich eine "Bestrafung" von Leuten erhoffen, die vor 10 Jahren mal falsche Angaben gemacht haben.

Amtsarzt
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Re: Angaben zu bisherigen Amtsarztbesuchen

Beitrag von Amtsarzt »

Die Diagnose von psychischen Erkrankungen allein aufgrund irgendwelcher Angaben von aus eigener Sicht Betroffenen ist ohne gleichzeitige Erhebung sowie Dokumentation des psychopathologischen Befundes und Einbeziehung verfügbarer Fremdbeobachtungen sehr angreifbar. Sicher fließt in die Erhebung des aktuellen psychopathologischen Befundes als Momentaufnahme auch die Subjektivität des Gutachters ein, der seinerseits diese gerne unter der Begrifflichkeit "Erfahrungen" einordnet. Deshalb wurden für viele psychischen Erkrankungen neben Fragebögen für Patienten, die diese nach eigenem Gutdünken ausfüllen können und eher für die Langsschnittbeobachtung einer psychischen Erkrankung oder Störung geeignet sind, auch Schemata für die Vereinheitlichung einer mehr oder wenigen objektiven Fremdbeurteilung eingeführt, die zum Teil auch auf Ihre Validität hin geprüft wurden. Leider werden diese hilfreichen Verfahren oft nur unter stationären Bedingungen angewendet, weil einfach die Zeit oder eine adäquate Liquidationsmöglichkeit fehlen. Die Zeit (und die eigene Bequemlichkeit) sollte aus meiner Sicht für alimentierte Amtsärzte nicht den limitierenden Faktor darstellen.
Wer seine Handlungen durch Sympathie, Antipathie oder gar Rachegefühle leiten lässt, ist m.E. nicht nur als Richter sondern auch als Gutachter fehl am Platze. Eine distanzierte Betrachtungsweise schließt eine grundsätzlich positive Empathie gegenüber den Probanden keineswegs aus. Und wenn es dennoch manchmal in der Beurteilung etwas menschelt, so werfe der den ersten Stein, der ohne Fehler ist.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

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